Was gilt für die Haushaltsversicherung beim Umzug?
Bei einem Wohnungswechsel müssen auch Versicherungen angepasst werden – allen voran die Haushaltsversicherung. Ob Sie nun alleine umziehen, Haushalte zusammenlegen oder ins Ausland übersiedeln – wir zeigen Ihnen, worauf Sie achten müssen und welche Regelungen für Umzugsschäden gelten.
Was passiert mit der Haushaltsversicherung bei einem Umzug?
Die Haushaltsversicherung gilt während des Umzugs für beide Wohnungen und geht danach automatisch auf die neue Wohnung über. Der Wohnungswechsel ist schriftlich an die GRAWE zu melden. Der Versicherungsschutz für die alte Wohnung endet nach einer Übergangszeit von 4 Wochen. Falls Sie die Haushaltsversicherung wechseln möchten, müssen Sie den Vertrag schriftlich und mit Wirkung vor Beginn des Umzugs kündigen.
Anmerkung: Wer von einer Wohnung in das eigene Haus zieht, sollte zusätzlich zur Haushaltsversicherung eine Eigenheimversicherung abschließen, um auch Schäden am Gebäude abzudecken. Je nachdem, ob das Haus bereits fertiggestellt oder noch in Bau ist, bietet die GRAWE passende Versicherungslösungen.
Warum Sie Ihrer Versicherung den Wohnungswechsel melden sollten
Melden Sie den Wohnungswechsel noch vor dem Umzug Ihrem GRAWE Kundenberater, um den Versicherungsvertrag auf die Quadratmeterzahl Ihrer neuen Wohnung sowie zusätzliche Risiken (Neuanschaffungen) und wegfallende Risiken (z.B. kein Fahrrad mehr) anzupassen. Wenn Sie die Änderung nicht rechtzeitig anzeigen, besteht bei einer größeren Wohnung die Gefahr der Unterversicherung, während Sie bei einer kleineren Wohnung möglicherweise zu viel bezahlen.
Sonderfall: Zusammenziehen mit Partner
Wenn Paare zusammenziehen und zwei bestehende Haushaltsversicherungen auf die gemeinsame Wohnung übergehen, spricht man von einer Doppelversicherung. Da die Versicherungssummen den versicherten Wert übersteigen, kann die Versicherung, die später abgeschlossen wurde, mit sofortiger Wirkung gekündigt werden. Die ältere Haushaltsversicherung bleibt bestehen, muss aber entsprechend angepasst werden.
Sonderfall: Wohngemeinschaft
In einer Wohngemeinschaft kann jeder Bewohner seine persönlichen Gegenstände durch eine eigene Haushaltsversicherung absichern. Der Wohnungsinhalt anderer Mitbewohner ist in diesem Fall nicht mitversichert. Es besteht aber auch die Möglichkeit, eine gemeinsame Haushaltsversicherung für alle WG-Bewohner abzuschließen. Falls eine Doppelversicherung vorliegt, gilt dasselbe wie bei Paaren.
Sonderfall: Umzug ins Ausland
Bei einem Umzug ins Ausland müssen Sie die Haushaltsversicherung in Österreich kündigen und sich in Ihrer neuen Heimat nach einem lokalen Versicherer umsehen. Der Abschluss einer Haushaltsversicherung in Österreich für das Ausland ist nicht möglich. Da der Umzug ins Ausland unter das Sonderkündigungsrecht fällt, können Sie das außerordentliche Kündigungsrecht in Anspruch nehmen und fristlos kündigen.
Mitversicherung von Kindern in der Haushaltsversicherung
Sollten Sie Ihre aktuelle Haushaltsversicherung bei der GRAWE abgeschlossen haben, gilt folgende Regelung: Bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres bleibt der Wohnungsinhalt Ihres studierenden
Sollten Sie Ihre aktuelle Haushaltsversicherung bei der GRAWE abgeschlossen haben, gilt folgende Regelung: Bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres bleibt der Wohnungsinhalt Ihres studierenden oder in Ausblidung befindlichen Kindes bei Ihnen mitversichert. Je nach GRAWE-Versicherungspaket beträgt der versicherte Schaden € 10.000 bzw. € 20.000.
Falls eine Mitversicherung nicht möglich ist, bietet die GRAWE für alle jungen Erwachsenen bis 25 eine Haushaltsversicherung inkl. Privathaftpflichtversicherung mit einer monatlichen Prämie schon ab € 3,50.
Umzugsschaden: Was übernimmt die Haushaltsversicherung?
Bei Schäden während des Umzugs ist zu unterscheiden, ob diese in der alten/neuen Wohnung oder während des Transportes geschehen:
1. Schaden entsteht in der alten oder neuen Wohnung
Wenn Sie die Haushaltsversicherung nicht kündigen oder bereits auf die neue Wohnung ummelden, so sind die gemäß Ihrer Haushaltsversicherung versicherten Schäden z.B. entstanden durch Feuer, Sturm, Leitungswasser und Einbruchdiebstahl in der alten sowie in der neuen Wohnung versichert. Der Versicherungsschutz gilt mit Beginn des Wohnungswechsels für beide Wohnungen. Die Mitversicherung des bisherigen Wohnortes bei Übersiedlung endet nach 4 Wochen.
2. Schaden entsteht während des Transportes
Generell übernimmt die Haushaltsversicherung nur Schäden am Wohnungsinhalt, die am Versicherungsort, also in der Wohnung, entstehen. Wenn während des Transportes ein Möbelstück oder sonstiger Gegenstand beschädigt wird, müssen Sie selbst für den Schaden aufkommen.
Eine Ausnahme besteht jedoch bei Schäden am Wohnungsinhalt, die durch einen privaten Transportmittelunfall entstehen, d.h. das Transportmittel wird von Ihnen als Versicherungsnehmer oder einer von Ihnen beauftragten Privatperson gelenkt.
Nun kann es aber auch vorkommen, dass Sie beim Transport eines Umzugskartons oder Möbelstücks z.B. das Treppengeländer im Stiegenhaus oder ein parkendes Auto beschädigen. Solche Schäden sind bedingungsgemäß durch die in der Haushaltsversicherung enthaltene Privathaftpflicht abgedeckt. Verursacht einer Ihrer privaten Umzugshelfer einen Schaden dieser Art, muss er diesen selbst bezahlen oder seine private Haftpflichtversicherung übernimmt den Schaden.
Fazit: Versicherung Wohnungswechsel
Bei einem Wohnungswechsel sollten Sie darauf achten, Ihre Haushaltsversicherung zu aktualisieren, damit Sie nicht unter- oder überversichert sind. Falls Sie bei der Zusammenlegung von Haushalten vergessen haben, eine der Versicherungen vor dem Wohnungswechsel zu kündigen, können Sie die „jüngere“ Haushaltsversicherung wegen Doppelversicherung kündigen (Sonderkündigungsrecht). Bei einem Umzug ins Ausland müssen Sie in der neuen Heimat bei einem Anbieter vor Ort eine Versicherung abschließen.