Wohnwagen- und Wohnmobil-Versicherung: Wie Sie Wohnmobil, Campingbus und Wohnwagen richtig versichern
Was ist eine Wohnwagen- und Wohnmobilversicherung?
Die Wohnwagen- und Wohnmobilversicherung ist eine Kfz-Versicherung, die speziell auf die Bedürfnisse von Campern abgestimmt ist:
- Für die Zulassung und Nutzung des Campingfahrzeuges auf öffentlichen Straßen ist grundsätzlich eine Kfz-Haftpflichtversicherung erforderlich.
- Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, sich mit einer Kaskoversicherung gegen Schäden am eigenen Campingfahrzeug abzusichern.
- Die Kosten der Versicherung für Wohnwagen bzw. Wohnmobil richten sich vor allem nach der Ausstattung, der Nutzung und den enthaltenen Leistungen.
Die Wohnwagen- und Wohnmobilversicherung kann wie bei jedem anderen Fahrzeug stillgelegt werden. Die maximale Dauer der Stilllegung beträgt ein Jahr, kann danach jedoch wieder verlängert werden. Die Stilllegung erfolgt in der Zulassungsstelle, wo auch die Fahrzeugpapiere und das Kennzeichen zu hinterlegen sind.
Wie sind Campingfahrzeuge zu versichern?
Die Wohnwagen- und Wohnmobilversicherung umfasst sowohl Wohnwagen (Caravan, Wohnanhänger), als auch Wohnmobile (Mobilheim, Motorhome, Camper, Campingbus). Im Unterschied zu einem Wohnmobil ist ein Wohnwagen allerdings ein Anhänger an einem anderen Fahrzeug, der keinen eigenen Antrieb besitzt. Dementsprechend wird ein Wohnwagen wie ein Anhänger und ein Wohnmobil wie jedes andere Fahrzeug versichert.
Wer darf einen Anhänger bzw. Wohnwagen ziehen?
Ein Wohnwagen oder Anhänger darf in Abhängigkeit vom Gesamtgewicht des Gespanns mit verschiedenen Führerscheinklassen gefahren werden:
- Die Führerscheinklasse B berechtigt zum Fahren mit einem Anhänger bis 750 kg bzw. auch darüber, wenn die zulässige Gesamtmasse des Gespanns nicht mehr als 3,5 Tonnen beträgt.
- Liegt die Gesamtmasse des Gespanns zwischen 3,5 und 4,25 Tonnen gibt es die Möglichkeit, eine Fahrerschulung nach B 96 zu machen. Damit können die meisten Wohnwagen gefahren werden.
- Für noch schwerere Gespanne benötigen Sie einen Führerschein der Klasse BE.
Muss Zugfahrzeug und Wohnwagen beim gleichen Anbieter versichert sein?
Es obliegt Ihnen, wo Sie Zugfahrzeug und Wohnwagen versichern möchten. Sollten Sie zwei verschiedene Anbieter gewählt haben, gilt folgende Regelung bei einem Schadensfall:
- Die Haftpflichtversicherung des Zugfahrzeuges zahlt dann, wenn Zugfahrzeug und Wohnwagen bei einem Unfall verbunden sind.
- Die Haftpflichtversicherung des Anhängers hingegen zahlt, wenn der Wohnwagen einen Unfall verursacht, ohne mit dem Zugfahrzeug verbunden zu sein. Ein klassisches Beispiel ist das Hineinrollen eines schlecht gesicherten Wohnwagens in ein anderes Auto.
Was ist alles mitversichert?
Die Wohnwagen- und Wohnmobil-Haftpflichtversicherung schützt Sie vor Haftpflichtansprüchen Dritter, wenn Sie anderen mit Ihrem Fahrzeug Schaden zufügen.
