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  • 04. November 2024 ― Lesezeit: 4 Minuten

    Hundebiss: Was tun & wie hoch ist das Schmerzensgeld?

    Ein sonniger Nachmittag im Park, Kinder lachen und spielen, und Hunde tollen fröhlich umher. Plötzlich durchbricht ein schriller Schrei die Idylle. Ein Hund hat zugebissen. In einem Moment, der nur Sekunden dauert, kann aus einem spielerischen Treffen ein schmerzhafter und traumatischer Vorfall werden. Der Gedanke an einen Hundebiss löst bei vielen Menschen Unbehagen aus – und das zu Recht. Denn ein Hundebiss kann ernste gesundheitliche Folgen haben und erhebliche rechtliche Konsequenzen mit sich bringen. Doch was tun, wenn ein Hund zugebissen hat? Wie verhalte ich mich richtig, und wer übernimmt die Verantwortung? Und wie hoch kann das Schmerzensgeld bei einem Hundebiss ausfallen?

    Was tun nach einem Hundebiss: Erste-Hilfe-Maßnahmen

    Ein Hundebiss kann schnell zu einer ernsthaften Verletzung führen, selbst wenn die Bisswunde auf den ersten Blick harmlos erscheint. Es ist wichtig, sofort richtig zu reagieren, um das Risiko einer Infektion oder schwereren gesundheitlichen Komplikationen zu minimieren.

    Die wichtigsten Erste-Hilfe-Maßnahmen im Überblick:

    • Ruhig bleiben und die Situation sichern: Zunächst sollte versucht werden, den Hund zu beruhigen oder von der verletzten Person fernzuhalten. Dabei sollte man Ruhe bewahren, um die Situation nicht weiter eskalieren zu lassen.
    • Wunde reinigen: Falls die Wunde nur oberflächlich ist, sollte sie sofort mit klarem Wasser ausgespült werden. Dies hilft, Schmutz und Bakterien zu entfernen. Antiseptische Mittel können verwendet werden, um das Infektionsrisiko zu verringern.
    • Wunde verbinden: Bei kleineren Bissverletzungen reicht es oft aus, die Wunde mit einem sauberen Verband abzudecken, um sie vor äußeren Einflüssen zu schützen.
    • Blutung stoppen: Bei tieferen Wunden, die stark bluten, sollte die Blutung durch leichten Druck auf die Wunde gestoppt werden. Ein fester Verband kann hier helfen.
    • Notruf absetzen: Wenn die Wunde stark blutet oder der Zustand der betroffenen Person sich verschlechtert, sollte sofort ein Arzt bzw. der Rettungsdienst verständigt werden.

     

    Hundebiss: Wann sollte man zum Arzt?

    Selbst wenn der Biss zunächst harmlos erscheint, ist es ratsam, einen Arzt aufzusuchen, um mögliche Infektionen oder Komplikationen frühzeitig zu erkennen. Denn Hundebisse können unter anderem Tetanus und Tollwut übertragen. Folgende Situationen machen den Besuch beim Arzt unerlässlich:

    • Tiefe Wunden: Bisse, die tief ins Gewebe gehen oder stark bluten, sollten umgehend von einem Arzt behandelt werden.
    • Infektionsgefahr: Auch oberflächliche Wunden bergen das Risiko einer Infektion. Besonders gefährlich ist die Übertragung von Bakterien, wie sie in der Maulflora von Hunden vorkommen. Eine Tetanusimpfung sollte überprüft werden.
    • Schwellungen und Rötungen: Entwickelt sich die Wunde ungewöhnlich, etwa durch starke Rötung, Schwellung oder Eiterbildung, ist dies ein Zeichen für eine beginnende Infektion.
    • Biss in empfindlichen Bereichen: Wunden an Händen, Gesicht oder Gelenken sollten immer ärztlich begutachtet werden, da sie besonders anfällig für Komplikationen sind.

    Je nach Schwere des Bisses und der Infektionsgefahr kann der Arzt Antibiotika verschreiben oder eine Tetanusimpfung auffrischen.

     

    Wer trägt die Haftung, wenn ein Hund beißt?

    In Österreich gilt das sogenannte Halterhaftungsprinzip. Das bedeutet, dass grundsätzlich der Halter des Hundes für die durch seinen Hund verursachten Schäden haftet – und zwar auch dann, wenn er keine direkte Schuld an dem Vorfall trägt. Diese verschuldensunabhängige Haftung ist in § 1320 ABGB (Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch) geregelt.

    Ausnahmen gibt es jedoch, wenn der Biss provoziert wurde oder die verletzte Person fahrlässig gehandelt hat. In solchen Fällen kann die Haftung eingeschränkt sein. Dennoch bleibt der Halter grundsätzlich in der Verantwortung, mögliche Schäden zu ersetzen.

    Eine Hundehaftpflichtversicherung (Tierhalter-Haftpflichtversicherung) ist in vielen österreichischen Bundesländern eine verpflichtende Absicherung für Hundebesitzer. Sie übernimmt die Kosten, die durch Schäden verursacht werden, wenn ein Hund eine Person oder ein Tier verletzt oder Eigentum beschädigt. Sie deckt in der Regel auch die Kosten für Schmerzensgeld, Schadensersatz und Behandlungskosten ab.

