Steinschlag: Wann die Versicherung zahlt
Wie passiert ein Steinschlag auf der Winschutzscheibe?
Ein Steinschlag auf der Scheibe des Autos ist etwas Unerfreuliches. Darin sind sich wohl alle einig – Verursacher, Betroffener und Versicherung. Doch was ist ein Steinschlag eigentlich genau? Und wie passiert er? Im Straßenverkehr werden beim Fahren kleine Steine vom Boden aufgewirbelt. Das ist völlig normal und im Allgemeinen schwer zu vermeiden. Problematisch wird es dann, wenn eines dieser Steinchen auf der Windschutzscheibe vom Auto landet – dann sprechen wir von Steinschlag. Auch Lackschäden können durch Steinschlag verursacht werden.
Steinschlag am Auto – was tun? Erste Maßnahmen
Leider ist es passiert und ein Steinchen ist auf Ihrer Windschutzscheibe gelandet. Wenn es den Anschein hat, dass es sich um einen abwendbaren Schaden handelt – d. h., dass der Lenker des vorausfahrenden Fahrzeuges den Schaden durch Vorsicht vermeiden hätte können – sollten Sie auf jeden Fall Ihre Daten austauschen.
Als Nächstes heißt es dann: Ab in die Werkstatt! Denn auch wenn der Schaden am Auto gering zu sein scheint, kann sich der Steinschlag rasch in einen Riss verwandeln. In diesem Fall ist es meist nicht mehr möglich, die Frontscheibe zu reparieren – ein Scheibentausch wird unvermeidbar. Daher raten wir dazu, schnellstmöglich eine Reparatur durchführen zu lassen: Dadurch wird ein teurer Austausch der Scheibe vermieden.
Wenn Sie nicht gleich einen Reparaturtermin für Ihr Auto bekommen, sollten Sie bis dahin auf ein Steinschlagpickerl zurückgreifen – das bekommen Sie zum Beispiel bei unseren Partnerwerkstätten und Scheibenspezialisten Carglass. Es schützt die Steinschlagstelle vor Schmutz und Feuchtigkeit. So wird eine Ausdehnung des Schadens in der Regel hinausgezögert. Wichtig ist, dass Sie die betroffene Stelle vor dem Aufkleben reinigen und trocknen.
Steinschlag reparieren: Wann kann die Windschutzscheibe repariert werden?
Kleine Steinschläge auf der Windschutzscheibe vom Fahrzeug können in der Regel mit Spezialharz aufgefüllt werden – dadurch sind sie nahezu unsichtbar. Diese Spezialharz-Reparatur spart nicht nur Geld, sondern schont im Vergleich zu einem Scheibenaustausch auch die Umwelt. Da die Frontscheibe bleibt, ist außerdem keine neue Vignette erforderlich.
Die Voraussetzungen für die Reparatur:
- Der Steinschlag muss kleiner als eine 2-Euro-Münze sein,
- sich mindestens zehn Zentimeter vom Seitenrand der Scheibe befinden und
- nicht im Sichtfeld des Fahrers liegen.
Der Gang zur Werkstatt ist bei einem Frontscheiben-Schaden übrigens Pflicht: Eine intakte Windschutzscheibe ist für den sicheren Straßenverkehr wesentlich. Bei einer kaputten Scheibe kann es Ihnen sogar passieren, dass Sie von der Polizei aufgehalten werden und Strafe zahlen müssen. Anders verhält es sich bei Lackschäden: Wenn ein Steinschlag nur Schönheitsfehler am Fahrzeug verursacht hat, sind Sie nicht verpflichtet, diese reparieren zu lassen.
Schäden nach Steinschlag: Wer ist nun schuld? Wer zahlt die Reparatur-Kosten?
Wie oben beschrieben ist das Aufwirbeln von Steinchen von der Fahrbahn ein normaler Prozess. In den meisten Fällen wird dies als sogenanntes „unabwendbares Ereignis“ gewertet und laut dem österreichischen Schadenersatzrecht trifft den Lenker des vorausfahrenden Fahrzeuges, welches den Stein aufgewirbelt hat, keine Schuld.
Natürlich gibt es einige wenige Ausnahmen: wenn etwa ein Lkw-Fahrer aus der Baustelle ausfährt, ohne zuvor den Schotter aus den Zwillingsreifen zu entfernen, oder wenn ein Steinschlag durch ungesicherte Ladung entsteht. In beiden Fällen hat der Fahrer des Fahrzeugs nicht die nötige Sorgfalt walten lassen und haftet somit für etwaige Schäden.
In solchen Fällen erfolgt die Abwicklung in aller Regel über die Kfz-Haftpflichtversicherung des verursachenden Fahrzeuges. Voraussetzung dafür ist aber, dass ein objektiver Nachweis z.B. durch Fotos oder Zeugen erbracht wird, um die Schuld des Lenkers zu beweisen. Ob das in der Praxis immer funktioniert, sei dahingestellt.
Vorgehen bei einem unabwendbaren Ereignis ohne Schuldigen oder Nachweis
Was passiert bei einem unabwendbaren Ereignis oder wenn Sie den Verursacher nicht kennen? Oder die Kfz-Haftpflichtversicherung Ihre Forderungen ablehnt, weil es keine Nachweise gibt oder es zu einem Streitfall wird?
Ihre eigene Versicherung übernimmt den Schaden nur dann, wenn Sie auch eine Kaskoversicherung abgeschlossen haben. Mit einer Kaskoversicherung sind Sie also bei einem Steinschlag auf dem Auto auf der sicheren Seite. Bei uns sind Steinschlagschäden an der Windschutzscheibe bereits in der Bonusteilkaskoversicherung mitversichert, in der Bonusvollkaskoversicherung natürlich auch. Kann die kaputte Windschutzscheibe repariert werden, übernimmt Ihre GRAWE Kaskoversicherung die gesamten Kosten für die Reparatur. Bei Austausch der Scheibe gilt der jeweils vereinbarte Selbstbehalt.
Steinschlag der Versicherung gemeldet: Werde ich nun hochgestuft?
Immer wieder hört man davon, dass Versicherte nach einem Schadensfall „hochgestuft“ werden – d. h., dass sie für die Versicherung mehr zahlen müssen. Bei einem Steinschlag müssen Sie sich diesbezüglich aber keine Sorgen machen: Schließlich handelt es sich um einen Kasko-Versicherungsfall, und bei der Kaskoversicherung gibt es generell keine Umstufungen.
Doch auch bei der Haftpflichtversicherung werden Sie nur bei einem selbstverschuldeten Unfall hochgestuft – bei einem unabwendbaren Ereignis wie einem Steinschlag kann davon keine Rede sein.
Wir wünschen Ihnen eine sichere Fahrt! Und falls doch mal etwas passieren sollte, sind unsere Partnerwerkstätten gerne für Sie da.