Zusätzlich können Sie Ihr Campingfahrzeug wie bei einer Autoversicherung mit einer Teilkasko-Wohnwagen- und Wohnmobilversicherung gegen Schäden am eigenen Fahrzeug absichern. Damit sind Schäden, die nicht Sie selbst oder ein anderer Verkehrsteilnehmer verursacht haben, abgedeckt. Dazu gehören unter anderem Diebstahl, Blitzschlag Überschwemmungen, Wildunfälle, Sturm- oder Hagelschäden.
Mit einer Vollkasko-Wohnwagen- und Wohnmobilversicherung sind Sie auch gegen selbst verursachte Schäden versichert. Gerade für neue Caravans oder Wohnmobile ist eine Vollkaskoabsolut empfehlenswert. Denn nur allzu schnell übersieht man beim Rückwärtsfahren einen Zaun oder schrammt an einer Mauer.
Wohnwagen- & Wohnmobil-Mobiliar – was ist gedeckt?
In der Teilkasko-Wohnwagen- und Wohnmobilversicherung ist Ihr Wohnwagen oder Campingbus inklusive aller fest verbundenen Teileund der festeingebauten Sonderausstattung geschützt. Wenn ein Vorzelt oder Vorbau mit dem Campingfahrzeug verbunden ist, dann ist auch dieses mitversichert – sofern es in der Versicherungssumme berücksichtigt wurde.
Alles bewegliche Inventar, welches nicht mit dem Campingfahrzeug verbunden ist, kann in einer erweiterten Kaskoversicherung mitversichert werden. Damit sind elektronische Geräte wie Fernseher, Radio, Fotoapparate, Digicam, Tablet, aber auch Campingmöbel oder Griller abgesichert.
Mit dieser Versicherung sind gleichzeitig auch Gegenstände außerhalb des Wohnmobils bzw. Wohnwagens versichert, die sich in einem allseitig geschlossenen Anbau, Zelt oder Vorzelt befinden (z.B. Campingmöbel, Reiseküche, Kühlboxen, Grill- und Herdplatten).
Was gilt für Dauercamper?
Fahren Sie nur für einige Monate mit ihrem Wohnwagen in den Urlaub, müssen Sie zumindest eine Haftpflichtversicherung abschließen, da Sie auf öffentlichen Straßen unterwegs sind.
Ist der Wohnwagen aber auf einem privaten Gelände dauerhaft abgestellt oder wird nur dort bewegt, können Sie eine Haftpflichtversicherung abschließen – verpflichtend ist es allerdings nicht. Beachten Sie: Ein Wohnwagen ohne Räder, der nur auf einem Grundstück steht, wird in der Kfz-Versicherung nicht versichert!
Als Versicherung für Dauercamper bietet sich grundsätzlich eine Kaskoversicherung an, bei der sich der Versicherungsumfang auch auf das Vorzelt und Inventar erstreckt. Stürme, Hagel, Blitzschläge oder auch Feuer können schnell erhebliche Schäden anrichten. Diebstähle und Vandalismus gehören ebenfalls häufig zu den Problemen von Dauercampern.
Wie meldet man einen Schaden am Camper?
Kontaktieren Sie so schnell als möglich Ihren persönlichen Kundenberater, um den Schaden am Wohnmobil oder Wohnwagen zu melden. Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, mittels Online-Formular den Schadensfall anzuzeigen.
Fazit: Versicherung für Wohnwagen, Campingbus und Wohnmobil
Mit einer speziellen Wohnwagen- und Wohnmobilversicherung können Sie sich vor Haftpflichtansprüchen Dritter schützen. Darüber hinaus gibt es noch weitere Absicherungsmöglichkeiten, um Ihr Fahrzeug sowie Inneneinrichtung und Gegenstände abzusichern – egal, ob es sich dabei um ein Reisefahrzeug oder einen Dauercamper handelt. Dazu zählt in erster Linie die Teilkasko-Wohnwagen- und Wohnmobilversicherung für Schäden am Campingfahrzeug, aber auch eine Vollkaskoversicherung für selbst verursachte Schäden.