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  • 05. August 2024 ― Lesezeit: 5 Minuten

    Glasbruch: Was ist zu tun & zahlt die Haushaltsversicherung?

    Glasbruch kann in jedem Haushalt unerwartet auftreten und erhebliche Kosten verursachen. Sei es durch einen unglücklichen Unfall, einen Einbruch oder Wetterbedingungen – beschädigte Fensterscheiben, Glastüren oder Vitrinen können nicht nur Ärger, sondern auch Gefahren mit sich bringen. In solchen Momenten stellt sich die Frage: Was ist sofort zu tun, um die Sicherheit zu gewährleisten und den Schaden zu minimieren? Und vor allem: Zahlt die Haushaltsversicherung für den entstandenen Glasbruch? In diesem Blogbeitrag gibt GRAWE einen umfassenden Überblick über die ersten Schritte nach einem Glasbruch, die Meldepflichten gegenüber Ihrer Versicherung und welche Kosten typischerweise übernommen werden.

    Sofortmaßnahmen: Was ist bei einem Glasbruch zu tun?

    Ein Glasbruch kann schnell passieren und bringt einige Risiken mit sich. Hier finden Sie die wichtigsten Schritte, die Sie unmittelbar nach einem Glasbruch unternehmen sollten im Überblick:

    1. Sicherheitsvorkehrungen treffen

    • Verletzungsgefahr vermeiden: Glasbruch birgt eine hohe Verletzungsgefahr durch scharfe Scherben. Tragen Sie daher Handschuhe und feste Schuhe, bevor Sie mit der Beseitigung beginnen.
    • Kinder und Haustiere fernhalten: Sorgen Sie dafür, dass Kinder und Haustiere nicht in den Bereich mit den Glasscherben gelangen können.

    2. Schaden dokumentieren

    • Fotos machen: Fotografieren Sie den Schaden aus verschiedenen Perspektiven. Dies dient als Beweis und hilft bei der Schadensmeldung an die Versicherung.
    • Schaden beschreiben: Notieren Sie die Umstände und den Zeitpunkt des Vorfalls. Je detaillierter die Angaben, desto besser kann die Versicherung den Schaden bewerten.

    3. Aufräumen

    • Scherben beseitigen: Sammeln Sie die größeren Glasstücke vorsichtig auf und entsorgen Sie sie in einem stabilen Behälter. Kleine Scherben und Splitter können mit einem Handfeger, einem feuchten Tuch oder Staubsauger aufgenommen werden – hier gilt allerdings Vorsicht beim Entleeren.
    • Provisorische Abdeckung: Decken Sie den beschädigten Bereich ab, um Folgeschäden zu verhindern. Geeignete Materialien können Pappe, Plastikfolie oder eine Notverglasung sein. Klebeband kann helfen, die Abdeckung zu fixieren.

    4. Versicherung informieren

    • Versicherungsbedingungen prüfen: Überprüfen Sie Ihre Versicherungspolizze, um sicherzustellen, dass der Glasbruch abgedeckt ist. Notieren Sie sich wichtige Fristen und Anforderungen.
    • Schadensmeldung vorbereiten: Bereiten Sie alle notwendigen Unterlagen wie Fotos, Belege und eine Beschreibung des Vorfalls vor. Kontaktieren Sie Ihre Versicherung und melden Sie den Schaden so schnell wie möglich.

    5. Fachleute konsultieren

    • Angebote einholen: Vor der Beauftragung der Reparatur empfiehlt es sich mehrere Angebote einzuholen und Preise zu vergleichen. Oftmals kann die Versicherung Ihnen auch einen vertrauenswürdigen Dienstleister empfehlen.
    • Handwerker beauftragen: Kontaktieren Sie den gewählten Glaserei-Fachbetrieb, um den Schaden begutachten und reparieren zu lassen.
    • Reparaturkosten klären: Erkundigen Sie sich vorab, ob die Versicherung die Kosten übernimmt oder ob ein Selbstbehalt anfällt.

     

    Zahlt die Haushaltsversicherung bei einem Glasbruch?

