Versicherungslexikon: E wie Erstes Risiko
Das Problem, das vor allem bei Sachversicherungsverträgen, die über einen längeren Zeitraum laufen, entstehen kann, ist das der Unterversicherung. Das bedeutet, die Versicherungssumme ist niedriger als der tatsächliche Wert der Sache. Ein Beispiel: Du schaffst dir eine neue, schicke Einrichtung an, inklusive echtem Perserteppich und Designercouch. Die Versicherungssumme deiner Haushaltsversicherung wurde aber auf deine Studentenbude abgestimmt. Im Fall der Fälle bekommst du also nur bis zu dieser Summe etwaige Schäden ersetzt, für den Rest musst du selbst aufkommen. Auch wenn es sich nur um einen Teilschaden handelt, wird er bei Unterversicherung nicht ganz, sondern nur anteilig ausbezahlt. Du kannst natürlich deinen Versicherungsvertrag an deine Lebensumstände anpassen lassen, im Trubel des Alltags vergisst man solche Dinge aber schnell.
Hier kommt einem die Versicherung auf Erstes Risiko zugute. Dabei wird ein Schaden bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme ohne Rücksicht auf allfällige Unterversicherung entschädigt. Es spielt bei der Versicherung auf Erstes Risiko also keine Rolle, ob der Versicherungswert die Versicherungssumme übersteigt – daher kann es nicht zu einer Unterversicherung kommen.
Oftmals wird die Versicherung auf Erstes Risiko bei unkalkulierbaren oder schwer versicherbaren Risiken angewandt. Auch bei Nebenkosten wie Aufräumungskosten oder Wiederherstellungskosten von Datenträgern bietet sich eine Versicherung auf Erstes Risiko an.
Ein großer Vorteil für dich als Kunde ist, dass bei einer Versicherung auf Erstes Risiko ein Schadensfall sehr rasch und unbürokratisch abgewickelt werden kann. Die Versicherung prüft nicht erst auf Unterversicherung, somit bekommt man die Schadenssumme schnell ausbezahlt.
Quellen: Arbeiterkammer, WKO