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Die Kfz-Zulassung ist ein wichtiger Schritt beim Erwerb eines neuen Fahrzeugs oder dem Wechsel des Fahrzeughalters. Die Zulassung bezeichnet den Prozess der behördlichen Anmeldung und Registrierung eines Kraftfahrzeugs, um es rechtmäßig im Straßenverkehr nutzen zu können.
Hier finden Sie alle Checklisten und Informationen rund um das Thema "Kfz-Zulassung". Unsere österreichweiten Kfz-Zulassungsstellen finden Sie hier.
Für eine Neuanmeldung Ihres Kfz benötigen wir
Anmeldung von E-Autos
Seit 1. April 2017 gibt es für rein elektrisch betriebene Fahrzeuge neue Kennzeichentafeln (weißer Hintergrund, grüne Schrift). Diese sind optional - Sie können selbst entscheiden ob Sie eine E-Kennzeichentafel oder eine normale Kennzeichentafel möchten. Je nach Gemeinde kann es lokale Begünstigungen für E-Autos geben. Für die Beantragung von E-Wechselkennzeichen müssen allerdings beide Fahrzeuge E-Autos sein.
Bei einem Fahrzeugwechsel benötigen Sie
Vom abzumeldenden Fahrzeug
Für das anzumeldende Fahrzeug
Für eine Wechselkennzeichen-Anmeldung benötigen Sie
Für das bestehende Fahrzeug
Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema: Wechselkennzeichen
Sie können anstelle der Zulassungsbescheinigung Teil I aus Papier auch eine Karte im Scheckkartenformat wählen. Teil II der Zulassungsbescheinigung bleibt aus Papier und wird mit dem Genehmigungsnachweis verbunden. Sie bekommen den Scheckkartenzulassungsschein innerhalb von zwei Wochen per Post zugeschickt.
Bei Antragsstellung erhalten Sie einen befristeten Teil I der Zulassung, damit Sie das Fahrzeug sofort in Betrieb nehmen können. Dieser verliert nach Zustellung Ihres Scheckkartenzulassungsscheins, spätestens jedenfalls nach acht Wochen, seine Gültigkeit.
Der Umstieg von Papier auf Scheckkarte ist jederzeit möglich! Die alte Zulassungsbescheinigung Teil I aus Papier wird hierfür von der Zulassungsstelle eingezogen und beim Antrag befristet neu ausgestellt. Danach erhalten Sie den Scheckkartenzulassungsschein per Post innerhalb von zwei Wochen.
Wann müssen Sie Ihren Zulassungsschein ändern lassen?
Wichtig: Jede Änderung muss vorab bereits bei der zuständigen Meldebehörde durchgeführt worden sein!
Für eine Hinterlegung der Kennzeichen benötigen wir
Für eine Wiederausfolgung der Kennzeichen benötigen wir
Das Wunschkennzeichen ist eine individuelle Kennzeichnung für ein Fahrzeug, die vom Fahrzeughalter ausgewählt werden kann. Im Gegensatz zu den standardmäßig vergebenen Nummernschildern ermöglicht das Wunschkennzeichen eine persönliche Note und Individualität am eigenen Auto. Es besteht aus Buchstaben und Zahlen, die je nach Verfügbarkeit und bestimmten Vorgaben frei kombiniert werden können.
Wie erhalten Sie ein Wunschkennzeichen?
Ein Wunschkennzeichen muss bei der Behörde (Landespolizeidirektionen, Bezirkshauptmannschaften bzw. Verkehrsamt in Wien) beantragt, bewilligt und zugeteilt werden. Im Anschluss können die Kennzeichentafeln in der Zulassungsstelle bestellt werden und das Fahrzeug nach Lieferung der Wunschkennzeichen (siehe Neuanmeldung) zugelassen oder die Kennzeichen ausgetauscht werden.
Überstellungskennzeichen werden für Überstellungsfahrten von nicht zugelassenen Fahrzeugen oder zugelassenen Fahrzeugen, wenn die Kennzeichentafeln in Verlust geraten sind oder wenn ein Wechselkennzeichen zugewiesen wurde, benötigt.
Die Abmeldung eines Autos ist notwendig, wenn man ein Fahrzeug nicht mehr im Straßenverkehr nutzen möchte. Bei der behördlichen Abmeldung wird das Kfz aus dem Verkehr genommen. Die Gründe für eine Autoabmeldung können vielfältig sein, wie beispielsweise der Verkauf des Fahrzeugs, ein Totalschaden oder die dauerhafte Stilllegung.
Für die Abmeldung eines Kfz benötigen wir
Bei Personen unter 18 Jahren benötigen wir zusätzlich
Bei Kennzeichenverlust/Kennzeichendiebstahl
Verlust des Zulassungsscheines
Verlust Genehmigungsdokument
Wenn die Ausstellung des Genehmigungsdokumentes vor dem 1. Juli 2007 geschah, werden folgende Unterlagen benötigt:
Wenn die Ausstellung des Genehmigungsdokumentes nach dem 1. Juli 2007 geschah, werden folgende Unterlagen benötigt:
Die Kosten für die Kfz-Zulassung setzen sich aus verschiedenen Gebühren und Ausgaben zusammen. Dabei können die genauen Beträge je nach Land und Region variieren. In der Regel fallen jedoch einige Standardgebühren an, die bei der Zulassung eines Fahrzeugs entstehen.
PKW: 270,00 Euro
LKW: 270,00 Euro
Motorrad: 260,00 Euro
Mofa/Moped: 255,50 Euro
Zugmaschine oder Anhänger: 258,50 Euro
Scheckkartenzulassungsschein: 29,50 Euro
In Österreich ist man bei einer Namenänderung oder bei der Verlegung des Hauptwohnsitzes nicht dazu verpflichtet, dies bei der Zulassungsstelle zu melden. Dies gilt, sofern die Änderung innerhalb des örtlichen Wirkungsbereiches derselben Behörde und in einer Gemeinde mit derselben Behördenbezeichnung im Kennzeichen erfolgt. Ansonsten hat die Ummeldung innerhalb einer Meldefrist von einer Woche zu erfolgen.
In Österreich ist die Zulassung eines Fahrzeugs an bestimmte regionale Zuständigkeiten gebunden. Das bedeutet, dass Sie Ihr neues Auto nicht überall anmelden können, sondern in der Regel bei der Zulassungsstelle in jener Gemeinde, in der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben oder in der das Fahrzeug hauptsächlich genutzt wird.
Die Kfz-Zulassungsbescheinigung wird in Österreich von der Zulassungsstelle ausgestellt. Die Zulassungsstelle ist eine Behörde, die für die Fahrzeugzulassung und -abmeldung zuständig ist. Die Zulassungsstelle prüft die erforderlichen Unterlagen und Dokumente, nimmt die Anmeldung entgegen und erstellt die Kfz-Zulassungsbescheinigung.