Gurtpflicht in Österreich: Seit wann ist der Sicherheitsgurt Pflicht?
Gefährliche Folgen ohne Sicherheitsgurt im Auto
Der Sicherheitsgurt gehört zu den effektivsten Maßnahmen im Auto, um Verletzungen bei Unfällen zu reduzieren. Laut dem Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) sinkt das Risiko schwerer Verletzungen bei einem Unfall um bis zu 50 %, wenn alle Insassen angeschnallt sind. Das liegt daran, dass der Sicherheitsgurt die Insassen bei einer plötzlichen Verzögerung – beispielsweise bei einer Vollbremsung oder einem Zusammenstoß – in ihren Sitzen hält. Ohne den Gurt kann es zu gefährlichen „Sekundärkollisionen“ kommen, bei denen Insassen mit großer Wucht gegen das Lenkrad, die Windschutzscheibe oder sogar andere Fahrgäste geschleudert werden.
Die Folgen des Verzichts auf den Sicherheitsgurt können fatal sein: Jährlich sterben in Österreich Menschen, weil sie nicht angeschnallt waren. Viele dieser tragischen Unfälle könnten durch das Anlegen des Gurtes vermieden oder in ihrer Schwere abgemildert werden. Die Fakten zeigen: Ein Sicherheitsgurt rettet Leben und schützt vor schwerwiegenden Verletzungen.
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Einführung der Gurtpflicht in Österreich
Nachdem andere europäische Länder wie Deutschland und die Schweiz bereits gesetzliche Regelungen eingeführt hatten, schloss sich Österreich an. Die gesetzliche Grundlage hierfür bildet das Kraftfahrgesetz (KFG), das am 15. Juli 1976 mit der Gurtpflicht erweitert wurde. Zu diesem Zeitpunkt wurde ein Nichtbeachten der Pflicht allerdings noch nicht geahndet.
Erst ab dem 1. Juli 1984 wurden die Insassen auf denVordersitzen im Pkw für das Nichtangurten mit einer Geldstrafe geahndet. Seit den 1990er-Jahren ist das Anlegen des Sicherheitsgurtes für alle Insassen verpflichtend.
Trotz anfänglicher Widerstände und Skepsis in der Bevölkerung setzte sich die Gurtpflicht durch. Umfangreiche Aufklärungskampagnen und die Feststellung, dass die Nutzung des Sicherheitsgurtes tatsächlich die Schwere der Verletzungen bei Unfällen senkt, führten zu einem Umdenken in der Gesellschaft. Laut österreichischen Verkehrsexperten sind heute über 90 % der Fahrgäste angeschnallt, was zeigt, wie fest die Gurtpflicht mittlerweile im Bewusstsein der Bevölkerung verankert ist.
Ausnahmen für die Gurtpflicht
Es gibt jedoch auch in Österreich gewisse Ausnahmen von der Gurtpflicht. So sind beispielsweise Fahrer und Beifahrer von Fahrzeugen, die überwiegend im Schritttempo fahren, wie Müllwagen oder landwirtschaftliche Kfz, von der Pflicht befreit. Auch beim langsamen Rückwärtsfahren wie z. B. beim Einparken, kann der Gurt bereits abgelegt werden. Taxifahrer sowie Businsassen im Linienverkehr, sind ebenfalls teilweise ausgenommen, wobei hier in vielen Fällen weiterhin zum Anlegen des Gurtes geraten wird. Zudem dürfen Rettungsdienste und Personen in Einsatzfahrzeugen, in denen der Sicherheitsgurt aufgrund ihrer Tätigkeit hinderlich sein könnte (z. B. Paketboten), unter bestimmten Bedingungen auf den Gurt verzichten. Diese Ausnahmen sind jedoch streng geregelt und sollten nicht als allgemeine Regel interpretiert werden.
Verantwortung für Kinder und andere Fahrgäste
Die Gurtpflicht bringt insbesondere für Kinder und deren Sicherheit besondere Regelungen mit sich. Kinder unter 14 Jahren und bis zu einer Körpergröße von 135 cm müssen in speziellen Rückhaltesystemen, wie einem Kindersitz oder einer Sitzerhöhung, gesichert werden. Diese Systeme sorgen dafür, dass der Sicherheitsgurt richtig sitzt und im Ernstfall bestmöglich schützt. Die Verantwortung für das Anschnallen von Kindern liegt bei dem Fahrer. Personen über 14 Jahre sind selbst für ihre Sicherheit verantwortlich. Den Fahrer des Pkw trifft beim Nichtanschnallen der Insassen keine rechtliche Verantwortung.
Strafen bei Nichtbeachtung der Gurtpflicht
Wer in Österreich den Sicherheitsgurt nicht anlegt, muss mit Strafen rechnen. Die Strafe für das Nichttragen des Sicherheitsgurtes beträgt mindestens 50 Euro und kann bei mehreren Verstößen oder bei Gefährdung von Mitfahrern deutlich höher ausfallen. Das Kraftfahrgesetz sieht hierbei auch erhöhte Strafen vor, wenn Kinder im Fahrzeug nicht korrekt gesichert sind. In solchen Fällen droht eine Geldstrafe von 70 Euro oder mehr, abhängig vom konkreten Verstoß und der Gefahrensituation.