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  • 13. Februar 2023 ― Lesezeit: 5 Minuten
    Mareike Müller, Ärztin
    Sabine Schrör, Medizinjournalistin
    Martina Feichter, Medizinredakteurin und Biologin

    Windpocken-Impfung

    Die Varizellen-Impfung (Schafblattern-Impfung, Feuchtblattern-Impfung) schützt davor, sich mit den hochansteckenden Varicella-Zoster-Viren anzustecken. Der österreichische Impfplan empfiehlt die Impfung für alle Kinder ab dem ersten Lebensjahr. Sehr wichtig ist sie auch für 9- bis 17-Jährige sowie ungeschützte Erwachsene. Lesen Sie hier alles Wichtige über die Windpocken-Impfung.

    Warum impfen?

    Windpocken (Varizellen) verlaufen zwar bei vielen Patienten harmlos. Es besteht jedoch bei jeder Erkrankung die Gefahr von Komplikationen. Bei Windpocken ist das bei bis zu fünf Prozent aller Erkrankten der Fall. Dabei gilt: Je älter jemand ist, desto häufiger kommt es zu Komplikationen.

    Zu diesen zählen beispielsweise bakterielle Hautinfektionen, Mittelohrentzündung und Bronchitis. Schwerwiegender, wenn auch seltener sind Komplikationen wie Lungenentzündung, Hirnhaut- und Gehirnentzündung (Meningitis, Enzephalitis), Herzmuskelentzündung, Gelenkentzündung und Entzündung der Nierenkörperchen (Glomerulonephritis).

    Besonders anfällig für Komplikationen bei Windpocken sind Menschen mit geschwächter Immunabwehr. Dabei kann eine solche Immunschwäche sowohl krankheitsbedingt als auch die Folge einer medizinischen Behandlung sein (z.B. immunsuppressive Therapie bei einer Autoimmunerkrankung oder nach einer Transplantation).

    Gefährlich sind auch Windpocken bei schwangeren Frauen: Eine Erkrankung in der ersten Schwangerschaftshälfte kann bei bis zu zwei Prozent der Kinder unter anderem Hautveränderungen, Augenschäden sowie neurologische Erkrankungen und Fehlbildungen (wie einen Schwund von Hirngewebe = Hirnatrophie) hervorrufen (fetales Varizellensyndrom). Etwa drei von den zehn betroffenen Kindern sterben.

    Ebenfalls gefürchtet ist eine Windpocken-Infektion beim Neugeborenen (neonatale Varizellen): Wenn Mütter um den Geburtstermin herum an Windpocken erkranken, erwischt es in etwa drei von zehn Fällen auch das Neugeborene. Die Erkrankung bricht bei ihnen zwischen dem 5. und 10. bis 12. Lebenstag aus. Ohne die Gabe von Windpocken-Antikörpern kann sie tödlich enden.

    Mit einer Windpocken-Impfung kann man als nicht nur sich selbst schützen (vor möglichen Komplikationen), sondern zusätzlich auch vulnerable Risikogruppen ? wie Immungeschwächte sowie neugeborene Babys.

    Wer sollte sich wann impfen lassen?

    Die aktuellen und nationalen Impfempfehlungen werden jedes Jahr im Österreichischen Impfplan veröffentlicht. Es fallen aber nicht alle empfohlenen Impfungen unter das kostenfreie Kinderimpfprogramm, darunter auch die Impfung gegen Schafblattern. Nichtsdestotrotz gelten auch solche Impfungen als wichtig für den Individualschutz.

    Kinder und Jugendliche

    Der österreichische Impfplan empfiehlt eine zweimalige Varizellen-Impfung ab dem vollendeten ersten Lebensjahr. Sie ist vor allem vor Eintritt in Gemeinschaftseinrichtungen (wie Kindergarten) ratsam. Die beiden Impfdosen sollten bevorzugt im Abstand von sechs Wochen gegeben werden, mindestens aber im Abstand von vier Wochen.