     

    Wann besteht Anspruch auf Schmerzensgeld nach einem Hundebiss?

    Ein Hundebiss kann nicht nur physische, sondern auch psychische Schäden verursachen. In Österreich besteht ein Anspruch auf Schmerzensgeld dann, wenn der Halter des Hundes für den Vorfall haftbar gemacht werden kann. Das Schmerzensgeld dient dazu, die erlittenen Schmerzen und Leiden auszugleichen. Neben den körperlichen Verletzungen werden auch psychische Beeinträchtigungen wie Angstzustände, Schlafstörungen oder Traumata berücksichtigt.

    Wichtig ist, dass das Opfer des Bisses den Vorfall so gut wie möglich dokumentiert, um den Anspruch auf Schmerzensgeld geltend zu machen. Dazu gehören ärztliche Atteste, Fotos der Verletzungen und Zeugenaussagen.

     

    Wie hoch ist das Schmerzensgeld für einen Hundebiss?

    Die Höhe des Schmerzensgeldes richtet sich in erster Linie nach dem Ausmaß der Verletzungen und den daraus resultierenden physischen und psychischen Beeinträchtigungen. In Österreich gibt es keine festen Tabellen für die Bemessung von Schmerzensgeld, jedoch orientieren sich Gerichte an früheren Urteilen in ähnlichen Fällen.

    Faktoren, die die Höhe des Schmerzensgeldes beeinflussen können:

    • Schwere und Art der Verletzung (z. B. Hautdurchtrennung, Muskelverletzung)
    • Dauer der Heilungsphase
    • Notwendigkeit von Operationen oder dauerhaften Behandlungen
    • Mögliche dauerhafte Narben oder Funktionsbeeinträchtigungen
    • Psychische Folgen, wie etwa Traumata oder Angstzustände

    Typischerweise können die Summen für Schmerzensgeld je nach Schweregrad des Bisses zwischen einigen hundert Euro und mehreren tausend Euro liegen. In besonders schweren Fällen, etwa wenn bleibende Schäden entstanden sind, können auch deutlich höhere Beträge gerichtlich zugesprochen werden.

     

    Hundebiss vorbeugen: Das Risiko von Beißunfällen verringern

    Um das Risiko von Hundebissen zu minimieren, ist Prävention das A und O. Sowohl Hundehalter als auch Menschen, die regelmäßig mit Hunden in Kontakt kommen, können durch richtiges Verhalten das Unfallrisiko erheblich verringern.

    • Hundeerziehung: Eine konsequente Erziehung, die auf Vertrauen und klare Regeln basiert, ist essenziell. Hunde sollten schon im Welpenalter lernen, in verschiedenen Situationen ruhig zu bleiben und auf die Kommandos ihres Halters zu hören.
    • Sozialisation: Hunde, die gut sozialisiert sind und den Umgang mit anderen Menschen und Tieren gewohnt sind, neigen weniger zu aggressivem Verhalten.
    • Warnsignale erkennen: Viele Hunde zeigen vor einem Biss Warnsignale, wie Knurren, Zähne fletschen oder eine starre Körperhaltung. Wer diese Anzeichen erkennt, kann sich rechtzeitig in Sicherheit bringen.
    • Kinder richtig anleiten: Kinder sollten lernen, wie man sich in der Nähe von Hunden verhält. Dazu gehört, dass sie Hunde nicht ohne Erlaubnis des Halters streicheln und die Körpersprache des Hundes respektieren.

     

    Hund beißt Hund: Wer übernimmt die Behandlungskosten?

    Auch zwischen Hunden kommt es hin und wieder zu Beißvorfällen. Die Frage der Haftung ist hier ähnlich geregelt wie bei Mensch-Hund-Vorfällen: Der Halter des beißenden Hundes haftet in der Regel für die Tierarztkosten, die für die Behandlung des verletzten Hundes anfallen. Der Halter des verletzten Hundes hat Anspruch auf Entschädigung.

    Allerdings gibt es auch hier Ausnahmen, etwa wenn der angegriffene Hund den Vorfall provoziert hat oder die Halter beider Tiere gleichermaßen eine Verantwortung tragen. Es ist ratsam, Hundehalterhaftpflichtversicherungen auch für solche Vorfälle abzuschließen, um sich vor hohen Tierarztkosten zu schützen.

     

    04. November 2024 ― Lesezeit: 10 Minuten
    Autofahren im Nebel: Wie du immer sicher unterwegs bist.

    Herbstzeit ist Nebelzeit. Nicht selten wird einem schon frühmorgens eine dicke Nebelsuppe zum Frühstück serviert. Das mag zwar für Fans von Gruselfilmen reizvoll sein, aber wenn die Sicht beim Autofahren auf wenige Meter zusammen schrumpft, beginnt das wirkliche Gruseln. Allerdings nur für die, die nicht wissen, wie man sich richtig verhalten soll, wenn sich der Herbst von seiner weniger reizvollen Seite zeigt.

     

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