Masern-Impfung
- Wann wird sie verabreicht?
- Wann darf nicht geimpft werden?
- Der Masern-Impfstoff
- Schwangerschaft und Stillzeit
- Wie oft wird geimpft?
- Masern-Impfung: Wie wird sie durchgeführt?
- Nebenwirkungen
- Wie lange wirkt sie?
- Masern trotz Impfung
- Postexpositionsprophylaxe
Masern-Impfung: Wann wird sie verabreicht?
Das Nationale Impfgremium (NIG) empfiehlt die Masern-Impfung grundsätzlich allen Menschen ab dem vollendeten neunten Lebensmonat. Vor dem Eintritt in Gemeinschaftseinrichtungen wie Kindergarten oder Schule beziehungsweise mit dem vollendeten 12. Lebensjahr sollte geprüft werden, ob eine vollständige Masern-Impfung durchgeführt wurde (Dokumentation im Impfpass!). Falls nicht, rät das NIG zur Nachholimpfung.
Wer sollte sich impfen lassen?
In Österreich besteht keine gesetzliche Impfpflicht gegen Masern. Allerdings empfiehlt das NIG allen Menschen ab dem vollendeten neunten Lebensmonat, sich gegen Masern impfen zu lassen. Fehlende Impfungen können und sollen in jedem Lebensalter nachgeholt werden.
Dies gilt vor allem für Kinder, wenn sie eine Gemeinschaftseinrichtung wie Kinderkrippe, Tagespflege, Kindergarten oder Schule besuchen.
Auch Personen mit einem erhöhten Infektionsrisiko sollten gegebenenfalls fehlende Impfungen nachholen. Dazu gehören beispielsweise:
- Mitarbeitende in Kinderbetreuungseinrichtungen (z.B. Kindergarten, Schule oder Hort)
- Medizinisches Personal einschließlich Auszubildende
Auch Frauen im gebärfähigen Alter sollten sich unbedingt gegen Masern impfen lassen, da eine Infektion in der Schwangerschaft unter Umständen zu Komplikationen bei Mutter und Kind führt. Das Nationale Impfgremium empfiehlt daher, den Immunstatus vor einer geplanten Schwangerschaft zu überprüfen.
Frauen nach der Geburt (Wöchnerinnen), bei denen keine ausreichende Immunität gegen Masern besteht, sollten am besten noch im Wochenbett die Masern-Impfung erhalten.
Reisende sollten ihren Impfstatus ebenfalls überprüfen und die Impfung gegebenenfalls nachholen. Für Menschen, die einen längeren Aufenthalt in den USA planen (z.B. zwecks Studium), ist eine Masern-Impfung verpflichtend.
Masern-Impfung: Wann darf nicht geimpft werden?
Die Masern-Impfung darf in folgenden Fällen nicht verabreicht werden:
- In der Schwangerschaft (siehe auch Hinweise weiter unten)
- Bei akutem Fieber (> 38,5 Grad Celsius) oder einer akuten schweren Erkrankung
- Bei bekannter Allergie gegen einen der Bestandteile des Impfstoffes
Bei einer angeborenen oder erworbenen Immunschwäche sollte ärztlich abgeklärt werden, ob die Impfung gegen Masern sinnvoll ist oder nicht. Ein stark geschwächtes Immunsystem kann nicht ausreichend Antikörper produzieren.
Allerdings haben Patientinnen und Patienten mit geschwächtem Abwehrsystem ein erhöhtes Risiko für einen schweren Verlauf. Sie könnten daher besonders von der Masern-Impfung profitieren.
Der Masern-Impfstoff
Beim Masern-Impfstoff handelt es sich um einen sogenannten Lebendimpfstoff. Er enthält abgeschwächte, nicht mehr vermehrungsfähige Erreger (attenuierte Masernviren). Trotzdem reagiert das Immunsystem darauf mit der Bildung spezifischer Antikörper.
Damit ist die Masern-Impfung eine sogenannte aktive Impfung (im Unterschied zu einer passiven Impfung, bei der bereits fertige Antikörper gespritzt werden, z.B. gegen Tetanus).
Die Bildung der Antikörper nach Verabreichung des Masern-Impfstoffes dauert einige Zeit. Die ersten Antikörper sind meist 12 bis 15 Tage nach der Impfung im Blut nachweisbar. Man geht davon aus, dass ein Großteil der Geimpften nach drei bis vier Wochen gegen eine Infektion mit Masernviren geschützt ist.