    Wenn schon Babys vor dem 1. Geburtstag geimpft werden (zwischen neun und 12 Monaten), sollte der Zeitabstand zwischen den beiden Impfdosen mindestens drei Monate betragen.

    Als besonders wichtig gilt die Windpocken-Impfung auch für alle 9- bis 17- Jährigen, wenn sie noch nicht geimpft wurden und keine Feuchtblattern-Erkrankung durchgemacht haben (sogenannte Catch-up-Impfung).

    Erwachsene

    Darüber hinaus gilt die Empfehlung zur Windpocken-Impfung für alle Erwachsenen, die nicht gegen Windpocken geimpft sind und keine Windpocken-Erkrankung durchlebt haben oder laut Blutanalyse keine Windpocken-Antikörper besitzen.

    Besonders ratsam ist die Impfung für empfängliche Personen wie beispielsweise:

    • Frauen im gebärfähigen Alter, bei denen keine Windpocken-Antikörper im Blut nachweisbar sind
    • Personen vor Beginn einer Therapie, die das Abwehrsystem schwächt (etwa durch immunsuppressive Medikamente, wie sie im Rahmen einer Chemotherapie oder zur Behandlung einer Autoimmunerkrankung gegeben werden)
    • Personen mit schwerer Neurodermitis
    • Mitarbeiter im Gesundheitswesen (v.a. Hochrisikobereichen wie Onkologie oder Pädiatrie), bei denen keine Windpocken-Antikörper im Blut nachweisbar sind
    • Personal in Gemeinschaftseinrichtungen wie Kindergarten, Kinderkrippe, Schule
    • empfängliche Betreuungspersonen von Kindern

    In bestimmten Fällen können Mediziner für die Grundimmunisierung gegen Windpocken anstelle des "normalen" Windpocken-Impfstoffes den Totimpfstoff gegen Gürtelrose verwenden. Das ist bei Menschen mit fehlenden Windpocken-Antikörpern im Blut der Fall, wenn sie zum Beispiel an einer Immunschwäche leiden oder vor einer Organtransplantation stehen.

    Sind Windpocken trotz Impfung möglich?

    Einige Eltern fragen sich, ob ihr Kind trotz Impfung an Windpocken erkranken kann. Studien zufolge ist der Schutz vor Varizellen durch eine Impfung gegen Windpocken sehr hoch:

    Die Windpocken-Impfung (zwei Impfdosen) kann eine Erkrankung bei etwa 95 Prozent aller geimpften Menschen verhindern. Wie lange dieser Schutz nach der Windpocken-Impfung gegeben ist, weiß man nicht genau. Nach bisherigen Erfahrungen hält er jedoch lange an.

    Windpocken-Impfung in der Schwangerschaft?

    Der Windpocken-Impfstoff ist ein Lebendimpfstoff. Er enthält also abgeschwächte Erreger, welche die Erkrankung nicht mehr auslösen.

    Dennoch sind Lebendimpfstoffe während einer Schwangerschaft grundsätzlich nicht erlaubt. Der Grund ist, dass die Mutter das Impfvirus theoretisch auf das Kind übertragen kann. Deshalb sollten Frauen im gebärfähigen Alter, die sich gegen Windpocken impfen lassen, in den darauffolgenden vier Wochen möglichst nicht schwanger werden.

    Wurde eine Frau versehentlich kurz vor oder während einer Schwangerschaft gegen Windpocken geimpft, ist dies aber keinesfalls ein Grund für einen Schwangerschaftsabbruch! Bekannten Fällen nach zu urteilen hat die Impfung keinen schädlichen Einfluss auf das Kind.

