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  • 05. Februar 2017 ― Lesezeit: 3 Minuten

    Versicherungslexikon: O wie Obliegenheit

    Wenn ihr eine Versicherung abschließt, erwartet ihr euch gewisse Leistungen von eurem Versicherer. Aber wie sieht es eigentlich mit Leistungen von eurer Seite als Versicherungsnehmer aus? Kommen wir zum Punkt, oder besser gesagt zum Thema – O wie Obliegenheit!
    Junge mit Stift in der Hand

    Obliegenheit – was bedeutet das?

    Das Wort Obliegenheit bedeutet Aufgabe oder Pflicht und bezeichnet somit die Verpflichtungen, die ihr als Versicherungsnehmer erfüllen müsst, wenn ihr einen Versicherungsvertrag abschließt.

    Zu allererst: Alle Angaben, die ihr zu eurer Person macht, müssen korrekt sein. Der Spitzname oder ein falsches Geburtsdatum haben im Versicherungsvertrag selbstverständlich nichts verloren! Genauso wichtig ist es, dass alle Angaben zum versicherten Risiko (eurer Wohnung, eurem Auto etc.) stimmen.

    Während der Laufzeit eures Versicherungsvertrags müsst ihr die Versicherung über jegliche Änderungen das versicherte Risiko betreffend aufklären. Gibt es gewisse Vorkehrungen oder Wartungen, die dabei helfen, das Risiko eines Schadens zu mindern oder die Gefahr nicht zu erhöhen, sind auch diese zu erfüllen. Im Bereich der Haushaltsversicherung kann eure Obliegenheit zum Beispiel sein, Fenster und Terrassentüren zu schließen und die Eingangstür zu versperren, wenn ihr die Wohnung verlasst.

    Kommt es zu einem Schaden, müsst ihr euch angemessen verhalten (mehr dazu hier). Vieles kommt einem in der Theorie logisch und selbstverständlich vor, im Ernstfall ist es aber oft gar nicht so einfach, sich an alle wichtigen Punkte zu erinnern.

    Wann es zu rechtlichen Konsequenzen kommt

    Nur weil ihr nicht durch rechtliche Schritte dazu gezwungen werdet, Obliegenheiten einzuhalten, kann es trotzdem zu rechtlichen Konsequenzen kommen, wenn ihr Obliegenheiten missachtet. Die Versicherung wird euch zwar nicht fürs Offenlassen eurer Terrassentüre verklagen, allerdings wird sie auch nicht für die entstandenen Schäden im Falle eines Diebstahls aufkommen. Im Rechtsjargon: der Versicherer wird leistungsfrei. Bedeutet: Kein Cash für euch!

    Solltet ihr aber unverschuldet eine Obliegenheit verletzen, ist der Versicherer zur Leistung verpflichtet.

    Woher weiß ich, was zu tun ist?

    Über die jeweiligen Obliegenheiten informiert einerseits das Versicherungsvertragsgesetz (VersVG), andererseits die allgemeinen Versicherungsbedingungen eures Versicherungsvertrags. Also auf jeden Fall immer den ganzen Versicherungsvertrag gründlich lesen!

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