Kein Masern-Einzelimpfstoff mehr
Seit 2018 ist in der EU kein Einzelimpfstoff (Einfachimpfstoff) gegen Masern mehr verfügbar. Erhältlich sind nur noch Kombinationsimpfstoffe ? entweder die MMR-Impfung (kombinierter Impfstoff gegen Masern, Mumps und Röteln) oder die MMRV-Impfung (schützt zusätzlich vor Varizellen, also Windpocken-Erregern).
Diese Kombinationsimpfstoffe haben den Vorteil, dass weniger ?Pikser? notwendig sind. So bräuchte es für einen ausreichenden Impfschutz gegen Masern, Mumps und Röteln bei Verwendung von Einzelimpfstoffen insgesamt sechs Impfspritzen. Beim kombinierten MMR-Impfstoff reichen zwei Impfgaben, um einen wirksamen Schutz gegen alle drei Infektionskrankheiten aufzubauen. Auch beim MMRV-Impfstoff genügen zwei Impfdosen.
Darüber hinaus haben sich die Kombinationsimpfstoffe als genauso wirksam und verträglich wie die jeweiligen Einzelimpfstoffe erwiesen.
Wer bereits an Mumps oder Röteln erkrankt ist, kann trotzdem mit dem Kombinationsimpfstoff gegen Masern geschützt werden. Es besteht kein erhöhtes Risiko für Nebenwirkungen.
Masern-Impfung: Schwangerschaft und Stillzeit
Weil der Masern-Impfstoff ein Lebendimpfstoff ist, darf er nicht in der Schwangerschaft verabreicht werden. Schwangere Frauen dürfen generell keine Lebendimpfstoffe erhalten. Die abgeschwächten Erreger solcher Impfstoffe können zwar nicht für die Mutter, aber unter Umständen für das Ungeborene ein Risiko bergen.
Nach einer Masern-Impfung sollte vier Wochen lang sicher verhütet werden!
Kommt es doch vor Ablauf der vier Wochen zu einer Schwangerschaft oder wurde geimpft, bevor die Schwangerschaft bekannt wurde, erfordert das aber keinen Schwangerschaftsabbruch. Viele hundert aufgezeichnete Impfungen bei Frauen während beziehungsweise kurz vor einer Schwangerschaft ergaben kein erhöhtes Risiko für Fehlbildungen des Kindes.
Frauen in der Stillzeit dürfen die Masern-Impfung erhalten.
Masern-Impfung: Wie oft wird geimpft?
Die Impfung gegen Masern (als Kombinationsimpfstoff) verabreichen Ärztinnen und Ärzte in der Regel zweimal. Das ist für die Grundimmunisierung, also einen sicheren und kompletten Impfschutz, notwendig:
Untersuchungen zufolge sind nach der ersten Impfdosis etwa acht von 100 Menschen noch nicht ausreichend gegen eine Maserninfektion geschützt. Das ändert sich mit der zweiten Impfdosis: Danach haben in der Regel 98 bis 99 von 100 Geimpften genügend Antikörper gegen den Masern-Erreger aufgebaut.
Eine einmalige Masern-Impfung ist allgemein für Erwachsene empfohlen, die nach 1970 geboren wurden und als Kind keine oder nur eine Impfdosis erhalten haben oder deren Impfstatus unbekannt ist.
Eine Ausnahme gilt für nach 1970 Geborene, die beruflich einem erhöhten Ansteckungsrisiko für Masern ausgesetzt sind (z.B. durch Arbeit in medizinischen oder Gemeinschaftseinrichtungen): Sie müssen gemäß Masernschutzgesetz zweimal gegen Masern geimpft worden sein oder einen bestehenden Immunschutz aufgrund einer durchgemachten Erkrankung nachweisen.
Masern-Impfung: Wie wird sie durchgeführt?
Bei Kindern im ersten Lebensjahr ist die Masern-Impfung ab dem vollendeten neunten Lebensmonat möglich. Die zweite Impfdosis sollte drei Monate später gegeben werden.
Wird die erste Masern-Impfdosis nach dem ersten Lebensjahr verabreicht (Kleinkinder, ältere Kinder, Jugendliche Erwachsene), sollte die zweite Impfung möglichst bald nach einem Mindestabstand von vier Wochen folgen.
Wo wird der Impfstoff gespritzt?
Der Masern-Impfstoff (als MMR- oder MMRV-Impfstoff) wird unter die Haut (subkutan) oder in einen Muskel (intramuskulär) gespritzt. Meist wählt der Arzt oder die Ärztin dafür den Oberarm oder die seitliche Partie am Oberschenkel.