    Passive Immunisierung möglich

    Was aber tun, wenn eine ungeimpfte Schwangere, die nie die Schafblattern hatte, in Kontakt mit einer daran erkrankten Person gekommen ist? In solchen Fällen empfiehlt der Österreichische Impfplan eine passive Immunisierung, also die Gabe von Windpocken-Antikörpern. Das dient in der ersten Schwangerschaftshälfte vor allem dem Schutz des Ungeborenen und später vor allem dem Schutz vor Krankheitskomplikationen bei der Schwangeren:

    • Bis zur 23. Schwangerschaftswoche: Zum Schutz des Ungeborenen sollten Mediziner der schwangeren Frau die Windpocken-Antikörper möglichst innerhalb von 72 bis 96 Stunden nach der (möglichen) Ansteckung spritzen.
    • Nach der 23. Schwangerschaftswoche: Zum Schutz vor einem schweren Windpocken-Verlauf (Lungenentzündung!) bei der Schwangeren sollten Mediziner die Antikörper möglichst schnell innerhalb von 96 Stunden und maximal bis 10 Tage nach dem Kontakt mit dem Erkrankten verabreichen.

    Können bei der Windpocken-Impfung Nebenwirkungen auftreten?

    In der Regel ist die Windpocken-Impfung gut verträglich. Wie bei jeder anderen Impfung treten möglicherweise auch hier vorübergehende Reaktionen an der Einstichstelle auf. Dazu zählen Hautrötung, Schwellung und Schmerzen.

    Auch leichtes bis mäßiges Fieber (unter 39,5 °C bei rektaler Messung), Kopf- und Gliederschmerzen, Abgeschlagenheit und Übelkeit gehören zu den normalen Reaktionen auf eine Impfung. Die Beschwerden klingen in der Regel innerhalb von ein bis drei Tagen wieder ab.

    Bei einigen Menschen entwickeln sich ein bis vier Wochen nach der Windpocken-Impfung abgeschwächte Symptome der Erkrankung auf (Impfkrankheit). Dazu zählen leichtes Fieber und ein schwach rötlicher, blasenähnlicher Hautausschlag.

    Sehr selten reagieren Personen allergisch auf Inhaltsstoffe der Windpocken-Impfung.

    Normalerweise sind Menschen nach einer Windpocken-Impfung nicht ansteckend. Die Übertragung des Impfvirus auf eine andere Person ist also extrem unwahrscheinlich. Sie wurde nur in sehr seltenen Einzelfällen beobachtet, und zwar bei immungeschwächten oder schwangeren Kontaktpersonen.

    Windpocken-Impfung nach (möglicher) Ansteckung

    Manchmal kommen Ungeschützte in Kontakt mit Erkrankten, wodurch sie sich möglicherweise mit den Windpocken-Viren anstecken. Als ungeschützt gelten Menschen, die keine Windpocken-Impfung erhalten haben und die Erkrankung auch nie hatten.

    Wenn diese sich zum Beispiel längere Zeit (mindestens eine Stunde) im gleichen Raum wie Erkrankte aufhalten oder mit diesen im gleichen Haushalt leben, besteht eine Ansteckungsgefahr. Auch bei einem direkten Gesichtskontakt (z.B. beim Küssen) passiert leicht eine Virenübertragung.

    In solchen Fällen gibt es für Ungeschützte die Möglichkeit, mit einer Riegelungsimpfung (postexpositionelle Varizellenimpfung) eine Windpocken-Erkrankung doch noch zu verhindern oder zumindest den Krankheitsverlauf positiv zu beeinflussen.

    Diese Impfung nach Kontakt mit dem Krankheitserreger kann prinzipiell als "normale" (aktive) Windpocken-Impfung oder als passive Windpocken-Impfung (Injektion fertiger Antikörper gegen den Windpocken-Erreger) erfolgen:

    • Die aktive Windpocken-Impfung erhalten Ungeschützte innerhalb von fünf Tagen nach der (möglichen) Ansteckung oder innerhalb von drei Tagen nach Beginn des Hautausschlags.
    • Die passive Windpocken-Impfung eignet sich für Ungeschützte, welche die aktive (Lebend-)Impfung nicht erhalten dürfen (z.B. Schwangere, Neugeborene, Frühgeborene). Sie soll so bald wie möglich innerhalb von 96 Stunden nach dem Kontakt erfolgen und maximal bis zehn Tage danach (z.B. bei fortgeschrittener Schwangerschaft).