    Ob Ihre Haushaltsversicherung für einen Glasbruch aufkommt, hängt von den spezifischen Bedingungen Ihrer Versicherungspolizze ab. Grundsätzlich decken viele Haushaltsversicherungen Schäden an fest eingebauten Verglasungen wie Fenster und Türen. Nicht immer eingeschlossen sind jedoch bewegliche Gegenstände aus Glas wie Glasvitrinen, Glastische oder Spiegel, die nicht fest mit dem Gebäude verbunden sind.

    Flachgläser sind in der Regel versichert, Hohlgläser jedoch nicht.

    Ausschlüsse aus der Versicherung können Schäden umfassen, die durch unsachgemäße Handhabung, grobe Fahrlässigkeit oder absichtliche Beschädigung entstanden sind. Ebenso sind bereits bestehende Schäden oder Abnutzung nicht versichert. In der Regel gibt es außerdem eine Obergrenze für die Größe der versicherten Einzelscheiben. Oft ist es möglich, diese durch eine Zusatzprämie voll zu versichern.

    Es ist wichtig zu beachten, dass die Versicherung nur bei tatsächlichem Glasbruch greift – Kratzer und Schrammen sind nicht abgedeckt. Auch Folgeschäden, die durch den Glasbruch entstehen, sind in der Regel nicht inbegriffen.

    Das deckt die GRAWE Versicherung

    • Fensterscheibe
    • Verglasung von Türen
    • Ceranfeld
    • Duschkabine
    • Bilderrahmen
    • Spiegel
    • Aquarium
    • Vitrine
    • Solaranlage
    • Gewächshaus
    • Wintergarten
    • Verglasungen von Terrassen und Balkonen
    • Verglasungen von Carports

    Das deckt die GRAWE Versicherung nicht

    • Displays und Bildschirme von Fernsehern, Handys und Co.
    • Gebrauchsgegenstände aus Glas wie Trinkgläser, Geschirr oder Vasen
    • Beleuchtungskörper inkl. Fassung
    • Brillengläser oder Ferngläser

     

    Schadensmeldung bei der Versicherung

    Nachdem Sie die unmittelbaren Maßnahmen ergriffen haben, ist es wichtig, den Glasbruch schnellstmöglich Ihrer Versicherung zu melden. Eine zügige Schadensmeldung gewährleistet eine rasche und reibungslose Abwicklung. Folgende Daten benötigt die Versicherung in der Regel von Ihnen:

    • Versicherungsnummer: Ihre persönliche Versicherungsnummer, die Ihre Polizze eindeutig identifiziert.
    • Detaillierte Schadensbeschreibung: Eine genaue Beschreibung des Vorfalls, einschließlich Datum, Uhrzeit und Ursache des Glasbruchs. Hierzu zählen auch Angaben zu den beschädigten Gegenständen und der genauen Art des Bruchs.
    • Fotos des Schadens: Gut beleuchtete Fotos, die den Schaden aus verschiedenen Perspektiven dokumentieren. Diese visuelle Beweissicherung hilft der Versicherung, den Umfang des Schadens besser einzuschätzen.
    • Kaufbelege und Rechnungen: Wenn möglich, die Rechnung über den Erwerb der beschädigten Glasgegenstände. Diese Dokumente belegen den Wert der Gegenstände und sind wichtig für die Festlegung der Erstattungssumme.
    • Reparaturangebote: Falls Sie bereits Kostenvoranschläge von Fachbetrieben eingeholt haben, reichen Sie diese ebenfalls ein. Diese Angebote geben der Versicherung eine Vorstellung der voraussichtlichen Reparaturkosten.
    • Zeugenangaben: Wenn der Vorfall von Zeugen beobachtet wurde, können deren Kontaktdaten und Aussagen den Schadensfall untermauern.

    Halten Sie sich an die in Ihrer Polizze genannten Fristen zur Schadensmeldung, um sicherzustellen, dass Ihr Anspruch anerkannt wird. Viele Versicherungen bieten mittlerweile die Möglichkeit, Schäden online zu melden, was den Prozess beschleunigen kann.

    Nachdem alle relevanten Informationen eingereicht wurden, prüft die Versicherung den Schaden und entscheidet über die Übernahme der Kosten. Eine sorgfältige und vollständige Schadensmeldung erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass Ihr Anspruch schnell und zu Ihrer Zufriedenheit bearbeitet wird.

     

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