Masern-Impfung: Nebenwirkungen
Wie jede Impfung und jedes sonstige Medikament kann auch die Masern-Impfung ? genauer: die MMR- oder MMRV-Impfung ? Nebenwirkungen verursachen, auch wenn sie insgesamt als gut verträglich gilt.
Manche Geimpfte entwickeln in den Folgetagen lokale Impfreaktionen an der Einstichstelle wie Rötung, Schmerzen und Schwellung. Auch Kopfschmerzen, Gelenkschmerzen, Fieber und geschwollene Lymphknoten in der Nähe der Einstichstelle sind möglich.
Diese Beschwerden sind in der Regel mild und klingen üblicherweise nach kurzer Zeit und ohne Folgen wieder ab. Sie zeigen sich häufiger nach der ersten Impfdosis und nur selten nach der zweiten.
Säuglinge und Kleinkinder können Fieberkrämpfe im Rahmen der Temperaturerhöhung nach der Impfung entwickeln. Diese haben in der Regel keine Folgen. Wenn Kinder bei der ersten Impfung den MMRV-Impfstoff erhalten, ist das Risiko für einen Fieberkrampf doppelt so hoch, wie wenn gleichzeitig ein MMR-Impfstoff und ? an einer anderen Körperstelle ? ein Varizellen (Windpocken)-Impfstoff verabreicht werden.
Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt deshalb für den ersten Impftermin den Dreifachimpfstoff MMR plus einen Varizellen-Impfstoff anstelle der kombinierten Vierfachimpfung MMRV. Beim zweiten Impftermin kann aber der MMRV-Impfstoff gegeben werden.
Gelegentlich entwickelt sich eine leichte Schwellung der Ohrspeicheldrüse. In Einzelfällen hat man eine Hodenentzündung, Bauchspeicheldrüsenentzündung oder Taubheit nach der Impfung beobachtet.
Ebenfalls ganz seltene Nebenwirkungen der Masern-Impfung (bzw. MMR- oder MMRV-Impfung) sind allergische Reaktionen und ein vorübergehender Abfall der Anzahl der Blutplättchen (Thrombozyten).
Je nach verwendetem Impfstoff können die Nebenwirkungen leicht variieren.
Impfmasern
Je nach Literaturangaben entwickeln etwa zwei bis fünf von 100 Geimpften ungefähr ein bis zwei Wochen nach der Masern-Impfung einen schwachen Ausschlag, der den Masern ähnelt ? die sogenannten Impfmasern, oft begleitet von Fieber.
Es handelt sich um eine Reaktion auf die abgeschwächten Impfviren, die nur kurzzeitig anhält. Nach ein bis drei Tagen klingen die Impfmasern wieder ab.
Impfviren sind nicht ansteckend. Auch abwehrgeschwächte Personen können sich nicht mit Impfmasern beziehungsweise Impfviren infizieren.
Kein Autismus durch die MMR-Impfung!
Eine in den 90er-Jahren veröffentlichte Untersuchung mit zwölf Teilnehmern verunsicherte lange die Bevölkerung ? und tut es zum Teil heute noch: Die Studie ging von einem möglichen Zusammenhang zwischen der MMR-Impfung und Autismus aus.
Inzwischen weiß man aber, dass damals bewusst falsche und erfundene Ergebnisse publiziert wurden ? der verantwortliche britische Mediziner verlor deshalb seine ärztliche Zulassung, und die Mitautoren und Mitautorinnen der Studie distanzierten sich öffentlich von seinen Aussagen. Das Fachmagazin, das die Studie publiziert hatte, distanzierte sich ebenfalls und zog die Studie zurück.
Darüber hinaus ergaben später mehrere große internationale Studien, dass es keinen Zusammenhang zwischen der MMR-Impfung und dem Auftreten von Autismus gibt.
Wie lange wirkt die Masern-Impfung?
Experten gehen davon aus, dass die Wirkung der vollständigen Grundimmunisierung ? also der zweimaligen Masern-Impfung ? lebenslang anhält. Zwar kann es sein, dass im Blut der Geimpften die Menge an bestimmten Antikörpern (Immunglobulin G, kurz: IgG) gegen Masernviren mit der Zeit absinkt. Nach derzeitigem Wissensstand beeinträchtigt dies aber nicht den Impfschutz.
Benötigt man eine Masern-Auffrischimpfung?
