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  • 05. Dezember 2023 ― Lesezeit: 5 Minuten

    Schneekettenpflicht in Österreich

    In den winterlichen Monaten sind die schneebedeckten Alpen in Österreich ein besonders beliebtes Reiseziel für Wintersportbegeisterte und Naturliebhaber. Doch neben den malerischen Landschaften und den zahlreichen Aktivitäten, die die Berge zu bieten haben, gibt es auch eine wichtige Sache zu beachten: die Schneekettenpflicht. Diese Vorschrift gilt auf manchen österreichischen Straßen, insbesondere in alpinen Regionen, um die Sicherheit auf verschneiten und vereisten Straßen zu gewährleisten.Die GRAWE klärt über alle Bestimmungen zur Schneekettenpflicht in Österreich auf. Erhalten Sie außerdem hilfreiche Tipps zum Umgang mit Schneeketten, damit Sie gut vorbereitet und sicher unterwegs sind. Dieses Wissen wird Ihnen dabei helfen, die winterlichen Straßen Österreichs ohne Probleme zu bewältigen.

    Schneeketten in Österreich: Alle Bestimmungen

    Wenn der Winter in Österreich Einzug hält und die Landschaft in ein funkelndes Schneeparadies verwandelt, ist es Zeit, das Fahrverhalten an die geänderten Straßenverhältnisse anzupassen. In alpinen Regionen können verschneite und vereiste Straßen zu echten Herausforderungen werden. Eine der wichtigsten Maßnahmen, um die Sicherheit auf winterlichen Straßen zu gewährleisten, ist die richtige Verwendung von Schneeketten. Die GRAWE hat für Sie alle Bestimmungen zur Schneekettenpflicht in Österreich zusammengefasst. Klären wir, wann die Verwendung von Schneeketten vorgeschrieben ist, ob es in Österreich eine Schneekettenpflicht für Pkw gibt und welche Arten von Schneeketten zulässig sind.

    Generell gilt: Schneeketten dürfen nur verwendet werden, wenn dies aufgrund schneebedeckter Fahrbahn erforderlich ist und sie die Oberfläche der Fahrbahn nicht beschädigen.

     

    Wann sind Schneeketten Pflicht?

    Die Schneekettenpflicht in Österreich gilt unter verschiedenen Bedingungen:

    • Winterausrüstungspflicht: In Österreich gilt vom 1. November bis zum 15. April die sogenannte Winterausrüstungspflicht bei winterlichen Fahrbedingungen. Das bedeutet, dass alle Autofahrer, einschließlich Urlauber und Durchreisende, entweder Winterreifen verwenden müssen oder alternativ Sommerreifen und Schneeketten auf mindestens zwei Antriebsrädern nutzen können. Allerdings ist die Kombination aus Sommerreifen und Schneeketten nur dann erlaubt, wenn eine Schnee- oder Eisdecke die Straße bedeckt. Bei anderen winterlichen Bedingungen ist diese Option nicht gestattet, da das Metall der Schneeketten den Straßenbelag beschädigen könnte.
    • Situative Schneekettenpflicht: In manchen Situationen gilt eine situative Schneekettenpflicht. Diese Pflicht gilt für alle Verkehrsteilnehmer und erfordert das Anlegen von Schneeketten auf mindestens zwei Antriebsrädern. Erkennbar ist dies durch das Verkehrszeichen 268. Das runde Verkehrszeichen zeigt ein weißes Rad mit Schneeketten auf blauem Hintergrund und kennzeichnet Straßenabschnitte, auf denen diese Pflicht besteht. Bei diesem Verkehrszeichen haben selbst Fahrzeuge mit Winterreifen, Spikes und auch Fahrzeuge mit Allradantrieb Schneeketten zu verwenden – es sei denn, diese Fahrzeuge werden durch eine Zusatztafel von der Kettenpflicht ausgenommen.
    • Schneekettenmitnahmepflicht für Lkw: Lkw mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen, Omnibusse und von diesen Fahrzeugen abgeleitete Kfz müssen im Zeitraum vom 1. November bis zum 15. April geeignete Schneeketten für mindestens zwei Antriebsräder mitführen. Lkw mit einem Gesamtgewicht über 3,5 t dürfen in diesem Zeitraum nur verwendet werden, wenn zumindest an den Rädern einer Antriebsachse Winterreifen angebracht sind.

