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  • 20. Juni 2016 ― Lesezeit: 3 Minuten

    Versicherungslexikon: G wie Glasbruch- oder Glockenbruchversicherung

    Im heutigen Versicherungslexikon geht's gleich um zwei Versicherungsbegriffe. Der erste behandelt eine versicherte Gefahr, mit der jeder von uns leicht in Berührung kommen kann. Der zweite Begriff dreht sich um eine doch recht kuriose Nischensparte.
    Gruppe von Mädchen

    Beginnen wir mit G wie Glas(bruch)versicherung! Im Rahmen der Haushaltsversicherung sind durch die Glasbruchdeckung Bruchschäden an der Gebäudeverglasung und anderen Flachgläsern abgesichert. Wer aber absichtlich Scheiben zu Bruch bringt, also vorsätzlich handelt, darf sich keine Versicherungsleistung erwarten.

    Ob Fensterscheiben, Bildverglasungen, Spiegel, Duschkabinen oder Aquarien – alles ist durch eine Glasbruchversicherung gedeckt! Aber auch Gebäudebestandteile wie etwa Wintergärten können versichert werden. Manchmal wird allerdings von der Versicherung eine Obergrenze für die Größe der Einzelscheiben festgelegt. Wer also große Glasschiebetüren oder Fensterflächen zuhause hat, sollte diese gegen Aufpreis voll versichern lassen.

    Wenn das Glas nicht bricht, greift auch die Versicherung nicht (es heißt ja schließlich GlasBRUCH, logisch oder?). Kratzer und Schrammen sind also nicht gedeckt, genausowenig wie Schäden an Geschirr, Vasen, Beleuchtungen oder Brillen.
     

    So sinnvoll und praktisch eine Glasbruchversicherung ist, so wenig kann man als Privatperson wohl mit einer Glockenbruchversicherung anfangen. Bei der GRAWE gibt es dafür einen Tarif aus dem Jahr 1966. Der Prämiensatz richtet sich nach dem Alter der Glocken, für eine "neue" Glocke die jünger als 40 Jahre ist zahlt man zum Beispiel weniger als für eine alte Dame mit mehr als 90 Jahren auf dem Buckel.

    Bei einer einzelnen Glocke, die nur vereinzelt zu hohen Feiertagen geläutet wird, gibt es einen Prämiennachlass von 25%. Glocken, die nur an Sonn- und Feiertagen geläutet werden, sind immerhin um 15% günstiger versichert.

    Falls jemand von euch also etwas an die große Glocke hängen will, bittesehr! Mit einer Glockenbruchversicherung seid ihr bestimmt auf der sicheren Seite ;)

     

    07. Juni 2016 ― Lesezeit: 5 Minuten
    Franz Harnoncourt-Unverzagt – GRAWE Ehrenpräsident

    Bis heute war und ist jeder Aufsichtsratspräsident der GRAWE ein Nachfahre des "steirischen Prinzen" Erzherzog Johann. Vorgänger des aktuellen Präsidenten des Aufsichtsrates, Dr. Philipp Meran, war dessen Onkel Franz Harnoncourt-Unverzagt. Der Ururenkel des Erzherzogs ist nun Ehrenpräsident der GRAWE.

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