Musikinstrument als Hobbymusiker richtig versichern
Was taugt die Haushaltsversicherung für Musikinstrumente?
Musikinstrumente sind durch die Haushaltsversicherung nur dann gedeckt, wenn du als Hobbymusiker mit deinem Instrument kein Geldverdienst. Auch schützt die Haushaltsversicherung nur dann, wenn sich das Instrument in der versicherten Wohnung befindet.
Kommt es zu einem Schaden am Instrument durch einen Wohnungsbrand oder auslaufendes Leitungswasser, übernimmt die Haushaltsversicherung die Kosten. Wird dein Instrument aber beispielsweise auf dem Weg zu einem extern angemieteten Proberaum beschädigt oder dort gestohlen, greift die Haushaltsversicherung nicht. Die häufigsten Versicherungsfälle bei Musikinstrumenten sind übrigens Transportschäden.
Darüber hinaus bestehen bei Musikinstrumenten je nach Versicherungsanbieter unterschiedliche Bedingungen für die Schadensübernahme. Generell solltest du daher mit deinem Versicherungsberater abklären, was genau von deiner Haushaltsversicherung abgedeckt ist.
Musikinstrumentenversicherung für Allrisk-Abdeckung
Sinnvoll ist eine Musikinstrumentenversicherung vor allem für Berufsmusiker, aber auch für Hobbymusiker mit teuren Instrumenten. Denn sind E-Gitarre, Klavier oder Kontrabass kaputt, kann das Hobby ganz schnell zur finanziellen Belastung werden.
Eine Musikinstrumentenversicherung ist eine Versicherung, die einen weitgehenden Schutz bietet – egal ob zuhause, unterwegs, im Proberaum oder bei einem Auftritt. Falls dir die Absicherung gegen bestimmte Schäden wichtig ist, dann solltest du dich gezielt danach bei der Versicherung erkundigen. Gehst du mit deinem Instrument öfters auf Reisen, dann musst du auch den räumlichen Geltungsbereich der Versicherung bedenken.
Die Musikinstrumentenversicherung umfasst außerdem Zubehör, das in der Versicherungspolizze aufgeführt ist. Dazu gehören etwa Bögen, Notenhalter, zusätzliche Mundstücke, Etui, Taschen oder Koffer. Elektronisches Equipment wie Lautsprecher, Mikrofon oder Verstärker kann mitversichert werden.
Was ist in der Musikinstrumentenversicherung enthalten?
Die Allrisk-Deckung der Musikinstrumentenversicherung beinhaltet unvorhergesehene Beschädigungen, Zerstörung oder Verlust der versicherten Musikinstrumente, beispielsweise verursacht durch:
- Diebstahl, Abhandenkommen
- Transportmittelunfall
- Brand, Blitzschlag, Explosion
- Leitungswasseraustritt
- Naturkatastrophen
- Veruntreuung, Unterschlagung, Beraubung
- Bruch und Beschädigung als Folge einer versicherten Gefahr
Dabei übernimmt die Instrumentenversicherung grundsätzlich Kosten wie:
- Wiederbeschaffungskosten (z.B. bei Diebstahl oder Zerstörung des Instruments). Bei manchen Versicherungen sind hier Obergrenzen festgelegt, d.h. die Kosten werden nur bis zu einem bestimmten Betrag, z.B. 10.000 Euro, erstattet.
- Reparaturkosten
- Gebühren für Leihinstrumente
- Wiederbeschaffungskosten für Zubehör
Ausschlüsse von der Musikinstrumentenversicherung beachten
Natürlich gibt es auch Ausnahmen. Meist sind folgende Schäden ausgeschlossen:
- Lack- und Schrammschäden
- Schäden durch Witterungs- und Temperatureinflüsse
- Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
- Mut- und böswillige Beschädigung oder Diebstahl durch Familienangehörige
- Gewöhnliche Abnutzung im normalen Gebrauch, Entwertung oder Wertminderung
Bei vielen Versicherungen sind die versicherten Gefahren und Schäden auch davon abhängig, ob es sich um ein elektrisch betriebenes Instrument (E-Gitarre, E-Piano) oder um ein klassisches nicht-elektrisches Instrument (Streich-, Blas-, Tasteninstrumente) handelt.
Bruch und mechanische Beschädigungen können etwa bei strombetriebenen Instrumenten mit einem Selbstbehalt verbunden sein. Mobiltelefone, PCs, Notebooks und Tablets sind in der Regel von der Musikinstrumentenversicherung ausgeschlossen.
Zeitwert oder Neuwert: Wichtig für die Wiederbeschaffung im Schadensfall
Im Versicherungsfall entscheidet der Wiederbeschaffungswert des Instruments über die Höhe der Entschädigung. Die Versicherungssumme wird daher auf Basis des Neuwerts oder Zeitwerts festgelegt:
- Der Neuwert ist der Betrag, der für ein Instrument gleicher Art und Qualität in neuwertigem Zustand aufzuwenden ist. Hier kann beispielsweise der Listenpreis herangezogen werden.
- Der Zeitwert basiert auf dem Neuwert, es erfolgt jedoch ein Abzug entsprechend dem Alter und der Abnutzung des Instruments. Den Zeitwert kann man beispielsweise bei Instrumentenhändlern oder -bauern in Erfahrung bringen.
Die Versicherung zum Neuwert ist somit für neuere Instrumente geeignet, der Wert muss aber gegenüber der Versicherung nachgewiesen werden. Für elektrisch betriebene Musikinstrumente erfolgt die Versicherung vorwiegend zum Zeitwert.
Fazit: Musikinstrument richtig versichern
Eine Musikinstrumentenversicherung ist für Profimusiker und Hobbymusiker mit teuren Instrumenten meist die einzige Versicherung, die umfassenden Schutz bietet. Die Haushaltsversicherung schützt Musikinstrumente ebenfalls, allerdings nur in der versicherten Wohnung und im Rahmen gewisser Bedingungen und Entschädigungsgrenzen.