    Grundsätzlich ist es ratsam, Schneeketten als festen Bestandteil Ihrer Winterausrüstung mitzuführen, insbesondere wenn Sie in alpinen Regionen unterwegs sind. Dies gewährleistet Ihre Sicherheit auf den oft verschneiten und vereisten Straßen in Österreich.

     

    Gibt es in Österreich Schneekettenpflicht für Pkw?

    Ja, in Österreich gibt es in bestimmten Situationen und auf bestimmten Straßenabschnitten eine Schneekettenpflicht für Pkw.

    Die Schneekettenpflicht für Pkw tritt in Kraft, wenn:

    • die Fahrbahn mit Schnee bedeckt ist und Sie mit Sommerreifen unterwegs sind oder
    • bei winterlichen Fahrbedingungen, wenn das Verkehrsschild „Schneeketten“ die situative Schneekettenpflicht auf bestimmten Straßen anzeigt.
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    Welche Schneeketten sind in Österreich zulässig?

    In Österreich sind Schneeketten nur dann zulässig, wenn sie den entsprechenden Zertifizierungen entsprechen. Erlaubt sind Schneeketten, die nach ÖNORM V5117 oder V5119 zertifiziert sind oder EU-genehmigt wurden. Diese Zertifizierungen gewährleisten, dass die Schneeketten den österreichischen Anforderungen an Qualität und Sicherheit entsprechen.

    Es ist ratsam, sicherzustellen, dass Ihre Schneeketten die erforderlichen Zertifikate tragen und den gültigen Bestimmungen entsprechen. Dies kann in der Regel direkt an den Schneeketten über die entsprechenden Kennzeichnungen festgestellt werden.

     

    Tipps zum Fahren während der Schneekettenpflicht in Österreich

    Das Befahren schneebedeckter Straßen mit Schneeketten erfordert besondere Vorsicht und die Beachtung bestimmter Regeln, um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.

    • Schneeketten nur bei Bedarf anlegen: Schneeketten sollten nur dann angelegt werden, wenn die Straße von einer dichten Schneedecke bedeckt ist. Das Anlegen von Schneeketten auf schneefreien oder vereisten Straßen kann zu Beschädigungen am Fahrzeug, den Schneeketten und der Fahrbahn führen.
    • Angemessenes Tempo: Reduzieren Sie Ihre Geschwindigkeit, wenn Sie Schneeketten verwenden. Es wird empfohlen, während der Schneekettenpflicht mit maximal 50 km/h zu fahren. Bedenken Sie, dass der Bremsweg bei Schneeketten länger sein kann. Halten Sie daher ausreichend Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug, um sicher bremsen zu können.
    • Fahrverhalten bei Vorderradantrieb: Fahrzeuge mit Frontantrieb haben tendenziell mehr Grip an den Vorderrädern. Das bedeutet, dass die vorderen Schneeketten in Kurven besser greifen als die Hinterräder ohne Schneeketten. Dies kann zu einem Übersteuern führen, bei dem das Heck des Fahrzeugs ausbrechen kann. Daher ist es wichtig, in Kurven vorsichtig zu sein und die Geschwindigkeit zu reduzieren.
    • Fahrverhalten bei Heckantrieb: Bei Fahrzeugen mit Heckantrieb verhält es sich genau umgekehrt. Hier kann es während der Schneekettenpflicht zu einem Untersteuern kommen, bei dem das Fahrzeug trotz Lenkens geradeaus weiterfährt. Passen Sie daher Ihre Fahrweise an und fahren Sie besonders vorsichtig – insbesondere in Kurven.

