Versicherungslexikon: L wie Laufzeit
Beim Abschluss einer Versicherung geht man eine vertragliche Bindung ein. Versicherungsverträge haben eine bestimmte, vertraglich festgesetzte Laufzeit, deren Ablauf aber nur bei den wenigsten Verträgen auch das tatsächliche Ende des Vertrages bedeutet. Wird die Versicherung nicht gekündigt, wird der Vertrag automatisch um ein Jahr verlängert.
Warum dem so ist? Nun ja, die automatische Vertragsverlängerung der meisten Versicherungsverträge dient der Sicherheit des Kunden. Stellt euch mal vor, eure KFZ-Versicherung läuft ab, nur habt ihr im Alltagstrubel leider vergessen den Vertrag zu verlängern. Dann wärt ihr von einem Tag auf den anderen ohne Versicherungsschutz unterwegs, und das wäre ganz schön gefährlich.
Verträge aus einzelnen Versicherungssparten haben unterschiedliche Laufzeiten. Eine KFZ-Haftpflichtversicherung etwa wird immer auf ein Jahr abgeschlossen. Solltet ihr einen Versicherungsvertrag haben, in dem eine längere Laufzeit vermerkt ist, dürft ihr diese getrost ignorieren und trotzdem jährlich – unter Einhaltung der Kündigungsfrist – den Vertrag beenden.
Andere Versicherungen, wie Haushalt-, Rechtsschutz– oder Unfallversicherungen, werden auf drei bis zehn Jahre abgeschlossen. Habt ihr einen Vertrag mit längerer Laufzeit abgeschlossen, den ihr vor Ablauf kündigen wollt, könnt ihr das im Regelfall nach 3 Jahren tun. Es kann aber passieren, dass die Versicherung den Dauerrabatt zurückfordert, den sie euch bei Vertragsabschluss im Hinblick auf die Länge der Vertragslaufzeit gewährt hat. Hier solltet ihr euch rechtzeitig informieren.
Bei Personenversicherungen gibt es individuelle Laufzeiten. Bei der Lebensversicherung machen mindestens 10 Jahre Vertragsdauer Sinn, Pensionsversicherungen laufen – Überraschung! – bis zum Pensionsantritt. Krankenversicherungen werden auf unbestimmte Dauer abgeschlossen, können aber spätestens nach 3 Jahren gekündigt werden.
Lasst ihr euren Versicherungsvertrag ändern solltet ihr darauf achten, dass die Laufzeit nicht wieder zurückgesetzt wird – außer ihr habt sowieso nicht vor, die Versicherung in den nächsten Jahren zu kündigen
Bei Wegfall des versicherten Risikos (zum Beispiel bei Verkauf des Autos/der Wohnung, beim Tod des Versicherungsnehmers) wird der Versicherungsvertrag natürlich vor Ende der Laufzeit aufgelöst.