Mitführpflicht Österreich: Was muss alles im Auto & Motorrad sein?
Welche Gegenstände müssen im Auto an Bord sein?
Die gesetzlich vorgeschriebene Grundausstattung für Fahrzeuge auf Österreichs Straßen ist im Kraftfahrgesetz 1967 §§ 102 geregelt. Um wichtige Sofortmaßnahmen bei einem Unfalloder einer Panne treffen zu können, müssen im Auto folgende Ausrüstungsgegenstände verpflichtend mitgeführt werden:
- Warnweste
- Warndreieck
- Verbandszeug
- Fahrzeugpapiere
Ob Sie im Sinne erhöhter Sicherheit neben dieser Pflichtausrüstung weiteres sinnvolles Zubehör im Auto mitführen, können Sie frei entscheiden. Folgende nützliche Utensilien sind in Österreich NICHT gesetzlich vorgeschrieben:
- Ersatzlampen
- Reservereifen
- Wagenheber
- Abschleppseil
- Starterkabel
- Reservekanister
- Sicherungen
- Nothammer
Auch Feuerlöscher sind in Österreich nicht Pflicht. Autofahrerclubs empfehlen dennoch sogenannte Löschhilfen, um z.B. bei einem Kabelbrand größeren Schaden zu verhindern. Die optimale Wahl für einen Autofeuerlöscher ist ein Lösch-Spray oder ein Schaum-Feuerlöscher mit einer geringen Füllmenge.
Welche Mitführpflicht ist bei Motorrad & Co. zu beachten?
In Österreich ist für einspurige Fahrzeuge nur das Verbandszeug verpflichtend vorgeschrieben, in anderen Ländern oft auch Warnweste, Warndreieck und Ersatzlampen. Mehrspurige Krafträder wie Motorräder mit Beiwagen, Trikes oder Quads müssen hingegen sehr wohl eine Warnweste und eine geeignete Warneinrichtung mitführen. In Hinblick auf mitzuführende Dokumente gilt dasselbe wie für Autofahrer.
Welche Mitführpflicht gilt für Mietfahrzeuge?
Die gesetzlichen Vorschriften gelten für eigene als auch gemietete Fahrzeuge gleichermaßen. Da Sie bei einem Mietauto oder Miet-Bike als Fahrer selbst für die korrekte Ausstattung verantwortlich sind, sollten Sie bei der Übernahme kontrollieren, ob die vorgeschriebenen Ausrüstungsgegenstände vorhanden sind. Fehlen obligatorische Gegenstände, müssen Sie diese selbst organisieren. Bei einer Verkehrskontrolle haften immer Sie als Lenkerin oder Lenker.
Was muss bei Fahrzeugen und Anhängern über 3,5t dabei sein?
Zusätzlich zur Pflichtausstattung muss bei Kraftfahrzeugen und Anhängern mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen mindestens ein Unterlegkeil und das letzte § 57a KFG-Gutachten mitgeführt werden. Das gilt zum Beispiel für Omnibusse mit mehr als acht Sitzplätzen (Klasse M2/M3) oder LKWs mit über 3,5 Tonnen (Klassen N2/N3). Nicht jedoch für Fahrzeuge der Klasse M1 (PKW, Kombi, Wohnmobil).
Wie viele Warnwesten muss man im Auto haben?
In Österreich ist eine Warnweste nur für den Lenker verpflichtend vorgeschrieben. Es wird allerdings im Sinne der Sicherheit aller Autoinsassen für jeden Passagier eine Schutzweste empfohlen. Für Kinder bietet der ÖAMTC österreichweit auch Mini-Warnwesten an. Die Warnkleidung muss entsprechend der ÖNORM EN 471 bzw. EU-Norm EN ISO 20471 weiß retroreflektierende Streifen besitzen. Die Farbe der Warnweste darf gelb, rot oder orange sein.
Warndreieck kaufen – welche Norm ist zu beachten?
Warndreiecke müssen der ECE-Regelung R27 entsprechen. Die verschiedenen Modelle unterscheiden sich in der Regel in der Ausgestaltung des Klappmechanismus und in der Form der Beleuchtung. Ein stabiles Warndreieck kostet zehn Euro und mehr – je nach Materialqualität und Windfestigkeit.
Welche Mindestanforderungen muss der Verbandkasten erfüllen?