     

    Tipps zum Anlegen der Schneeketten

    Das ordnungsgemäße Anlegen von Schneeketten ist entscheidend, um auf schneebedeckten Straßen sicher unterwegs zu sein. Hier sind einige wichtige Tipps zum Anlegen von Schneeketten:

    • Vorher üben: Bevor Sie in einer stressigen Situation stehen, üben Sie das Anlegen der Schneeketten im Trockenen und bei Tageslicht.
    • Suchen Sie einen geeigneten Platz: Falls es keinen ausgewiesenen Kettenanlegeplatz gibt, suchen Sie eine möglichst sichere, ebene Stelle, um die Schneeketten zu montieren. Vermeiden Sie es, an gefährlichen Stellen anzuhalten, und stellen Sie frühzeitig ein Pannendreieck auf, um nachfolgende Fahrer auf das Hindernis hinzuweisen.
    • Umgang mit ESP: Der Umgang mit elektronischen Stabilitätshilfen wie ESP kann je nach Fahrzeug unterschiedlich sein. Überprüfen Sie die Betriebsanleitung Ihres Autos, um sicherzustellen, dass die Schneekettenkompatibilität gewährleistet ist.
    • Kettenspannung überprüfen: Nachdem Sie die Schneeketten angebracht haben, fahren Sie einige Meter und überprüfen Sie die Kettenspannung. Lockere oder falsch montierte Ketten können gegen das Fahrzeug schlagen und Schäden an Felgen, Kabelverbindungen zu Sensoren, dem Radkasten oder der Radaufhängung verursachen. Stellen Sie sicher, dass die Schneeketten fest sitzen.
    • Nach Gebrauch gründlich reinigen: Schneeketten können durch Winterschmutz und Nässe beschädigt werden. Reinigen und trocknen Sie die Schneeketten daher nach jeder Benutzung gründlich, bevor Sie sie lagern. Dies verlängert ihre Lebensdauer und erhöht die Sicherheit bei zukünftigen Einsätzen.

     

    Häufig gestellte Fragen zur Schneekettenpflicht in Österreich:

    Welche Schneeketten entsprechen der Vorschrift?

    In Österreich ist es wichtig, Schneeketten zu verwenden, die den Vorschriften entsprechen. Erlaubt sind Modelle, die der ÖNORM V5117 oder V5119 entsprechen oder EU-genehmigt sind.

    Beim Kauf von Schneeketten ist es außerdem entscheidend, dass sie zu den verwendeten Reifen passen. Diesbezüglich finden Sie immer Angaben in den Herstellerangaben, die anzeigen, für welche Reifendimensionen die jeweilige Kette geeignet ist.

     

    Wie legt man Schneeketten an?

    Das Anlegen von Schneeketten mit Seilring erfolgt in mehreren Schritten:

    1. Entpacken Sie Ihre Schneeketten und breiten Sie diese vor den Reifen aus.
    2. Schieben Sie die Schneeketten hinter dem Rad durch und ziehen Sie sie nach oben, um den Montagering zu schließen.
    3. Haken Sie die Spannkette locker ein.
    4. Positionieren Sie die Schneekette, sodass sie gleichmäßig über dem Reifenprofil liegt.
    5. Spannen Sie die Spannkette, um die Schneeketten sicher zu befestigen.
    6. Fahren Sie vorsichtig eine kurze Strecke von etwa 100 Metern und spannen Sie die Schneeketten nach.

    Beachten Sie, dass in Österreich Schneeketten grundsätzlich an die Antriebsräder angelegt werden müssen. Bei Allradfahrzeugen sollten Sie die Bedienungsanleitung lesen, um herauszufinden, an welche Räder die Schneeketten vorzugsweise angebracht werden sollten.

    In jedem Fall dürfen Sie bei allen Fahrzeugen alle Räder mit Schneeketten ausstatten, um sicher auf winterlichen Straßen unterwegs zu sein.

     

    Wie schnell darf man mit Schneekette fahren?

    In Österreich wird in der Regel empfohlen, mit angelegten Schneeketten nicht schneller als 50 km/h zu fahren. Es ist jedoch wichtig, sich stets an die örtlichen Verkehrsregeln und die angegebenen Geschwindigkeitsbeschränkungen zu halten.

     

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