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Musikinstrumentenversicherung
Die Versicherung auf Ihrer Seite.
Die GRAWE Musikinstrumentenversicherung spielt alle Stücke: Sie ist mehr als eine reine Transportversicherung. Schützen Sie Ihre teuren Instrumente nicht nur vor Beschädigung auf dem Transportweg. Berufsmusiker erhalten mit der GRAWE Musikinstrumentenversicherung einen noch viel umfassenderen Schutz.
Versichert sind die in der Polizze angeführten Musikinstrumente einschließlich des Zubehörs wie Bogen, Etui, Koffer oder Tasche.
Optional: Österreich oder Europa
1.) Bei nicht elektrisch betriebenen Musikinstrumenten (vorwiegend klassischen Musikinstrumenten):
Hier gilt eine Allrisk-Versicherung. Versichert sind unvorhergesehene Beschädigung, Zerstörung oder Verlust der versicherten Musikinstrumente. So sind beispielsweise folgende Gefahren und Schäden versichert:
2.) Bei elektrisch betriebenen Musikinstrumenten (ohne Selbstbehalt):
- Witterungs- oder Temperatureinflüsse - Lack- und Schrammschäden - Schäden durch Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder Verletzung von Obliegenheiten - Mut- oder böswillige Beschädigung, Untreue oder Diebstahl durch Familienangehörige - Gewöhnliche Abnutzung im normalen Gebrauch, Entwertung oder Wertminderung - Mobiltelefone, PCs, Notebooks und Tablets
Als Versicherungswert gilt der Zeitwert des Musikinstrumentes. Falls der Zeitwert nicht ermittelt werden kann, gilt der Verkehrswert als Versicherungswert. Der Zeitwert kann beispielsweise bei Instrumentenhändlern oder –bauern angefragt werden.
Optional können nicht elektrisch betriebene Musikinstrumente zum Neuwert versichert werden. In diesem Fall ist die Versicherungssumme in der Höhe des Neuwertes (beispielsweise der Listenpreis) zu vereinbaren. Die Versicherung zum Neuwert ist für neuere Musikinstrumente geeignet, der Zeitwert muss mindestens 40 % des Neuwertes betragen.
Im Fall der Neuwertversicherung erfolgt die Entschädigunggrundsätzlich zum Neuwert, andernfalls zum Zeitwert. Für elektrisch betriebene Musikinstrumente erfolgt die Entschädigung immer zum Zeitwert, berechnet nach folgender Tabelle:
NUTZUNGSJAHR
ZEITWERT IN % VOM WIEDERBESCHAFFUNGSNEUWERT
im 1.
100
im 2.
im 3.
90
im 4.
80
im 5.
70
im 6.
60
im 7.
50
im 8.
40
im 9.
30
im 10.
ab dem 10.
20
Verhindern Sie mit der GRAWE Musikinstrumentenversicherung hohe Verdienstausfälle aufgrund beschädigter, gestohlener oder geraubter Klangerzeuger. Die GRAWE Musikinstrumentenversicherung schützt den Versicherten in ganz Europa umfassend und verlässlich.
Eine Musikinstrumentenversicherung ist dann sinnvoll, wenn Sie Ihre Musikinstrumente vor Diebstahl und Schäden, die als Folge einer versicherten Gefahr entstanden sind, schützen möchten.
Ganz egal, ob Sie Ihre Musikinstrumente privat oder beruflich nutzen – mit der GRAWE Musikinstrumentenversicherung können Sie alle Musikinstrumente versichern, die Sie besitzen – inkl. Zubehör. Dazu müssen die Musikinstrumente lediglich in der Polizze aufgeführt werden.
Meist erfolgt die Entschädigung zum Zeitwert, sprich dem tatsächlichen Wert des Musikinstruments zum Zeitpunkt des Schadens. Ein neueres, nicht elektrisch betriebenes Musikinstrument kann jedoch auch zum Neuwert, beispielsweise dem Listenpreis, versichert werden.
Musikinstrumente sind in der Haushaltsversicherung gegen Risiken wie Feuer, Einbruch und Wasserschaden versichert, aber nur, wenn sich das Musikinstrument bei Ihnen zu Hause befindet. Die meisten Schäden entstehen jedoch unterwegs beim Transport – in einem solchen Fall greift die Musikinstrumentenversicherung.