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Die IVK ist eine internationale Versicherungskarte, die im Ausland als Bestätigung für eine vorhandene Kfz-Haftpflichtversicherung dient. Auch wenn das österreichische Kennzeichen ohne IVK in den meisten europäischen Staaten (und auch außerhalb der EU) als Nachweis für einen ausreichenden Versicherungsschutz gilt, empfiehlt sich die Mitnahme der IVK.
Die IVK dient als internationaler Nachweis, dass das Auto ordnungsgemäß versichert ist. Auch wenn in Europa meist das Kfz-Kennzeichen ausreicht, um eine gültige Versicherung zu belegen, wird bei Kontrollen im Ausland dennoch häufig die Versicherungskarte verlangt. In bestimmten Ländern – wie Albanien oder Nordmazedonien – ist das Mitführen der Grünen Karte sogar gesetzlich vorgeschrieben. Es empfiehlt sich daher, bei Autoreisen ins Ausland unbedingt die internationale Versicherungskarte (Grüne Karte) mitzuführen. Außerdem ist im Schadensfall der Austausch der Versicherungsdaten durch Übergabe einer Kopie der IVK wesentlich einfacher. Außerdem ist im Schadenfall der Austausch der Versicherungsdaten durch Übergabe einer Kopie der IVK wesentlich einfacher.
Informieren Sie sich immer im Vorfeld über den örtlichen Geltungsbereich Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung. In manchen Ländern kann ein zusätzlicher Versicherungsschutz erforderlich sein.
Die Grüne Versicherungskarte können Sie unterhalb ganz bequem online anfordern. In drei einfachen Schritten gelangen Sie zu Ihrer Internationalen Karte. Bedenken Sie bitte die erforderliche Bearbeitungszeit und fordern Sie die Karte rechtzeitig vor Reiseantritt an.
Für weitere Informationen zur IVK oder zu Ihrer Polizze kontaktieren Sie gerne den GRAWE Kundenservice – unsere Mitarbeiter beraten Sie gerne!
Bitte geben Sie hier Ihre Polizzennummer und Ihr Kundenkennzeichen ohne Trennzeichen ein!
Bei Reisen mit dem Auto außerhalb Europas ist es notwendig, die kostenpflichtige große Internationale Versicherungskarte vor Reiseantritt abzuschließen und mitzuführen. Das gilt unter anderem für Länder wie:
Bei dieser großen Versicherungskarte wird das jeweilige Länderkennzeichen gesondert eingetragen und für die Dauer der Reise die Versicherungsprämie erhöht. Haben Sie die Karte vergessen oder wurde das Länderkürzel nicht angeführt, müssen Sie bei der Einreise in das jeweilige Land eine Grenzversicherung abschließen.
In der EU und vielen anderen europäischen Staaten wird die Internationale Versicherungskarte für PKW-Reisen mittlerweile nicht mehr benötigt, da das amtliche Kfz-Kennzeichen als Nachweis für die Haftpflichtversicherung ausreicht. Es gibt dennoch Länder, in denen es empfohlen wird, die IVK mitzuführen, um Unannehmlichkeiten zu vermeiden. In manchen Ländern ist das Mitführen der Grünen Versicherungskarte sogar gesetzlich verpflichtend und außerhalb Europas wird häufig die „Große IVK“ als Versicherungsnachweis benötigt.
In folgenden europäischen Ländern ist die Mitnahme der IVK gesetzlich vorgeschrieben:
In Kosovo ist die Grüne Karte nicht gültig – hier ist es notwendig, bei der Einreise eine Grenzversicherung abzuschließen. Auch wenn es nicht vorgeschrieben ist, empfiehlt es sich, die IVK nicht nur in den genannten Ländern mitzuführen, sondern auch bei anderen Auslandsreisen – da es immer wieder vorkommt, dass diese bei Kontrollen im Ausland verlangt wird: z.B. in Italien und Kroatien.
Die Große Grüne Versicherungskarte erweitert den Kfz-Haftpflichtschutz für diese Länder. Diese kostenpflichtige Karte wird in folgenden Staaten benötigt:
Die Grüne Karte wird von Ihrer Kfz-Versicherung ausgestellt. Bei der GRAWE können Sie die Karte ganz bequem online beantragen – in nur drei einfachen Schritten.