Reiseversicherung in Corona-Zeiten
Welche verschiedenen Reiseversicherungsprodukte gibt es?
Die GRAWE bietet eine Reiseversicherung für Einzelpersonen und Familien an, mit umfassenden Deckungen in folgenden Bereichen:
1. Storno-/Reiseabbruchversicherung
2. Reisekranken- und Unfallversicherung
3. Extrarückreisekosten
4. Reisegepäckversicherung
5. Reiseprivathaftpflicht-Versicherung
6. Verspätungsschutz
7. Assistance-Leistungen (24 h Notruf Hotline etc.)
Den Umfang der Reiseversicherung bestimmen Sie selbst, indem Sie jene Bausteine wählen, die Sie benötigen. Ebenfalls optional ist der Einschluss einer Stornoversicherung.
Reiseversicherung und Reisewarnung – was gilt?
Generell besteht kein Versicherungsschutz für Reisen in Länder, die Sie trotz Reisewarnung des österreichischen Außenministeriums antreten oder nicht unverzüglich abbrechen (sofern Sie sich bereits in diesem Land befinden). Eine Reisewarnung wird vom Ministerium in der Regel bei Erreichen der Sicherheitsstufen 5 und 6 (bürgerkriegsähnliche Zustände, Bürgerkrieg, Krieg, Kriegsrecht, Epidemien) ausgesprochen.
Demnach würde nicht nur bei Krieg, sondern auch im Zuge der aktuellen Pandemie bei Erreichen der Stufen 5/6 der Versicherungsschutz zur Gänze wegfallen. Im Rahmen der GRAWE Reiseversicherung gibt es in Hinblick auf die Corona-Pandemie jedoch Sonderregelungen, die nachfolgend erläutert werden.
Covid-19 Stornodeckung bei Erkrankung und Quarantäne
Eine gesonderte Corona-Reiseschutz-Versicherung bietet die GRAWE nicht an. Bei Abschluss eines aktuellen Reiseversicherungsproduktes mit Stornoversicherung besteht jedoch eine Deckung in folgenden Fällen:
1. Sie können die Reise aufgrund einer Covid-19 Erkrankung nicht antreten.
2. Sie müssen in behördlich angeordnete Quarantäne
Beachten Sie: Die Covid-19 Stornodeckung greift nicht, wenn Sie die Reise nicht antreten möchten, weil Sie etwa Angst vor einer Ansteckung am Urlaubsort haben, als Risikopatient gelten.
Corona und Reisen: Was zahlt die Reiseversicherung?
Der Umfang des Versicherungsschutzes in Verbindung mit Corona ist zum einen abhängig von der Reisewarnstufe des Ziellandes und zum anderen von der Art des Schadensfalls:
1. Sicherheitsstufen laut BMEIA
Bei Reisen innerhalb Österreichs und Reisen in Länder mit einer geringeren Sicherheitsstufe als 5 gibt es keine Einschränkungen des Versicherungsschutzes. Sie haben Anspruch aus allen Leistungen der Reiseversicherung entsprechend dem gewählten Deckungsumfang, eingeschlossen sind auch Schadensfälle in Zusammenhang mit Covid-19 (Erkrankung, Quarantäne, Reiseabbruch).
2. Reisewarnstufe 5/6 aufgrund Covid-19
Wenn vor Antritt Ihrer Urlaubsreise eine Reisewarnung der Stufe 5/6 für Ihren Urlaubsort aufgrund von Covid-19 ausgerufen wurde, sind sämtliche Schadensfälle vom Versicherungsschutz ausgenommen, die in Zusammenhang mit Covid-19 entstehen. Sehr wohl besteht aber weiterhin Deckung für alle anderen bedingungsgemäß gedeckten Schäden, die nicht mit Covid-19 in Verbindung stehen.
Der Versicherungsschutz bleibt somit gemäß dem gewählten Deckungsumfang für alle übrigen Bereiche aufrecht (z.B. Reisegepäckverlust, Bergungs- und Unfallkosten, Kosten in Zusammenhang mit einer anderen Erkrankung). Dies gilt sowohl für Reisen in Österreich als auch Reisen ins Ausland.
Erkrankung an Covid-19 im Urlaubsland
Erkranken Sie am Urlaubsort an Covid-19, dann deckt die Reisekrankenversicherung die medizinischen Behandlungskosten vor Ort. Voraussetzung dafür ist, dass keine Reisewarnung der Stufe 5/6 verliegt. Wenn Sie also in ein Land mit Stufe 5 oder 6 reisen und aufgrund einer Corona-Erkrankung ins Krankenhaus müssen, werden die Kosten dafür nicht von der Reiseversicherung getragen.
Übernahme der Mehrkosten bei einer Quarantäne-Situation
Wenn keine Covid-19 Reisewarnung der Stufe 5/6 am Zielort besteht, dann werden zusätzliche Hotelkosten im Rahmen einer behördlich angeordneten Quarantäne bis zu 1.000 Euro pro versicherte Person übernommen. Falls Sie trotz Reisewarnung 5/6 in das Zielland reisen und dort in Quarantäne kommen, müssen Sie die Kosten dafür selbst tragen.
Fazit: Reiseversicherung
Der Abschluss einer Reiseversicherung lohnt sich auch dann, wenn Sie Ihren Urlaub in einem Covid-19 Reisewarngebiet der Stufe 5 oder 6 verbringen möchten. Sämtliche beantragte Leistungen aus der Reiseversicherung bleiben bestehen – lediglich für coronabedingte Schadensfälle müssen Sie selbst aufkommen. Für Reisen in Länder mit einer geringeren Warnstufe gibt es keine Einschränkungen. Falls Sie die Reise aufgrund einer Covid-19-Erkrankung oder behördlich angeordneten Quarantäne nicht antreten können, übernimmt die GRAWE die Stornogebühren bis zur beantragen Versicherungssumme.