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  • 09. September 2021 ― Lesezeit: 6 Minuten

    Richtig handeln bei einem Parkschaden - Wissenswertes, Folgen und Fristen

    Beim Einparken wurde das eigene Fahrzeug angefahren oder im Vorbeifahren der Lack zerkratzt: Parkschäden passieren häufig und sind sehr ärgerlich. Per Definition ist ein Parkschaden übrigens die Beschädigung eines geparkten Fahrzeugs durch ein anderes Fahrzeug. Wie man den Ärger für Verursacher und Geschädigten minimieren kann und was bei Fahrerflucht und anderen Sonderfällen zu tun ist, lesen Sie in diesem Artikel.

    Was tun bei einem Parkschaden?

    Geschädigter: In vielen Fällen bleibt der Verursacher eines Parkschadens unbekannt. Trotzdem ist die erste Anlaufstelle die nächste Polizeistation, um den Parkschaden zu melden. Die Anzeige des Parkschadens ist sehr wichtig für Ihre Versicherung. Letztere sollte übrigens innerhalb einer Woche kontaktiert werden. Es ist empfehlenswert einen Termin mit Sachverständigen zur Besichtigung des Fahrzeugs zu vereinbaren, bevor der Schaden behoben wird.

    Verursacher: Wer ein parkendes Auto mit dem eigenen Fahrzeug beschädigt, hat zwei Dinge zu tun: Im ersten Schritt muss angehalten werden. Im zweiten Step muss ein Datenaustausch stattfinden (Nachweis von Namen und Anschrift). Ist der Fahrzeughalter des beschädigten Wagens nicht vor Ort, ist der Verursacher gesetzlich dazu verpflichtet, die Polizei über den Unfall zu informieren.

    Die bekannte Form, einen Zettel mit Namen und Telefonnummer in die Scheibe zu stecken, gilt als Fahrerflucht – es drohen eine Anzeige und hohe Geldstrafen.Übrigens: Wird ein abgestellter Wagen mit einem Einkaufswagen beschädigt, gilt dies nicht als Parkschaden!

     

    Parkschäden melden plus Profitipp

    Für Geschädigten und Verursacher lohnt sich der Griff zum Smartphone mit Kamerafunktion, um den direkten Unfallort und den Parkschaden festzuhalten. Hilfreich für die Meldung bei der Versicherung ist außerdem eine handgefertigte Skizze vom Unfallszenario. Die Frist, um den Parkschaden der Versicherung zu melden, beträgt eine Woche („längstens innerhalb einer Woche ab Kenntnis“), allerdings wird empfohlen, die Versicherung sofort zu informieren.

    Profitipp für Geschädigte: Es ist ratsam vor Ort Zeugen zu suchen, die den Unfall beobachten konnten. Diese können - wenn es hart auf hart kommt - später bestätigen, dass der Parkschaden durch ein anderes Fahrzeug entstanden ist. 

     

    Wie meldet man einen Parkschaden richtig?

    Für Geschädigte: GRAWE-Kunden können Parkschäden direkt und unkompliziert über das Online-Formular melden. Außerdem ist es wichtig, der Versicherung des Verursachers den Schaden unverzüglich mitzuteilen und so seine Ansprüche anzumelden.

    Weitere Möglichkeiten, den Parkschaden bei der GRAWE Versicherung zu melden, sind per E-Mail an service@grawe.at oder direkt an Ihren Kundenberater.

    Für Verursacher: Auch als Verursacher eines Parkschaden können Sie per Online-Formular, E-Mail oder den direkten Kontakt zu Ihrem GRAWE Kundenberater den Parkschaden melden. Achten Sie auch hier immer auf die Frist von höchstens einer Woche!

     

    Was kommt in die Schadensmeldung?

    Je mehr Unterlagen beiliegen, desto schneller und unkomplizierter läuft die Abwicklung des Schadens, sobald die Schadensmeldung bei der Versicherung liegt. Die wichtigsten Inhalte sind:

    • Die genaue Schilderung des Unfalls und die Angabe aller Daten, die am Unfallort erhoben werden konnten.

    • Die Bekanntgabe aller Schäden.

