Martina Feichter, Medizinredakteurin und Biologin
HPV-Impfung
- Was ist eine HPV-Impfung?
- Nebenwirkungen
- Wie lange ist eine HPV-Impfung sinnvoll?
- Ablauf
- Wirksamkeit
- Kosten
Was ist eine HPV-Impfung?
Die HPV-Impfung ist eine Impfung gegen Humane Papillomviren. Diese gelten unter anderem als wichtigster Risikofaktor für Gebärmutterhalskrebs. Zudem begünstigen sie in einigen Fällen noch andere Erkrankungen, etwa andere Formen von Krebs (z.B. Peniskrebs) sowie Feigwarzen.
Da die HPV-Impfung den wichtigsten Risikofaktor für Gebärmutterhalskrebs reduziert, wird sie umgangssprachlich auch "Gebärmutterhalskrebs-Impfung" oder "Impfung gegen Gebärmutterhalskrebs" genannt. Diese Bezeichnung ist aber nicht korrekt, weil die Impfung nicht direkt der Krebs-Erkrankung vorbeugt.
Impfstoffe
In Österreich empfiehlt das Nationale Impfgremium den Neunfach-Impfstoff (neunvalenter HPV-Impfstoff, HPV9) gegen HPV. Er ist seit 2016 im kostenfreien Impfprogramm für Kinder enthalten und wird auch für die Impfung von Erwachsenen empfohlen. Er schützt vor mehr Virustypen als seine Vorgängerversion - der Vierfach-Impfstoff gegen HPV - sowie der von einem anderen Hersteller angebotene Zweifach-Impfstoff.
So schützt der Neufach-Impfstoff zum einen vor:
- den Hochrisiko-Typen HPV 16, 18, 31, 33, 45, 52 und 58: Sie verursachen zusammen etwa 90 Prozent aller Fälle von Gebärmutterhalskrebs.
- den Niedrigrisiko-Typen HPV 6 und 11: Sie gelten als Hauptauslöser der Feigwarzen (Genitalwarzen).
Die HPV-Impfstoffe enthalten Eiweiße (Proteine) aus der Hülle des Virus (Kapsid). Gegen diese Eiweiße bildet das Abwehrsystem spezielle Antikörper. Diese ermöglichen eine schnelle und gezielte Abwehr, wenn ein Mensch nach der Impfung mit den tatsächlichen Erregern in Kontakt kommt.
Was sind die Nebenwirkungen?
Trotz der im Allgemeinen guten Verträglichkeit kann die HPV-Impfung auch Nebenwirkungen haben - wie andere Medikamente auch. In der Regel klingen sie nach kurzer Zeit von allein wieder ab und sind meist nicht gefährlich.
Sehr häufige Nebenwirkungen des Neunfach-HPV-Impfstoffes sind:
- Hautreaktionen an der Einstichstelle (Rötung, Schmerzen, Schwellung)
- Kopfschmerzen
Als häufige Nebenwirkungen werden genannt:
- Übelkeit
- Schwindel
- Abgeschlagenheit
- Fieber
- Juckreiz und Einblutungen an der Einstichstelle
Mit geringerer Häufigkeit treten weitere Nebenwirkungen auf, zum Beispiel Gelenkschmerzen oder Lymphknoten-Schwellungen.
Eine Ohnmacht als Reaktion auf die Spritze ist bei einer generellen Angst des Patienten vor Spritzen möglich. Sprechen Sie in diesem Fall vorher Ihren Arzt auf die bestehende Angst an.
Selten reagieren Menschen überempfindlich (allergisch) auf den Impfstoff gegen HPV. Die Häufigkeit von schwerwiegenden allergischen (anaphylaktischen) Reaktionen lässt sich auf der Basis der vorliegenden Daten nicht abschätzen.
Kein Hinweis auf Unfruchtbarkeit oder "Impfschäden"
In verschiedenen Studien fanden Forscher keinen Zusammenhang zwischen Unfruchtbarkeit und der HPV-Impfung oder HPV-Infektion. Wissenschaftler haben außerdem seltene Impfsyndrome ("Impfschäden", zum Beispiel neurologische Schäden) bezüglich der HPV-Impfung untersucht und nach der Impfung traten nicht mehr dieser Syndrome auf als bei der ungeimpften Kontrollgruppe. Trotz umfangreicher Studien stehen Impfstoffe oft in der Kritik, bisher hat man aber keine Langzeitschäden durch die HPV-Impfung nachgewiesen.
Generell besteht kein Sport-Verbot nach einer Impfung. Es ist aber meist sinnvoll, sich direkt danach nicht übermäßig zu verausgaben.
