Schäden durch Haustiere wie Hunde, Katzen, Pferde: Welche Versicherung zahlt?
Ein Leben ohne Tiere wäre vorstellbar - aber nicht lohnenswert. Dass unsere liebsten Vierbeiner mit ihrem sonst so liebenswerten Verhalten allerdings auch schnell Schäden anrichten, muss jeder Tierbesitzer wissen.
Herrchen und Frauchen sollten rechtzeitig an die passende Versicherung für ihre tierischen Begleiter denken, sonst kann die zerbrochene Vase, das zerkratzte Sofa oder sogar ein KFZ-Schaden schnell zu einem finanziellen Fiasko führen.
Wie muss mein Haustier versichert sein? Hund, Pferd, Katze, Goldfisch: Die richtige Versicherung wählen.
Als Tierliebhaber muss man nicht nur den passenden Namen für den Schützling aussuchen und sich um eine artgerechte Haltung kümmern, sondern auch an die finanzielle Absicherung bei Schäden bei Dritten durch unkontrolliertes Verhalten und Schäden im eigenen Zuhause denken.
Im Bereich der Tierversicherungen gibt es bei der GRAWE folgende Versicherungslösungen:
- Die Tierhalter-Haftpflichtversicherung
- Die Mitversicherung im Rahmen einer Privathaftpflichtversicherung
Haftpflicht für Tiere: Für welche Schäden kommt die Versicherung auf?
Katzen, Goldfische und Hamster gelten als sogenannte Kleintiere. Für diese gibt es keine eigene Tierhalter-Haftpflichtversicherung. Sie sind gleich im Rahmen Ihrer privaten Haftpflichtversicherung mitversichert. Die Versicherung ist leistungspflichtig, wenn Ihre Katze dritten Personen, Eigentum von anderen oder fremden Tieren schadet.
Hunde sind – egal wie groß oder klein diese sind – explizit aus der Privathaftpflichtversicherung ausgeschlossen. Für diese kann eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Die Haftpflichtversicherung für Hunde ist in vielen Bundesländern (z. B.: Wien, Oberösterreich oder Salzburg) gesetzlich vorgeschrieben. Bei vielen Haushaltsversicherungen gibt es die Möglichkeit, Hunde mit einzuschließen und damit eine Haftpflichtversicherung zu haben. Alternativ kann auch eine separate Tierhalter-Haftpflichtversicherung für Hunde abgeschlossen werden. In beiden Fällen sind Schäden gedeckt, die durch den eigenen Hund bei Dritten entstehen.
Auch für Pferdehalter ist eine Haftpflicht enorm wichtig. Mit der GRAWE Tierhalter-Haftpflichtversicherung sind Sie bei Schäden oder Verletzungen, die Ihr Tier bei einem Dritten verursacht, auf der sicheren Seite.
On the (furry) road? Auch zum Thema Reisen mit Hund, Heimtierausweis und Reiseversicherung für Tiere haben wir den passenden Blogartikel über Reisen mit Hund.
Mitversicherung im Rahmen einer Privathaftpflichtversicherung: Für welche Schäden kommt die Versicherung auf?
Bei Haushaltsversicherungen ist eine Privathaftpflicht inkludiert. Bei GRAWE PRIVAT (in der Produktvariante Topschutz Plus) werden Schäden mitversichert, die durch Ihre Katze, ein anderes Kleintier und – als besonderes Extra – auch durch Ihren Hund entstehen. Weiters bietet die GRAWE eine Tier-Assistance im Zuge dieser Versicherung, wenn Sie sich durch einen Notfall nicht um Ihren Schützling kümmern können.
Wo gilt der Versicherungsschutz? Sind auch Schäden in den eigenen 4 Wänden gedeckt?
Der Versicherungsschutz der Tierhalter-Haftpflichtversicherung (als Einzelprodukt oder im Rahmen der Privathaftpflichtversicherung) gilt in Europa und den außereuropäischen Mittelmeer-Anliegerstaaten.
Kein Versicherungsschutz besteht für Eigenschäden, also Schäden an den eigenen Sachen (Kleidung, Schuhe, Möbel…). Den eigenen Sachen gleichgestellt werden auch gemietete Sachen (ausgenommen kurzfristige Miete von max. 1 Monat z.B. eines Hotelzimmers) – somit besteht z.B. für zerkratzte Böden oder abgenagte Türstöcke in der Mietwohnung kein Versicherungsschutz.
Was passiert, wenn ein Haustier nicht versichert ist?
Unabhängig davon, welches Haustier Sie haben, gilt: Ohne Haftpflichtversicherung haften Sie im Schadenfall mit Ihrem privaten Vermögen. Das bedeutet, Sie müssen die Schäden an Dritten oder deren Eigentum aus Ihrer eigenen Tasche bezahlen.
In vielen Bundesländern ist außerdem eine Haftpflicht für Hunde Pflicht. Wer keine Versicherung abschließt, kann beispielsweise kein Tier aus dem Tierheim oder einem Verein adoptieren.
Richtiges Verhalten im Schadensfall:
Sie sind Hunde-, Katzen- oder Pferdebesitzer und Ihr Tier verursacht einen Schaden an einer dritten Person, deren Vermögen oder deren Eigentum? Dann steht Ihre Tierhalterhaftpflichtversicherung in der Leistungspflicht. Typisch tierisches, impulsives Verhalten reicht dafür aus. Nach dem ersten Schreck ist Folgendes zu tun:
- Dokumentieren Sie den Schaden ausgiebig, machen Sie Fotos und notieren Sie alles, was Sie über den Vorgang, Datum, Zeit und Ort wissen. Sollte es Zeugen geben, notieren Sie sich auch deren Kontaktdaten.
- Kontaktieren Sie Ihre Versicherung und fragen Sie nach der korrekten Schadensabwicklung.
Als GRAWE Kunde haben Sie immer die Möglichkeit, Schäden über den Schadenservice oder das Kundenportal digital einzureichen. Unsere Berater stehen Ihnen außerdem immer für Rückfragen und Feedback zur Verfügung.
Vor anderen Schadensfälle in Ihrem Zuhause schützt Sie die GRAWE Haushaltsversicherung.
Wir wünschen Ihnen und Ihren Tieren das Allerbeste.