Es lässt sich nicht völlig ausschließen, dass die mit der Masern-Impfung erworbene Immunität im Laufe des Lebens nachlässt. Denn durch das verbreitete Impfen zirkulieren weniger Masernviren in der Bevölkerung. Das Immunsystem von Geimpften kommt also seltener in Kontakt mit den Erregern ? die ?natürliche? Auffrischung (Boosterung) des Impfschutzes über einen solchen Viruskontakt bleibt also aus.
Bislang spricht aber nichts dafür, dass sich dies auf den Masern-Immunschutz in der Bevölkerung auswirkt. Nach derzeitigem Wissensstand ist es daher grundsätzlich nicht notwendig, die Masern-Impfung auffrischen zu lassen.
Allerdings bilden Menschen in sehr seltenen Fällen trotz zweifacher Impfung keinen oder keinen ausreichenden Impfschutz (Non- beziehungsweise Low-Responder). Das NIG empfiehlt daher bestimmten Risikogruppen, den Impferfolg kontrollieren zu lassen (über eine Messung der Masern-Antikörper im Blut). Ist der Impfschutz mangelhaft, sollten sich die Betroffene nochmals gegen Masern impfen lassen. Zu den Risikogruppen gehören:
- Mitarbeitende in medizinischen Hochrisikobereichen (z.B. Transplantationsmedizin, Onkologie, Neugeborenenmedizin)
- Menschen mit einem stark geschwächten Immunsystem (z.B. durch Immunsystem-unterdrückende Medikamente, HIV-Infektion)
Masern trotz Impfung
Neben den oben erwähnten Impfmasern können Menschen nach der zweimaligen Masern-Impfung in seltenen Fällen auch an ?echten? Masern erkranken. Hinsichtlich der Ursache dafür unterscheiden Mediziner zwischen primärem und sekundärem Impfversagen.
Primäres Impfversagen
Beim primären Impfversagen entfaltet die Masern-Impfung von Anfang an nicht den beabsichtigten Schutzeffekt. Bei etwa ein bis zwei Prozent der Geimpften schlägt die zweifache Masern-Impfung nicht an. Das heißt, die Betroffenen produzieren nicht ausreichend Antikörper gegen Masernviren.
Passieren kann dies beispielsweise bei Menschen mit einer angeborenen oder erworbenen Immunschwäche. Bei ihnen ist das Immunsystem nicht in der Lage, auf die Masern-Impfung mit einer ausreichenden Antikörperbildung zu reagieren.
Bei Säuglingen kann es auch an den mütterlichen Antikörpern liegen. Diese zirkulieren im Blut des Kindes und können so mit dem Masern-Impfstoff wechselwirken. Infolgedessen kann in seltenen Fällen kein Impfschutz aufgebaut werden.
Auch eine fehlerhafte Lagerung oder Verabreichung des Impfstoffes kann zu einem primären Impfversagen führen.
Sekundäres Impfversagen
Hiervon spricht man, wenn der Impfschutz nach der Masern-Impfung mit der Zeit nachlässt, sodass eine Masern-Erkrankung möglich wird. Das sekundäre Impfversagen ist aber selten.
Eine trotz Impfung auftretende Masern-Erkrankung verläuft meist leichter oder aber untypisch im Vergleich zu einer Erkrankung bei Ungeimpften. Zudem werden die Masernviren seltener an andere Menschen weitergegeben.
Postexpositionelle Masern-Impfung
Wenn nicht (ausreichend) geschützte Menschen in der infektiösen Periode Kontakt mit einem Masern-Erkrankten hatten, sollten sie sich möglichst schnell impfen lassen. Gemeint sind hier Menschen, die in der Vergangenheit gar nicht oder nur einmal gegen Masern geimpft wurden oder deren Impfstatus unklar ist.
?Infektiöse Periode? bezeichnet den Zeitraum einen Tag vor Auftreten der Symptome des Vorläuferstadiums bis vier Tage nach Ausbruch des Masern-Ausschlags. Lässt sich der Beginn des Vorläuferstadiums nicht genau festmachen, gilt der Zeitraum vier Tage vor bis vier Tage nach Ausbruch des Masern-Ausschlags als infektiöse Periode.
Für diese postexpositionelle aktive Impfung eignet sich der Masern-Mumps-Röteln-Impfstoff (MMR-Impfung). Er wird idealerweise innerhalb der ersten drei Tage nach dem Kontakt mit einem Masernkranken verabreicht. Das kann oft einen Krankheitsausbruch verhindern.