     

    Was passiert, wenn ich den Parkschaden nicht bemerkt habe?

    Für Geschädigte gilt: Die Vorgangsweise bei einem Parkschaden, der erst nach vielen weiteren Fahrten bemerkt wird, bleibt dieselbe: Erst zur Polizei, um Anzeige gegen Unbekannt zu erstatten und anschließend Parkschaden dokumentieren. Es folgt die Meldung bei der Versicherung und eine Terminvereinbarung mit einem Gutachter. Auch in diesem Fall können GRAWE-Kunden den Schaden per Online-Formular einreichen.

    Für Verursacher gilt: Bemerkt man den Parkschaden nicht, spricht man umgangssprachlich von Fahrerflucht. Die Halte- und Meldepflicht wird in diesem Fall verletzt. Das bedeutet, das Gesetz unterstellt dem Lenker des Fahrzeugs, nicht sorgsam genug mit seiner Umgebung gewesen zu sein. Auf Fahrerflucht folgen gesetzliche Konsequenzen und hohe Strafen.

    Wussten Sie schon: Gerade beim Ein- und Ausparken verlangt der Gesetzgeber besondere Sorgfalt. Daher ist es beispielsweise Pflicht, das Autoradio leiser zu drehen, damit man bei riskanten Parkmanövern einen möglichen Sachschaden hören kann.

     

    Wer deckt den Parkschaden?

    Für Geschädigte: Sind Sie der geschädigte Fahrzeughalter und haben die richtige Vorgangsweise zur Meldung eines Parkschadens eingehalten bzw. Anzeige gegen Unbekannt erstattet, übernimmt die Versicherung des Verursachers den Schaden. 

    Für Verursacher: Verursachen Sie selbst den Schaden, bezahlt Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung die Reparaturkosten. Allerdings kommt es beim Bonus-Malus-System zu einer Hochstufung der Versicherung. Deshalb lohnt es sich bei kleinen Schäden selbst für die Reparatur aufzukommen.

     

    Schadenablöse statt Reparatur: Parkschaden auszahlen lassen - Wie funktioniert das?

    Für Geschädigte: Die Gründe dafür, sich einen Schaden auszahlen zu lassen, statt das beschädigte Fahrzeug reparieren zu lassen, sind vielfältig. Viele Geschädigte verzichten beispielsweise auf die Fahrt zur Werkstatt, weil das Fahrzeug keinen Wert mehr hat oder der Fahrzeughalter den Parkschaden selbst reparieren kann. Bei einer Auszahlung des Schadens muss allerdings folgendes beachtet werden:

    • Die Auszahlungssumme im Ablöseangebot wird nicht dieselbe Höhe haben wie die Reparaturkosten des Parkschadens: Es ist mit Kürzungen zu rechnen. Kommt Ihnen das Angebot sehr niedrig vor, können Sie einen Fachmann Ihres Vertrauens wie z. B. Autofahrerklub oder eine Werkstätte für eine Einschätzung kontaktieren.

    Für Verursacher: Hat die Versicherung des Verursachers die Haftung anerkannt, berechnet diese die Höhe des Schadens anhand von Material, Stundenlohn des Mechanikers und Steuer. Anschließend legt sie ein Ablöseangebot.

     


    Fazit Parkschaden

    Für Geschädigte: Berücksichtigt man die Vorgehensweise, dokumentiert den Parkschaden ausgiebig und hält alle Fristen ein, spart man sich viel Ärger und bekommt den Schaden bald ersetzt.

    Für Verursacher:Ist man aufmerksam im Straßenverkehr unterwegs und hält sich bei einem Park-Rempler an die gesetzliche Halte- und Meldepflicht, kann man Ärger mit der Polizei vermeiden. Ihre Haftpflichtversicherung kommt normalerweise für den Schaden auf - wegen Bonus-Malus-System ist allerdings mit einer Hochstufung zu rechnen.

     

    Für alle Beteiligten gilt: Die sorgfältige Dokumentation des Parkschadens und des Unfallhergangs, sowie die Suche nach Zeugen erleichtert die Abwicklung mit ihrer Versicherung zusätzlich.

    GRAWE wünscht eine sichere Fahrt!

     

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