Sind Todesfälle möglich?
In der Vergangenheit gab es Berichte über vereinzelte Todesfälle nach der HPV-Impfung (etwa einer in Deutschland und einer in Österreich). Bislang hat man aber in keinem Fall nachgewiesen, dass die Impfung für den Tod der Betroffenen verantwortlich war.
Seit Zulassung der HPV-Impfstoffe prüfen internationale Behörden Meldungen über vermutete Impfnebenwirkungen. Mittlerweile wurden weltweit bereits mehrere Millionen Impfdosen verabreicht. Schon allein aus Zufallsgründen ist deshalb damit zu rechnen, dass nach einer Impfung immer wieder mal Todesfälle oder schwere Erkrankungen auftreten. Bisher wurde aber nie nachgewiesen, dass die Impfung dafür verantwortlich war.
Wie lange ist eine HPV-Impfung sinnvoll?
Das Nationale Impfgremium (NIG) empfiehlt die HPV-Impfung für alle Kinder, für Erwachsene bis zum 30. Lebensjahr sowie Menschen in ganz bestimmten Fällen (Indikationen).
HPV-Impfung für Kinder
Als Teil des kostenlosen Impfprogrammes für Mädchen und Buben verabreichen Mediziner den Neunfach-HPV-Impfstoff ab dem vollendeten 9. Lebensjahr bis zum vollendeten 21. Lebensjahr.
Die Impfung gegen HPV sollte möglichst vor dem ersten Geschlechtsverkehr erfolgen. Man kann sich nämlich mitunter schon beim ersten Geschlechtsverkehr mit HPV infizieren - eventuell auch schon beim Vorspiel!
Warum die Impf-Empfehlung für Buben?
An Gebärmutterhalskrebs erkranken natürlich nur Menschen mit einer Gebärmutter. Dennoch ist die Impfung gegen HPV - den wichtigsten Risikofaktor für diesen bösartigen Tumor - nicht nur bei Mädchen, sondern auch bei Buben sinnvoll, und zwar aus mehreren Gründen:
- Die HPV-Impfung senkt auch das Risiko von Penis- und Anal-Krebs sowie von Tumoren im Mund- und Rachenraum (Oralverkehr!). An der Entstehung dieser Krebsarten sind nämlich wie bei Gebärmutterhalskrebs oft Humane Papillomviren beteiligt.
- Der Neunfach-Impfstoff gegen HPV schützt nicht nur Mädchen / Frauen vor Feigwarzen, sondern auch Buben / Männer.
- Sind dank HPV-Impfung Männer / Buben vor einer Infektion mit Humanen Papillomviren geschützt, geben sie solche Viren auch nicht an ihre Sexualpartnerinnen weiter. Das heißt: Mädchen profitieren ebenfalls, wenn Buben die HPV-Impfung erhalten.
HPV-Impfung für Erwachsene
Bei Erwachsenen, die noch keine HPV-Impfung erhalten haben, ist es manchmal sinnvoll, diese nachzuholen. Auch zu einem späteren Zeitpunkt beugt die Impfung nämlich in vielen Fällen den Folgen einer HPV-Infektion vor. Deshalb wird die HPV-Impfung vom Nationalen Impfgremium (NIG) allen Menschen bis zum 30. Lebensjahr dringend empfohlen.
Nach dem 30. Lebensjahr ist die Impfung optional, allerdings sinkt der Impfnutzen ab dieser Altersgrenze. Über eine Impfung nach dem 30. Lebensjahr entscheiden Ärzte daher im Einzelfall: Sie werden für den jeweiligen Erwachsenen den zu erwartenden Nutzen der HPV-Impfung und die Risiken gegeneinander abwägen.
Die HPV-Impfung bei Erwachsenen kann aus verschiedenen Gründen angezeigt sein. Beispielsweise hatten manche junge Erwachsene noch keinen Geschlechtsverkehr. Dann entfaltet die Impfung gegen HPV auch in diesem Alter oft noch ihre volle Wirkung.
Unter Umständen ist aber selbst bei einem bereits sexuell aktiven Erwachsenen die HPV-Impfung noch sinnvoll. Das kann etwa der Fall sein, wenn sich jemand schon mit HPV 16 infiziert hat, aber noch nicht mit anderen HPV-Viren, die im Impfstoff enthalten sind (wie der Hochrisiko-Typ HPV 18). Dann schützt die HPV-Impfung den Betreffenden auch nach einer Infektion zumindest noch vor diesen Virentypen.