    Kann die Windpocken-Impfung eine Gürtelrose auslösen?

    Manchmal erkranken auch gegen Varizellen geimpfte Personen an einer Gürtelrose. Diese wird durch die zwar abgeschwächten, aber immer noch lebenden Viren des Impfstoffs (Impfviren) ausgelöst. Wie die Windpocken-Wildviren können sie über Jahre in den Nervenzellen in einem "Schlummerzustand" verbleiben, aus dem sie unter Umständen wieder aufwachen und dann Herpes zoster hervorrufen.

    Allerdings zeigen bisherige Erfahrungen, dass im Körper verbliebene Impfviren mit einer viel geringeren Wahrscheinlichkeit wieder aktiv werden als die Wildviren. Zudem nimmt eine Gürtelrose nach einer Windpocken-Impfung meist einen milderen Verlauf als die herkömmliche Form durch Varizella-Wildviren.

    Deshalb nehmen Experten an, dass die Windpocken-Impfung in vielen Fällen zumindest vor schweren Gürtelrose-Verläufen schützt.

    Entgegen mancher Mutmaßungen erhöht die Windpocken-Impfung nach bisherigen Daten die Gürtelrose-Erkrankungsrate nicht!

    Überdies gibt es eine eigene Gürtelrose-Impfung als Schutz gegen die Zoster-Erkrankung. Der österreichische Impfplan sieht die Impfung für Personen ab dem vollendeten 50. Lebensjahr vor.


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    Robert Koch-Institut: RKI Ratgeber "Windpocken (Varizellen), Gürtelrose (Herpes zoster)" (Stand: 01.08.2017), unter: www.rki.de (Abrufdatum: 13.02.2023)
    Robert Koch-Institut (RKI): Schutzimpfung gegen Varizellen (Windpocken): Antworten auf häufig gestellte Fragen (Stand: 28.01.2021), unter: www.rki.de (Abrufdatum: 13.02.2023)
    Epidemiologisches Bulletin 4/2023: Empfehlungen der Ständigen Impfkommission beim Robert Koch-Institut 2023, unter: www.rki.de (Abrufdatum: 13.02.2023)
    Epidemiologisches Bulletin 2/2020: Empfehlung und wissenschaftliche Begrünfung für die Angleichung der beruflich indizierten Masern-Mumps-Röteln-(MMR-) und Varizellen-Impfung, unter: www.rki.de (Abrufdatum: 13.02.2023)
    Schweizerische Eidgenossenschaft, Bundesamt für Gesundheit: Schweizerischer Impfplan 2023, unter: www.bag.admin.ch (Abrufdatum: 13.02.2023)
    Schweizerische Eidgenossenschaft, Bundesamt für Gesundheit: Impfung von Frauen im gebärfähigen Alter gegen Röteln, Masern, Mumps und Varizellen (Stand: März 2019), unter: www.bag.admin.ch (Abrufdatum: 13.02.2023)
    Schweizerische Eidgenossenschaft, Bundesamt für Gesundheit: "Neue Empfehlungen zur Impfung gegen Varizellen (Windpocken)", in: BAG-Bulletin 44 vom 31. Oktober 2022, unter: www.bag.admin.ch (Abrufdatum: 13.02.2023)
    Kantonsspital St. Gallen: Guideline "Varizellen in der Schwangerschaft" (Stand: August 2022), unter: kssg.guidelines.ch (Abrufdatum: 13.02.2023)
    Bundesministerium Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz: Impfplan Österreich 2023 (Version 1.1 vom 23. Dezember 2022), unter: www.sozialministerium.at (Abrufdatum: 13.02.2023)

     

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