Zum Inhalt
  • Musikinstrumentenversicherung

    Die Instrumentenversicherung für Musiker

    Die GRAWE Musikinstrumentenversicherung spielt alle Stücke: Sie ist mehr als eine reine Transportversicherung. Schützen Sie Ihre teuren Instrumente nicht nur vor Beschädigung auf dem Transportweg. Berufsmusiker erhalten mit der GRAWE Musikinstrumentenversicherung einen noch viel umfassenderen Schutz.

     

    • Welche Musikinstrumente sind versichert?

    Versichert sind die in der Polizze angeführten Musikinstrumente einschließlich des Zubehörs wie Bogen, Etui, Koffer oder Tasche.
     

    • In welchem Geltungsbereich sind die Musikinstrumente versichert?

    Optional: Österreich oder Europa
     

    • Welche Gefahren und Schäden sind versichert?

    1.) Bei nicht elektrisch betriebenen Musikinstrumenten (vorwiegend klassischen Musikinstrumenten):

    Hier gilt eine Allrisk-Versicherung. Versichert sind unvorhergesehene Beschädigung, Zerstörung oder Verlust der versicherten Musikinstrumente. So sind beispielsweise folgende Gefahren und Schäden versichert:

    • Diebstahl, Abhandenkommen
    • Transportmittelunfall
    • Brand, Blitzschlag, Explosion
    • Naturkatastrophen
    • Veruntreuung, Unterschlagung, Beraubung
    • Bruch und Beschädigung als Folge einer versicherten Gefahr

    2.) Bei elektrisch betriebenen Musikinstrumenten (ohne Selbstbehalt):

     

    • Optional (mit Selbstbehalt):
      • Bruch und mechanische Beschädigung
      • Diebstahl
      • DerSelbstbehalt beträgt dabei in jedem Schadenfall 20 % des entschädigungspflichtigen Betrages, mindestens jedoch € 150,-.

     

    • Welche Gefahren und Schäden sind nicht versichert?

    - Witterungs- oder Temperatureinflüsse
    - Lack- und Schrammschäden
    - Schäden durch Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder Verletzung von Obliegenheiten
    - Mut- oder böswillige Beschädigung, Untreue oder Diebstahl durch Familienangehörige
    - Gewöhnliche Abnutzung im normalen Gebrauch, Entwertung oder Wertminderung
    - Mobiltelefone, PCs, Notebooks und Tablets

     

    • Wie wird die Versicherungssumme festgelegt?

    Als Versicherungswert gilt der Zeitwert des Musikinstrumentes. Falls der Zeitwert nicht ermittelt werden kann, gilt der Verkehrswert als Versicherungswert. Der Zeitwert kann beispielsweise bei Instrumentenhändlern oder –bauern angefragt werden.

    Optional können nicht elektrisch betriebene Musikinstrumente zum Neuwert versichert werden. In diesem Fall ist die Versicherungssumme in der Höhe des Neuwertes (beispielsweise der Listenpreis) zu vereinbaren. Die Versicherung zum Neuwert ist für neuere Musikinstrumente geeignet, der Zeitwert muss mindestens 40 % des Neuwertes betragen.
     

    • Wie wird die Entschädigung berechnet?

    Im Fall der Neuwertversicherung erfolgt die Entschädigunggrundsätzlich zum Neuwert, andernfalls zum Zeitwert. Für elektrisch betriebene Musikinstrumente erfolgt die Entschädigung immer zum Zeitwert, berechnet nach folgender Tabelle:

     

    NUTZUNGSJAHR

    ZEITWERT IN % VOM WIEDERBESCHAFFUNGSNEUWERT

    im 1.

    100

    im 2.

    100

    im 3.

    90

    im 4.

    80

    im 5.

    70

    im 6.

    60

    im 7.

    50

    im 8.

    40

    im 9.

    30

    im 10.

    30

    ab dem 10.

    20


    Verhindern Sie mit der GRAWE Musikinstrumentenversicherung hohe Verdienstausfälle aufgrund beschädigter, gestohlener oder geraubter Klangerzeuger. Die GRAWE Musikinstrumentenversicherung schützt den Versicherten in ganz Europa umfassend und verlässlich.

    FAQs zur Musikinstrumentenversicherung

    Wann ist eine Musikinstrumentenversicherung sinnvoll?

    Eine Musikinstrumentenversicherung ist dann sinnvoll, wenn Sie Ihre Musikinstrumente vor Diebstahl und Schäden, die als Folge einer versicherten Gefahr entstanden sind, schützen möchten.

    Wie viele Musikinstrumente kann ich mit der GRAWE Musikinstrumentenversicherung versichern?

    Ganz egal, ob Sie Ihre Musikinstrumente privat oder beruflich nutzen – mit der GRAWE Musikinstrumentenversicherung können Sie alle Musikinstrumente versichern, die Sie besitzen – inkl. Zubehör. Dazu müssen die Musikinstrumente lediglich in der Polizze aufgeführt werden.

    Welcher Wert wird im Schadensfall als Entschädigung ausgezahlt?

    Meist erfolgt die Entschädigung zum Zeitwert, sprich dem tatsächlichen Wert des Musikinstruments zum Zeitpunkt des Schadens. Ein neueres, nicht elektrisch betriebenes Musikinstrument kann jedoch auch zum Neuwert, beispielsweise dem Listenpreis, versichert werden.

    Sind Musikinstrumente in der Haushaltsversicherung mitversichert?

    Musikinstrumente sind in der Haushaltsversicherung gegen Risiken wie Feuer, Einbruch und Wasserschaden versichert, aber nur, wenn sich das Musikinstrument bei Ihnen zu Hause befindet. Die meisten Schäden entstehen jedoch unterwegs beim Transport – in einem solchen Fall greift die Musikinstrumentenversicherung.