Produktinformationen
Glasbruchversicherung
Eine Glasbruchversicherung deckt Bruchschäden an der Gebäudeverglasung und anderen Flachgläsern. Ob Fensterscheiben, Bildverglasungen, Spiegel, Duschkabinen oder Aquarien - all das ist durch eine Glasbruchversicherung gedeckt. Aber auch Gebäudebestandteile wie etwa Wintergärten können versichert werden.
Manchmal gibt es in der jeweiligen Polizze allerdings eine Obergrenze für die Größe der Einzelscheiben - hier kann, beispielsweise bei großen Glasschiebetüren, meist gegen Aufpreis voll versichert werden.
Wenn das Glas nicht bricht, greift auch die Versicherung nicht - das heißt Kratzer und Schrammen sind nicht gedeckt, genauso wenig wie Schäden an Geschirr, Vasen, Beleuchtungen oder Brillen. Auch die Folgeschäden eines Glasbruch sind nicht eingeschlossen.