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    Sturmversicherung

    Die Sturmversicherung ist neben der Leitungswasser- und der Feuerversicherung meist ein Teil einer Bündelversicherung und bei privaten Versicherungsnehmern in der Eigenheim- bzw. Haushaltsversicherung eingeschlossen.

     

    Die Häufigkeit und Intensität von Stürmen ist in den letzten Jahren stark gestiegen. Dadurch wird auch diese Versicherungssparte für den Einzelnen immer relevanter.

     

    Ein Sturm ist nach Definition eine wetterbedingte Luftbewegung mit einer Geschwindigkeit von über 60 km/h.

     

    Was ist bei der Sturmversicherung versichert?

    In der Sturmversicherung sind auch Hagel (wetterbedingter Niederschlag in Form von Eiskörnern), Schneedruck (Krafteinwirkung von ruhenden oder natürlich angesammelten Schnee- oder Eismassen), Erdrutsch (naturbedingte Abwärtsbewegung von Boden- und Gesteinsmassen) sowie Felssturz und Steinschlag (naturbedingtes Ablösen und Abstürzen von Gesteinsmassen) versichert.

     

    Neben den genannten Schadenereignissen sind meist auch Folgekosten versichert, beispielsweise Abbruch- oder Aufräumkosten.

    Der Versicherungsnehmer muss auch in der Sturmversicherung Obliegenheiten wie beispielsweise die Pflichten zur Instandhaltung und Schadenminderung einhalten.

     

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