Besteht ein Kinderwunsch macht es unter Umständen Sinn, sich vor einer Schwangerschaft gegen HPV impfen zu lassen. Es ist nämlich möglich, dass die Viren bei einer Geburt auf das Kind übertragen werden. Besprechen Sie daher schon bei der Kinderplanung Ihren kompletten Impfstatus mit Ihrem Arzt beziehungsweise Ihrer Ärztin!
Indikationen für die HPV-Impfung
Das Nationale Impfgremium empfiehlt die HPV-Impfung auch grundsätzlich bei:
- angeborener oder erworbener Immunsuppression, z.B. bei HIV, nach einer Organtransplantation oder bei einer immunsuppressiven Therapie (im letzten Fall sollte die HPV-Impfung idealerweise vor Therapiebeginn beziehungsweise nach abgeschlossener Therapie gegeben werden)
- Autoimmunerkrankungen wie Kollagenosen (Bindegewebserkrankungen) oder Sklerodermie
- Menschen, die HPV-Viren häufiger ausgesetzt sind (Expositionsrisiko)
Wann darf/soll nicht geimpft werden?
Bei bekannter Überempfindlichkeit gegen Inhaltsstoffe des Impfstoffes sollte die HPV-Impfung nicht verabreicht werden.
Bei akuten, schweren, fieberhaften Erkrankungen muss die Impfung gegen HPV verschoben werden. Auch während einer Schwangerschaft ist eine HPV-Impfung nicht empfohlen.
Wie läuft die HPV-Impfung ab?
Für die HPV-Impfung wenden Sie sich zum Beispiel an einen Kinderarzt, Allgemeinmediziner oder Frauenarzt. Der Arzt spritzt den Impfstoff in einen Muskel (bevorzugt am Oberarm). Für die Grundimmunisierung sind zwei oder drei Impfdosen notwendig - je nach Alter des Geimpften und dem Zustand des Immunsystems:
- 2-Dosen-Schema: ab dem vollendeten 9. bis zum vollendeten 21. Lebensjahr bei intakter Immunabwehr. Die 2. Impfdosis wird mind. sechs und max. zwölf Monate nach der 1. gegeben. Liegen weniger als fünf Monate dazwischen, muss eine dritte Dosis gegeben werden (sechs bis acht Monate nach der zweiten).
- 3-Dosen-Schema: Ab dem vollendeten 21. Lebensjahr sowie bei Menschen mit Immunschwäche / Immunsuppression (unabhängig vom Alter). Im Allgemeinen wird die 2. Dosis zwei Monate nach der 1. gegeben, die 3. Dosis sechs bis acht Monate nach der 2. (abweichend von der Fachinformation wegen besserer Immunantwort).
Wer in der Vergangenheit eine Impfserie mit dem Zweifach- oder Vierfach-HPV-Impfstoff erhalten hat, kann seinen Impfschutz gegen HPV mit dem Neunfach-Impfstoff optimieren. Nähere Informationen dazu gibt der Hausarzt / die Hausärztin.
Zwischen dem 15. und 18. Lebensjahr ist das 2-Dosen-Impfschema eine "off-label"-Anwendung: Laut Zulassung sollte der Neunfach-HPV-Impfstoff in dieser Altersgruppe in drei Dosen verabreicht werden (wie bei Erwachsenen). Wissenschaftlichen Erkenntnissen zufolge reichen aber auch hier zwei Dosen zur Immunisierung aus. Wichtig dafür ist aber, dass der mindestens sechsmonatige Zeitabstand dazwischen eingehalten wird.
Geschlechtsverkehr während der Impfserie?
Manche Menschen fragen sich, ob sie während der Immunisierung (mit zwei bis drei Dosen der HPV-Impfung) Sexverbot haben. Wichtig ist, dass die vollständige HPV-Impfung vor dem ersten Geschlechtsverkehr stattfindet. Am sichersten ist es also, vor Abschluss der Impfungen keinen Sex zu haben. Bedenken Sie: Auch Kondome schützen nicht zu 100 Prozent vor einer HPV-Infektion.
Braucht die Impfung eine Auffrischung?
Es ist noch nicht abschließend geklärt, ob eine Auffrischung der HPV-Impfung nach einer vollständigen Grund-Immunisierung irgendwann nötig ist. Bisherige Wirksamkeitsstudien bei 16- bis 26-jährigen Frauen ergaben, dass die Schutzwirkung des Neunfach-HPV-Impfstoffes auch nach acht Jahren noch besteht.