Die ?notfallmäßige? Impfung ist aber auch noch nach mehr als drei Tagen möglich. Es lässt sich dann zumindest der Krankheitsverlauf positiv beeinflussen.
Diese postexpositionelle aktive Impfung wird in der Regel ab neun Lebensmonaten verabreicht. In Einzelfällen ist auch eine frühere Impfung möglich ? und zwar im Alter von sechs bis acht Monaten innerhalb von drei Tagen nach Erstkontakt zu einem Masern-Erkrankten. Betroffene Kinder sollten anschließend auch die beiden regulären Dosen der Masern-Impfung erhalten (insgesamt also drei Impfdosen):
- die zweite Impfdosis im Alter von 11 bis 14 Monaten (Mindestabstand zur postexpositionellen Impfung = drei Monate)
- die dritte Impfdosis im Alter von 15 bis 23 Monaten (Mindestabstand zur zweite Impfdosis = drei Monate)
Nur so bauen die Kinder in der Regel einen sicheren Impfschutz auf.
Postexpositionelle passive Impfung
Nach Kontakt mit Masernkranken können sich Ungeschützte auch mittels passiver Immunisierung vor einer Erkrankung schützen: Die Betroffenen bekommen möglichst schnell (idealerweise innerhalb von sechs Tagen) fertige Antikörper (Immunglobuline) gegen Masernviren gespritzt.
Sie verleihen den Betroffenen im Gegensatz zur ?normalen? (aktiven) Masern-Impfung einen sofortigen Schutz gegen Masern-Viren. Dieser hält aber nur eine begrenzte Zeit an: Die ?fremden? Antikörper werden allmählich vom Immunsystem abgebaut.
Diese postexpositionelle passive Impfung ist empfohlen für ungeschützte Kontaktpersonen, die keine aktive Impfung erhalten dürfen und ein hohes Risiko für Masern-Komplikationen tragen. Dazu zählen:
- Säuglinge unter sechs Monaten (aktive Masern-Impfung nicht zugelassen)
- Schwangere (keine Lebendimpfstoffe erlaubt)
- Menschen mit Immunschwäche
Nach einer passiven Immunisierung (Immunglobulingabe) ist eine nachfolgende MMR- oder MMRV-Impfung für etwa acht Monate nicht sicher wirksam!
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Robert Koch-Institut: RKI-Ratgeber Masern (Stand: 23.07.2021), unter: www.rki.de (Abrufdatum: 05.03.2024)
Robert Koch-Institut: Epidemiologisches Bulletin 10/20 „Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention“ (Stand: 05.03.2020), unter: www.rki.de (Abrufdatum: 06.03.2024)
Robert Koch-Institut: Epidemiologisches Bulletin 4/24 „Empfehlungen der Ständigen Impfkommission beim Robert Koch-Institut 2024““ (Stand: 25.01.2024), unter: www.rki.de (Abrufdatum: 06.03.2024)
Robert Koch-Institut: Faktensandwich „Fachinformationen zum Impfen wirksam aufgeklärt“, unter: www.rki.de (Abrufdatum: 06.03.2024)
Robert Koch-Institut: Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Schutzimpfung gegen Masern (Stand: 04.11.2021), unter: www.rki.de (Abrufdatum: 06.03.2024)
Bundesministerium Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (Österreich): Impfplan Österreich 2023/2024, Version 1.0 vom 05.09.2023, unter: www.sozialministerium.at (Abrufdatum: 06.03.2024)
Bundesministerium Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (Österreich): Masern: Personenbezogene Kontroll- und Präventionsmaßnahmen (Stand: April 2023), unter: www.sozialministerium.at (Abrufdatum: 06.03.2024)
Bundesamt für Gesundheit und Eidgenössische Kommission für Impffragen (Schweiz): Schweizerischer Impfplan 2023 (Stand: Januar 2023), unter: www.bag.admin.ch (Abrufdatum: 06.03.2024)
Bundesamt für Gesundheit und Eidgenössische Kommission für Impffragen (Schweiz): Empfehlungen zur Prävention von Masern, Mumps und Röteln (Stand: März 2019), unter: www.bag.admin.ch (Abrufdatum: 06.03.2024)
Bundesamt für Gesundheit (Schweiz): Richtlinien zur Bekämpfung von Masern und Masernausbrüchen (Stand: März 2019), unter: www.bag.admin.ch (Abrufdatum: 06.03.2024)