Mitversicherung von Angehörigen » Partner, Student & Kind mitversichern
Wer gilt als Angehöriger in der gesetzlichen Krankenversicherung?
In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in Österreich gibt es klare Regelungen, wer als angehörige Person gilt und somit mitversichert werden kann. Zu den mitversicherbaren Angehörigen zählen:
- Ehepartner oder eingetragene Partner: Sie können unter bestimmten Voraussetzungen kostenlos mitversichert werden.
- Lebensgefährten in einer Lebensgemeinschaft: Eine Mitversicherung ist möglich, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind, wie etwa ein gemeinsamer Haushalt.
- Kinder: Eheliche Kinder, uneheliche Kinder, Stiefkinder, Enkel und Pflegekinder können bis zu einem gewissen Alter und unter bestimmten Bedingungen wie einem gemeinsamen Haushalt, Erwerbsunfähigkeit, Studium oder Berufsausbildung mitversichert werden.
Die Mitversicherung ist eine Möglichkeit, den Schutz der gesamten Familie in einem einzigen Vertrag zu bündeln und damit den Verwaltungsaufwand und Kosten zu reduzieren.
Mitversicherung Partner
Damit der Partner bei mitversichert werden kann, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
- Gemeinsamer Wohnsitz: In den meisten Fällen wird vorausgesetzt, dass beide Personen im gleichen Haushalt leben.
- Keine eigene Krankenversicherung: Der Partner darf keine eigene Krankenversicherung haben, sei es durch eine Erwerbstätigkeit oder eine andere Form der Absicherung.
- Nachweis der Partnerschaft: In der Regel muss der Status der Partnerschaft nachgewiesen werden, zum Beispiel durch eine Heiratsurkunde oder einen Nachweis über die eingetragene Partnerschaft. Unverheiratete Lebensgefährten müssen zumindest 10 Monate lang im selben Haushalt wohnen.
Durch die Mitversicherung bei der Sozialversicherung können vor allem Kosten gesenkt werden. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Mitversicherung enden kann, wenn sich der Status der Partnerschaft ändert, etwa durch Scheidung oder Trennung. In diesem Fall muss der ehemals mitversicherte Partner eine eigene Krankenversicherung abschließen.
Mitversicherung Kinder
Die Mitversicherung von Kindern in der gesetzlichen Krankenversicherung ist eine besonders häufig genutzte Option in Österreich. Sie ermöglicht es, den Nachwuchs bis zu einem bestimmten Alter über die Krankenversicherung eines Elternteils abzusichern. Dies ist eine kostengünstige Lösung, die gleichzeitig einen umfassenden Versicherungsschutz bietet.
- Altersgrenze für die Mitversicherung: Grundsätzlich können Kinder bis zum 18. Geburtstag mitversichert werden. Danach besteht unter bestimmten Voraussetzungen eine Verlängerungsmöglichkeit der Mitversicherung.
- Mitversicherung für Studierende und Auszubildende: Befindet sich das Kind in einer Ausbildung oder einem Studium, kann es häufig bis zum 27. Lebensjahr weiterhin mitversichert werden.
- Bezug von Familienbeihilfe: Wird für das Kind Familienbeihilfe vom Finanzamt bezogen, bleibt die Mitversicherung ebenfalls über den 18. Geburtstag hinweg aufrecht.
- Besonderheiten bei Behinderung: Kinder mit Behinderungen können unter bestimmten Umständen auch über den 18. Geburtstag hinaus mitversichert bleiben, wenn sie aufgrund ihrer Behinderung nicht selbst für ihren Lebensunterhalt sorgen können.
Die Mitversicherung von Kindern bei der Sozialversicherung der Eltern ist eine wichtige Unterstützung für Familien, da sie sicherstellt, dass der Nachwuchs bei Krankheit oder Unfall optimal versorgt ist, ohne dass zusätzliche Kosten für eine eigene Krankenversicherung anfallen.
Mitversicherung Studierende
Viele Eltern wünschen sich, ihre Kinder während des Studiums weiterhin abgesichert zu wissen, ohne dass diese eine eigene Versicherung abschließen müssen.
- Voraussetzungen für die Mitversicherung von Studierenden: Auszubildende und Studierende können in der Regel bis zum 27. Lebensjahr über ihre Eltern mitversichert bleiben, wenn sie einen Leistungsnachweis vorlegen.
- Beschäftigung und Einkommensgrenzen: Studierende dürfen nur geringfügig beschäftigt sein und eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreiten, damit die Mitversicherung aufrechterhalten bleibt. Überschreitet man die Geringfügigkeitsgrenze, ist man über den Arbeitgeber gesetzlich krankenversichert. Der Sozialversicherungsbeitrag wird automatisch vom Gehalt abgezogen.
- Ende der Mitversicherung: Mit dem Abschluss des Studiums oder der Aufnahme einer vollzeitigen Berufstätigkeit endet die Mitversicherung und der Studierende muss eine eigene Krankenversicherung abschließen.
Die Mitversicherung bei der Sozialversicherung für Studierende ist besonders vorteilhaft, da sie finanzielle Entlastung bietet und gleichzeitig den Zugang zur Gesundheitsversorgung sicherstellt. Eltern und Studierende sollten sich jedoch frühzeitig über die Bedingungen und Fristen informieren, um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten.
Hinweis: Dies ist eine unverbindliche Information und soll Ihnen einen ersten kursorischen Überblick über das behandelte Thema bieten. Diese Information stellt weder eine Empfehlung noch die offizielle Meinung unseres Unternehmens dar. Sie ersetzt nicht die fachgerechte Beratung durch Fachexperten (Rechtsanwälte/Arbeiterkammer etc.) und dient insbesondere nicht als Ersatz für eine umfangreiche arbeits- bzw. sozialversicherungsrechtliche Einzelfallbetrachtung.
Mitversicherung in der privaten Krankenversicherung
Neben der gesetzlichen Krankenversicherung ist die Mitversicherung auch in der privaten Krankenversicherung (PKV) möglich. Bei der privaten Krankenversicherung gelten jedoch andere Voraussetzungen und Regelungen:
- Individuelle Beitragsberechnung: Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung werden in der privaten Krankenversicherung die Beiträge für jede versicherte Person individuell berechnet. Das bedeutet, dass für den mitversicherten Partner und die Kinder separate Prämien anfallen.
- Mehrpersonenrabatt und Familienbonus: Der große Vorteil der privaten Mitversicherung liegt im Mehrpersonenrabatt oder Familienbonus, der zur Anwendung kommt. Dadurch verringert sich häufig die Prämie für alle im Vertrag beteiligten Personen.
Hier finden Sie nähere Informationen und Tipps: Private oder gesetzliche Krankenversicherung?
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