Versicherungslexikon: B wie Berufsunfähigkeit
Erwerbs-, Arbeits- oder Berufsunfähigkeit kann leider jeden treffen. Vom Büromenschen bis zum Bauarbeiter, von der Friseurin bis zur Fliesenlegerin, quer durch alle Berufsgruppen. Statistisch ist beinahe jeder Vierte irgendwann in seinem Leben davon betroffen. Über 200.000 Menschen in Österreich beziehen derzeit eine staatliche Invaliditäts- bzw. Berufsunfähigkeitspension.
Berufsunfähigkeit unterscheidet sich grundsätzlich von der Erwerbsunfähigkeit. Erwerbsunfähigkeit liegt vor, wenn eine Person aufgrund von Krankheit oder anderen Gründen nicht mehr fähig ist, irgendeiner erwerblichen Tätigkeit nachzugehen. Eine Berufsunfähigkeit ist dann gegeben, wenn die versicherte Person infolge einer Krankheit, Körperverletzung oder eines Kräfteverfalls für zumindest 6 Monate nicht mehr in der Lage ist, ihren Beruf oder eine andere Tätigkeit auszuüben, die ihren Kenntnissen und Fähigkeiten, sowie ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht.
Wie wird eine Berufsunfähigkeit ermittelt? Entscheidend ist ein Attest durch einen entsprechenden fachärztlichen Gutachter. Dieser muss im Rahmen der Untersuchung den Grad der Beeinträchtigung beschreiben. Außerdem wird in Bezug auf die beruflichen Tätigkeiten des Antragstellers ein Profil erstellt. Das so erstellte Profil ergibt dann im Abgleich mit der gesundheitlichen Beeinträchtigung den Grad der tatsächlichen Berufsunfähigkeit. Wird eine gesundheitlich bedingte Minderung der Leistungsfähigkeit von mindestens der Hälfte (50%) festgestellt, ist eine Berufsunfähigkeit gegeben.
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