Wenn Sie mit dem Auto oder Motorrad unterwegs sind, müssen Sie bei allen Fahrten Verbandzeug mitführen, das „zur Wundversorgung geeignet und in einem widerstandsfähigen Behälter staubdicht verpackt und gegen Verschmutzung geschützt ist.“
Ein spezieller Erste-Hilfe-Koffer ist somit in Österreich gesetzlich nicht vorgeschrieben!
Experten raten allerdings, eine Autoapotheke nach ÖNORM V 5101 zu wählen, um für Notfälle optimal vorbereitet zu sein. Unter der Bezeichnung „Verbandszeug nach §102 KFG“ ist im Handel auch die gesetzlich vorgeschriebene Minimum-Variante erhältlich.
Welche Papiere muss man im Auto mitführen?
Als Autofahrer müssen Sie bei allen Fahrten den Führerschein und die gelb-rote Zulassungsbescheinigung einschließlich vorgeschriebener Beiblätter mitführen. Fahren Sie mit Anhänger, muss für diesen die Zulassungsbescheinigung ebenfalls im Auto vorhanden sein.
Beide Papiere sind außerdem laut Gesetz im Original vorzulegen, eine Kopie ist nicht zulässig – selbst dann nicht, wenn sie beglaubigt ist. Bei Nichtvorlage im Zuge einer Verkehrskontrolle droht eine Geldstrafe.
Die Vorlage kann natürlich auch im Scheckkartenformat erfolgen. Ab Frühjahr 2021 soll es zudem möglich sein, den Führerschein am Handy abgespeichert mitzuführen. Die Digitalisierung des Zulassungsscheins ist als nächster Schritt geplant.
KEINE Mitführpflicht besteht für den Typenschein und die gelbe oder blaue Zulassungsbescheinigung II, die gemeinsam mit dem Typenschein aufbewahrt wird. Dasselbe gilt für das §57a-Gutachten der letzten „Pickerl-Überprüfung“, da für PKWs (Klasse M1) keine gesetzliche Mitführpflicht besteht. Ebenso muss weder die Versicherungskarte noch ein Unfallbericht-Formular zwingend im Auto vorhanden sein.
Urlaub in Europa: Welche Mitführpflichten bestehen bei Fahrten ins Ausland?
Im europäischen Ausland sind die Vorschriften darüber, mit welchen Fahrzeugen welche Ausrüstungsgegenstände mitgeführt werden müssen, teils sehr unterschiedlich. Was in einem Land zu den gesetzlich vorgeschriebenen Gegenständen gehört, kann in anderen Ländern zur optionalen Ausstattung zählen. Das Mitführen eines Reserverads oder eines Ersatzlampensets ist beispielsweise in Österreich nicht verpflichtend, in Kroatien hingegen sehr wohl.
Unbedingt bei jeder Fahrt dabei sein sollte jedenfalls die grüne/weiße Versicherungskarte und der europäische Unfallbericht. In EU-Ländern ist die Versicherungskarte nicht mehr verpflichtend mitzuführen. Dennoch ist es ratsam, sie immer dabei zu haben, da im Falle eines Unfalls die Abwicklung des Schadens wesentlich erleichtert wird.
Beachten Sie außerdem bei Auslandsfahrten, dass die nach österreichischem Recht geltende Toleranzfrist des §57a-Gutachten in anderen Staaten oft nicht anerkannt wird. Sie sollten daher immer nur mit einem gültigen Pickerl (vor dem Ende des auf dem Pickerl angeführten Monats) unterwegs sein.
Hier finden Sie einen Überblick, was Sie in Österreich und den beliebtesten europäischen Reiseländern im Auto und Motorrad mitführen müssen.
Fazit: Mitführpflicht Österreich und Europa für Fahrzeuge
Die Mitführpflicht in Österreich unterscheidet sich von Regelungen in anderen europäischen Ländern. Wenn Sie eine Reise mit dem Auto oder Motorrad ins Ausland antreten, müssen Sie teilweise andere bzw. zusätzliche Utensilien mitführen. Sinnvoll ist daher, sich vor der Abfahrt über die jeweiligen Vorschriften des Landes zu informieren – sonst drohen teilweise hohe Strafen. Und für den Fall eines Unfalles oder einer Panne: Wappnen Sie sich für den Ernstfall mit einer auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Kfz-Versicherung, die einen optimalen Pannen- und Unfallschutz bietet!