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  • 05. Juli 2017 ― Lesezeit: 3 Minuten

    Versicherungslexikon: Wirtschaftlicher Totalschaden beim Auto

    Kurz nicht aufgepasst, und schon ist es passiert: Ein Unfall mit Totalschaden! Doch nicht die Nerven verlieren, wir klären euch über Reparaturmöglichkeiten, Wiederbeschaffungswert und Restwert auf.
    Mädchen beim Nachdenken

    Wann liegt ein Totalschaden beim Auto vor?

    Technischer Totalschaden

    Wenn es kracht, haben einige Autos nur noch Schrottwert. Ist ein Auto gar nicht mehr zu retten, spricht man von einem „technischen Totalschaden“ und das Auto ist ein klarer Fall für die Schrottpresse.

    Wirtschaftlicher Totalschaden

    Ein „wirtschaftlicher Totalschaden“ liegt in Österreich dann vor, wenn die voraussichtlichen Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert des Autos wesentlich übersteigen – über diese Grenze hinaus ist eine Reparatur nicht mehr sinnvoll und es würde kein vernünftig denkender Mensch noch Geld in das Fahrzeug investieren

    Was zahlt die Versicherung bei einem wirtschaftlichen Totalschaden?

    Die Versicherung ersetzt im Normalfall den Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert. Der Wiederbeschaffungswert wird durch einen Sachverständigen ermittelt. Dabei handelt es sich um den Betrag, den man aufwenden muss, um sich ein Auto in demselben Zustand zu kaufen, den das alte vor dem Unfall hatte – dabei sind vor allem das Alter des KFZs, der Kilometerstand sowie der allgemeine Zustand ausschlaggebend.

    Der Restwert ist der Wert des beschädigten Fahrzeugs nach dem Autounfall und wird ebenfalls von einem Sachverständigen beziehungsweise in sogenannten Restwertbörsen ermittelt. Diesen Betrag erhält man, wenn man das Auto an den von der Versicherung genannten Interessenten des beschädigten Autos verkauft. Man kann den Autoverkauf natürlich auch selbst organisieren.

    Einen Zwang, das beschädigte Auto auch wirklich zu verkaufen, gibt es nicht. Wenn man z.B. selbst herrichten möchte, ist dies natürlich möglich. Die Versicherung zahlt aber immer nur den Betrag, der sich aus der Rechnung „Wiederbeschaffungswert minus Restwert“ ergibt.

    Besonders bei einem Neuwagen kann ein Totalschaden teuer kommen, denn der Wertverlust jedes Autos beginnt bereits bei der Zulassung. Daher ist es sinnvoll sich bei einem Neuwagenkauf rechtzeitig abzusichern und z.B. eine Kaskoversicherung abzuschließen.

    Rechenbeispiel für einen Totalschaden

    • Der Wiederbeschaffungswert für ein gleichwertiges Fahrzeug beträgt 8000 Euro.
    • Der Restwert laut Sachverständigen liegt bei 4000 Euro.
    • Die kalkulierten Reparaturkosten belaufen sich auf 5000 Euro.

    Somit übersteigen die Reparaturkosten von 5000 Euro, die Differenz aus Wiederbeschaffungswert und Restwert (8000 – 4000 = 4000 Euro) und man spricht demnach von einem wirtschaftlichen Totalschaden. Von der Versicherung kannst du mit 4000 Euro rechnen.

    Reparatur des Autos – darauf solltest du achten!

    Liegt kein Totalschaden vor, ersetzt die Versicherung die Kosten der Reparatur, aber nur dann, wenn das Auto fachgerecht repariert worden ist.

     

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