Versicherungslexikon: F wie Folgeschaden
Solche mittelbaren Schäden (da sie durch eine versicherte Gefahr mittelbar an versicherten Sachen entstehen) sind als Folgeschaden genauso durch die Haushaltsversicherung gedeckt, wie der tatsächliche Schaden, der sie verursacht hat.
Es gibt allerdings zwei Bedingungen für die Deckung. Erstens: Es muss ein ursächlicher Zusammenhang zwischen Folge- und tatsächlichem Schaden bestehen. Die Schadensart des Ersteren muss aber nicht in eure Versicherung eingeschlossen sein! Zweitens: Der Folgeschaden muss die unvermeidliche Folge eines versicherten Ereignisses darstellen.
Durch Folgeschäden kann es zu erheblichen Beschädigungen und daher auch zu großen Schadenssummen kommen. In diesen Fällen lässt die Versicherung von einem Sachverständigen die einzelnen Schäden prüfen, um sicherzugehen, wo es sich um die Folge eines anderen Schaden handelt.
Wenn ihr mehr über einzelne Begriffe aus der Versicherungswelt erfahren wollt, könnt ihr euch unsere Beiträge zum Thema Erstes Risiko oder Deckung ansehen!