Geruchsbelästigung durch Nachbarn: Was tun?
Wann wird Geruch zur Belästigung?
Ob Zigarettenrauch, Grillgeruch oder der Gestank von Müll, unwillkommene Gerüche können die Lebensqualität trüben – und das müssen sie nachweislich auch, will man gegen sie gerichtlich vorgehen. Das Problem liegt in der Messbarkeit der Gerüche, außerdem muss eine Geruchsbelästigung bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um auch wirklich als solche zu gelten.
Im Burgenland ist das Hervorrufen belästigender Gerüche laut Landes-Polizeistrafgesetz verboten, in den üblichen Bundesländern muss erst erörtert werden, ob das Ausmaß des Geruchs für eine Zivilklage ausreicht.
Um das festzustellen, bedient man sich in der Regel der Olfaktometrie, also der Messung der Reaktion von geschulten Prüfpersonen auf Gerüche. Hierbei wird einer Gruppe von üblicherweise vier Personen eine Geruchsprobe, stufenweise verdünnt mit geruchsfreier Luft, zugeführt und so die Geruchsschwelle ermittelt. Die Geruchsschwelle bestimmt, ab welcher Intensität ein Stoff olfaktorisch wahrgenommen wird.
Wenn Zeugen die Geruchsbelästigung bestätigen, spart man sich unter Umständen die Messung.
Ortsunüblich und unzumutbar
Um zivilrechtlich dagegen vorgehen zu können, muss die Geruchsbelästigung ortsunüblich und unzumutbar sein. Eine einmalige Geruchsbelästigung ohne Folgen reicht nicht aus, ihre Intensität und Dauer sind ausschlaggebend.
In ländlichen Gegenden, in denen viel Landwirtschaft betrieben wird, gelten andere ortsübliche Maßstäbe als etwa im urbanen Raum. Düngt ein benachbarter Bauer seine Felder, kann man sich wohl kaum über den dabei entstehenden Geruch beschweren, da das Grundstück bestimmungsgemäß und demnach ortsüblich genutzt wird. Den stinkenden Komposthaufen ausgerechnet an der Grundstücksgrenze muss man sich allerdings nicht gefallen lassen.
Von Betrieben verursachte Emissionen sind oftmals von behördlicher Seite genehmigt, in solchen Fällen hat man nur schwer Chancen, gegen lästige Gerüche vorzugehen – es sei denn, die genehmigten Grenzwerte werden überschritten!
Die lieben Nachbarn
Grillt der Nachbar im Garten gilt das natürlich nicht als Geruchsbelästigung, grillt er allerdings am Balkon ständig mit Holzkohle und nebelt alle darüber liegenden Wohnungen mit Rauch ein, sieht die Sache schon ganz anders aus, da das die normale Benützung der Wohnung beeinträchtigen kann.
Nervt der Nachbar zwar nicht mit Grill-, dafür mit Zigarettenrauch, kann man ihm den Glimmstängel zwar nicht verbieten lassen, allerdings können rauchfreie Zeiten vereinbart werden, um ein friedliches und ungestörtes Miteinander zu ermöglichen.
Mietminderung bei Geruchsbelästigung?
Liegt eine durchgehende und erhebliche Geruchsbelästigung vor, hat man gute Chancen auf eine Minderung des Mietpreises, vor allem, wenn das eigene körperliche Wohlbefinden beeinträchtigt wird. Im Stiegenhaus Parfum zu versprühen oder Müll stehenzulassen, ist zum Beispiel nicht erlaubt, da das Treppenhaus Gemeinschaftseigentum ist. Befindet sich ein angemeldeter Betrieb, etwa ein Restaurant oder eine Bäckerei, im Haus, darf die Geruchsbelästigung höher ausfallen. Im Zweifelsfall wird ein Sachverständiger zurate gezogen.
Bei Haustieren kann übrigens nur bei Kot- oder Uringestank Mietminderung angesucht werden.
Nur weil man besonders geruchssensibel ist, besteht kein Grund, gegen Gerüche rechtlich vorzugehen – als Maßstab gilt immer der Durchschnitt!
Um im Ernstfall auf der sicheren Seite zu sein, empfiehlt es sich, eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen.