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  • 19. Juli 2022 ― Lesezeit: 4 Minuten

    Was passiert mit Versicherungen im Todesfall?

    Wann muss ein Todesfall gemeldet werden? Welche Versicherungen kann man kündigen, welche gehen auf die Erben über? Die GRAWE hat Antworten darauf!

    Bei einem Todesfall müssen sich die Angehörigen nicht nur um die Beerdigung, sondern u.a. auch um Versicherungen kümmern. Manche enden automatisch mit dem Tod des Versicherungsnehmers, andere benötigen eine schriftliche Kündigung. In einigen Fällen ist rasches Handeln erforderlich, um Nachteile zu vermeiden.

     

    Wie finden Angehörige heraus, welche Versicherungen der Verstorbene hatte?

    Falls keine übersichtliche Auflistung der Versicherungen oder ein Ordner mit allen Polizzen vorhanden ist, müssen die Unterlagen des Verstorbenen gesichtet werden. Eine zentrale Anlaufstelle, wo bestehende Versicherungsverträge abgerufen werden können, gibt es nicht. Auch von Versicherern werden Angehörige keine Auskunft erhalten, da diese an ihre Datenschutzrichtlinien gebunden sind. Mit einer Ausnahme: Über die Versicherungsauskunft des Versicherungsverbandes Österreich (VVO) lässt sich herausfinden, bei welcher Versicherungsgesellschaft das Fahrzeug des Verstorbenen haftpflichtversichert ist.

     

    Wofür ist der Gerichtskommissär zuständig?

    Grundsätzlich ist es so, dass neben sämtlichem Vermögen des Verstorbenen auch die Versicherungen nach dem Tod in die Verlassenschaft übergehen. Im Verlassenschaftsverfahren bestellt das Bezirksgericht einen Notar als „Gerichtskommissär“, der das Verlassenschaftsverfahren abwickelt. Nach Beendigung des Verlassenschaftsverfahrens wird der Einantwortungsbeschluss vom Gericht ausgestellt. 

     

    Welche Versicherung erlischt mit dem Tod und welche nicht?

    Ob Versicherungen eine Kündigung bei Tod erfordern oder automatisch erlöschen, ist davon abhängig, ob es sich um eine personenbezogene oder sachbezogene Versicherung handelt.

    1. Personenversicherungen enden mit dem Tod

    Personenversicherungen wie die Lebens-, Kranken- oder Unfallversicherung enden automatisch mit dem Tod der versicherten Person und müssen nicht gekündigt werden. Falls neben dem Verstorbenen auch weitere Personen (z.B. Angehörige) mitversichert sind, erlischt der Versicherungsschutz grundsätzlich mit der nächsten Fälligkeit der Versicherungsprämie. Sofern diese Personen weiter versichert werden sollen, ist dies mit dem Versicherer abzuklären.  

    2. Sachversicherungen müssen gekündigt werden

    Sachbezogene Versicherungen wie beispielsweise die Eigenheimversicherung beziehen sich auf das Eigentum des Verstorbenen. Durch den Tod des bisherigen Versicherungsnehmers wird diese Versicherung nicht beendet, sondern läuft nach dem Todesfall weiter. Der Verlassenschaftskurator bzw. die zukünftigen Erben sind dafür zuständig, die laufenden Versicherungsprämien weiterzuzahlen, bis das Verlassenschaftsverfahren beendet ist. Nach Abschluss des Verlassenschaftsverfahrens geht etwa die Eigenheimversicherung automatisch auf den oder die Erben über. Soll der Versicherungsvertrag beendet werden, ist eine Kündigung erforderlich.

     

    Wann muss der Todesfall gemeldet werden?

    Grundsätzlich sollten alle Versicherer zeitnah über den Todesfall informiert werden. Die genauen Fristen für die Bekanntgabe eines Todesfalles sind in den Versicherungsbedingungen zu finden. Rasches Handeln ist vor allem bei personenbezogenen „Versicherungen auf den Todesfall“ unerlässlich.

    1. Versicherungen auf den Todesfall

    Bei Versicherungen auf den Todesfall handelt es sich um Versicherungen, bei welchen das Ableben der versicherten Person mit einer finanziellen Leistung verbunden ist. Dazu gehören v.a. LebensversicherungenBegräbniskostenversicherungen und Unfallversicherungen mit einer vereinbarten Leistung im Todesfall.

    Für diese Personenversicherungen gilt, dass der Versicherer unverzüglich über den Tod der versicherten Person informiert werden muss, damit die Versicherungssumme an den Bezugsberechtigten ausgezahlt werden kann. Meist ist die Sterbeurkunde, Versicherungspolizze und eine ärztliche oder amtliche Bescheinigung über die Todesursache erforderlich.

    Achtung: Unverzüglich bedeutet im Falle vieler Unfallversicherungen 24 bis 48 Stunden nach dem Tod, um die Untersuchung der Todesursache zu ermöglichen. Bei den meisten Lebens- und Begräbniskostenversicherungen sollten 24 bis maximal 72 Stunden nicht überschritten werden.

    2. Personenversicherungen

    Bei allen übrigen Personenversicherungen (z.B. Unfallversicherung ohne eine vereinbarte Leistung im Todesfall, Krankenversicherung, Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsversicherung) sollte der Todesfall dem Versicherer baldmöglichst mitgeteilt werden, da der Versicherer Anspruch auf die Prämie bis zum Tag der Mitteilung hat.

    Wurden Prämien vom Verstorbenen bereits im Vorhinein eingezahlt, werden diese anteilig an die Erben rückerstattet.

    3. Sachversicherungen

    Sobald das Verlassenschaftsverfahren beendet ist und der Erbe die Versicherung fortführen möchte, sollte sich dieser zeitnah zur Abänderung des Vertrags mit dem Versicherungsunternehmen in Verbindung setzen. Bei Vertragskündigung oder Auflösung der Wohnung bzw. Verkauf des Autos werden die bereits gezahlten Prämien anteilig ausbezahlt.

    Sonderfall KFZ-Versicherung: Die KFZ-Versicherung läuft nach dem Tod des Fahrzeugbesitzers weiter und wird aus dem Nachlass bezahlt. Falls ein Angehöriger das Auto des Verstorbenen bereits während des Verlassenschaftsverfahrens nutzen möchte, sollte dieser die Nutzung mit dem Gerichtskommissär abklären und das Versicherungsunternehmen informieren. Dies dient der Absicherung, falls ein Schaden eintritt, solange das Verlassenschaftsverfahren noch nicht beendet ist.

     

    Welche Dokumente benötigen Versicherer?

    Für die erste Meldung benötigen Sie meist nur die Sterbeurkunde und die Kontaktdaten des zuständigen Gerichtskommissärs. Was Sie darüber hinaus brauchen, ist von der jeweiligen Versicherung abhängig und wird Ihnen Ihr Kundenberater mitteilen. In der Regel sind folgende Unterlagen erforderlich:

    • Versicherungspolizze (Original)
    •  Sterbeurkunde (Kopie)
    • Geburtsurkunde (Kopie)
    • Totenschein (Beschreibung der Todesursache)
    • Arztbericht (wird manchmal zusätzlich zum Totenschein verlangt)

    Für eine Meldung des Todesfalls bei der GRAWE wenden Sie sich bitte an IhrenGRAWE-Kundenberater oder schicken Sie uns möglichst rasch eine kurze Nachricht mit einer Kopie der Sterbeurkunde.

     

    Fazit: Vorsorgen für den Todesfall

    Im Todesfall ist es für Angehörige oft eine große Belastung, sich um die Versicherungen des Verstorbenen zu kümmern und die Begräbniskosten zu finanzieren. Auch wenn es schwierig ist, sich mit dem eigenen Tod zu befassen – sorgen Sie für eine übersichtliche Zusammenstellung Ihrer Polizzen und informieren Sie Angehörige, wo diese zu finden sind. Mit einer Begräbniskostenvorsorge tragen Sie außerdem dafür Sorge, Ihren Angehörigen keine finanzielle Belastung aufzubürden.

     

     

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