HPV-Impfung nach Konisation
Bei einer Konisation schneidet der Arzt verändertes Gewebe kegelförmig aus dem Gebärmutterhals. Das Risiko, dass sich später erneut Zellveränderungen bilden, lässt sich senken, wenn die Frauen nach der Konisation die HPV-Impfung erhalten. In bestimmten Fällen übernimmt die Sozialversicherung daher die Kosten einer HPV-Impfung nach Konisation (siehe unten).
HPV-Impfung: Wirksamkeit
Ob sie Ja oder Nein zur HPV-Impfung sagen, entscheiden Eltern, Jugendliche und Erwachsene selbst, denn die Impfung ist nicht verpflichtend.
In zahlreichen Studien haben Wissenschaftler die Wirksamkeit der HPV-Impfung untersucht. Zusammenfassend lässt sich sagen: Der Neunfach-HPV-Impfstoff senkt (wie der Zweifach-HPV-Impfstoff) deutlich das Risiko einer Infektion mit jenen Hochrisiko-Virustypen, die am häufigsten an der Entstehung von Gebärmutterhalskrebs beteiligt sind (HPV 16 und 18). Zudem schützt der Neunfach-Impfstoff (im Unterschied zum Zweifach-Impfstoff) noch vor weiteren HPV-Typen, die mitunter auch Gebärmutterhalskrebs auslösen.
Zwei großen Studien aus jüngerer Zeit belegen außerdem, dass die seit 2006 in Europa zugelassene HPV-Impfung tatsächlich Gebärmutterhalskrebs (Zervix-Karzinom) verhindern kann:
- Die schwedische Studie (2020) mit mehr als 1,5 Millionen Mädchen / Frauen ergab: Frauen, die - bevor sie 17 Jahre alt waren - gegen HPV geimpft wurden, hatten ein um 88 Prozent geringeres Risiko für Gebärmutterhalskrebs als ungeimpften Frauen.
- Die britische Studie (2021) belegte ebenfalls ein deutlich reduziertes Krebsrisiko durch die HPV-Impfung. Dabei zeigte sich: Je jünger die Mädchen bei der Impfung waren, desto geringer war ihr späteres Risiko für Gebärmutterhalskrebs.
Weitere Studien wiesen nach, dass die HPV-Impfung die Bildung von Krebsvorstufen verhindern kann.
Schutz vor anderen Krebsarten sowie Feigwarzen
Alle Hauptrisiko-HPV-Typen für Gebärmutterhalskrebs, gegen die der Impfstoff wirkt, führen in einigen Fällen auch zu bösartigen Veränderungen an anderen Stellen (wie Scheide, Penis oder Anus). Die Impfung schützt also auch davor. Wie groß dieser Schutz ist, lässt sich noch nicht klar sagen - es dauert nämlich zum Teil noch viel länger als bei Gebärmutterhalskrebs, bis solche Krebsarten nach einer HIV-Infektion entstehen.
Der Neunfach-Impfstoff beugt zusätzlich einer Ansteckung mit den Hauptauslösern der Feigwarzen vor (HPV 6 und 11) sowie mit weiteren HPV-Risikotypen.
Die Wirksamkeit der HPV-Impfung hängt davon ab, ob ein Kind zum Zeitpunkt der Impfung bereits eine HPV-Infektion hat. Schon bei der ersten sexuellen Aktivität kann man sich mit HPV-Viren infizieren. Deshalb gilt: Wird die HPV-Impfung bereits sexuell aktiven Jugendlichen verabreicht, ist sie unter Umständen weniger wirksam.
Kein Ersatz für Vorsorge-Untersuchungen!
So wirksam die HPV-Impfung häufig ist - sie bietet keinen 100-prozentigen Schutz vor den Auslösern von Gebärmutterhalskrebs (oder anderen bösartigen Wucherungen). Deshalb sollten alle Frauen und Mädchen, die gegen HPV geimpft sind, dennoch regelmäßig zu Krebsfrüherkennungsuntersuchungen zum Frauenarzt gehen.
Es kommt trotz der Impfung mitunter zu einer HPV-Infektion, da die Impfung nur gegen die HPV-Typen wirkt, die am häufigsten für Folge-Erkrankungen verantwortlich sind.
Kosten der HPV-Impfung
Die Impfung gegen HPV ist ab dem vollendeten 9. bis zum vollendeten 21. Lebensjahr gratis - im Rahmen des kostenfreien Impfprogramms des Bundes, der Bundesländer und der Sozialversicherungsträger.
Frauen nach einer Konisation bekommen die HPV-Impfung bis zum 45. Lebensjahr gratis, wenn beim Eingriff hochgradige Zellveränderungen (CIN 2-3) entfernt wurden. Die Kosten der Impfung übernimmt dann die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK), die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) beziehungsweise die Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen (SVS).
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