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  • 10. August 2022 ― Lesezeit: 2 Minuten

    Was tun, wenn bei Flugreisen das Gepäck verloren geht?

    Ohne Reisegepäck am Flughafen zu stehen, ist ärgerlich. Oft kommt es verspätet an, in manchen Fällen bleibt es sogar spurlos verschwunden. Wir zeigen dir, was du im Ernstfall tun musst und welche Schadenersatzansprüche du hast.

    1. Verlustmeldung sofort am Flughafen erledigen

    Den Verlust des Reisegepäcks solltest du umgehend am Flughafen melden, um deine Schadenersatzansprüche später geltend machen zu können. Andernfalls geht die Fluggesellschaft davon aus, dass dein Gepäck ordnungsgemäß angekommen ist. 

    PIR-Fomular ausfüllen 

    Meist ist die Verlustmeldung, das sogenannte PIR-Fomular (Property Irregularity Report), am Lost & Found Schalter des Gepäckdienstes auszufüllen. Manche Fluglinien haben auch eigene Gepäckermittlungen, an die du dich wenden kannst.

    Für die Anzeige benötigst du das Ticket, deine Bordkarte und den Aufkleber mit der Gepäckregistriernummer. Bewahre die Kopie der Verlustmeldung gut auf, du benötigst sie später für die Einreichung von Schadenersatzansprüchen bei der Fluglinie und dem Reiseveranstalter (falls du eine Pauschalreise gebucht hast).

    Fluglinie informieren 

    Im Anschluss ist so rasch als möglich die Anzeige bei der Fluglinie erforderlich, sofern du die Verlustmeldung nicht bereits direkt bei der Gepäckermittlung der Fluglinie ausgefüllt hast. Die Informationen zur Vorgangsweise findest du auf der Website der Fluglinie. In den meisten Fällen reicht es, ein Onlineformular auszufüllen. 

    Reiseveranstalter informieren 

    Wenn du eine Pauschalreise gebucht hast, musst du auch den Reiseveranstalter umgehend informieren. Meldest du den Verlust nicht, kannst du später keine Minderung des Reisepreises geltend machen. Das gilt allerdings nur für die Hinreise, nicht jedoch für die Heimreise. 

     

    2. Notwendige Dinge neu kaufen

    Wenn du ohne Gepäck am Urlaubsort ankommst, kannst du auf Kosten der Fluglinie „notwendige und angemessene“ Ersatzanschaffungen tätigen, z.B. Toilettenartikel, Unterwäsche oder Kleidung. Folgendes gilt:

    • Notwendige Anschaffung: Was notwendig ist, hängt zum einen von der Art der Reise ab (etwa Strandurlaub oder Trekkingurlaub) und zum anderen von der Zeit, die du ohne dein Reisegepäck überbrücken musst.
    • Angemessene Anschaffung: Als Fluggast bist du verpflichtet, die Kosten so gering wie möglich zu halten, d.h. du kannst dir zum Beispiel normale Badebekleidung besorgen, nicht aber Markenartikel.
    • Rechnungen: Bewahre die Belege für die Ersatzanschaffungen gut auf, um sie später bei der Fluglinie einreichen zu können.

    Anmerkung: Bei vielen Fluglinien erhältst du bei Gepäckverlust ein „Notfallpaket“ mit Toilettenartikeln und teilweise auch Ersatzwäsche. Am besten fragst du gleich im Zuge der Verlustmeldung nach, ob ein solches Paket angeboten wird.

     

    3. Schadenersatz geltend machen

    Die Fluglinie ist nur für aufgegebenes Gepäck verantwortlich. Bei Verlust des Handgepäcks muss hingegen der Fluggast das Verschulden der Fluglinie nachweisen. Die Haftungshöchstgrenze für verspätetes, beschädigtes oder verschwundenes Gepäck liegt bei rund 1.400 Euro pro Fluggast (nicht pro Gepäckstück). 

    Verspätung: Meldefrist von 21 Tagen 

    Für die Geltendmachung von Ansprüchen gilt eine Frist von 21 Tagen nach Erhalt des Reisegepäcks. Für Ersatzanschaffungen zahlen Fluglinien in vielen Fällen nur einen Teilbetrag, da die gekauften Produkte oftmals weiterverwendet werden können (z.B. 50 % bei Kleidung). Falls du dein wiedergefundenes Reisegepäck selbst vom Flughafen abholen musst, kannst du für diese Fahrt ebenfalls Schadensersatz von der Fluglinie verlangen (Taxi,  Benzin- und Parkkosten).

    Verlust: Nach 21 Tagen gilt das Gepäck als verloren

    Wird das Gepäck nicht innerhalb von fünf Tagen gefunden, schicken die meisten Fluglinien zunächst einen Fragebogen (Aussehen des Koffers, Inventar). Erst wenn dein Gepäck 21 Tage nach dem Verschwinden nicht zurückgebracht wird, gilt es als verloren. 

    Die Fluglinie ersetzt dir dann die Ersatzanschaffungen und den Wert, den der Koffer und die verlorenen Sachen zum Zeitpunkt der Reise noch hatten. Um Schadenersatz zu erhalten, musst du eine detaillierte Liste des Reisegepäckinhalts sowie der Ersatzanschaffungen anfertigen und samt Kaufbelegen (soweit vorhanden) einreichen. 

    Wichtig: In den Beförderungsbedingungen der Fluggesellschaften ist meist die Haftung für Bargeld, Schmuck, Notebook oder ähnliches bei Gepäckverlust ausgeschlossen. Wertgegenstände und persönliche Dokumente solltest du daher immer im Handgepäck mitnehmen. Das geht nicht so schnell verloren.

    Beschädigung: Meldefrist von 7 Tagen

    Falls dein Koffer beschädigt ankommt, musst du den entstandenen Schaden genau beschreiben und Fotos machen, um den Umfang des Schadens nachzuweisen. Bei Beschädigungen beträgt die Frist zur Geltendmachung des Schadenersatzes nur 7 Tage.

    Pauschalreisen: Minderung des Reisepreises 

    Sofern der Flug Teil einer Pauschalreise ist, steht dir bei Verspätung oder Verlust des Reisegepäcks eine Minderung des Reisepreises zu.  Wenn z.B. der Gepäckverlust den Reiseablauf erheblich behindert oder wenn die Urlaubszeit für Noteinkäufe aufgewendet werden muss, können 20 bis 25 Prozent des Tagesreisepreises zurückgefordert werden. 

     

    4. Vorkehrungen treffen 

    Damit du im Fall des Falles gut vorbereitet bist, lohnt es sich, zu Hause eine Liste der eingepackten Gegenstände anzufertigen. Auch ein Selfie mit dem Koffer und ein Foto des Kofferinhaltes erleichtert im Falle eines Verlustes die Identifizierung des Koffers bzw. den Nachweis des Kofferinhaltes. 

    Wenn du aber auf Nummer sichergehen möchtest, schließt du am besten eine Reisegepäckversicherung für den Zeitraum der Reise ab!

     

    Wir wünschen dir eine angenehme Reise und falls das Reisegepäck doch abhandenkommen sollte, bist du nun gut gewappnet! 

     

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