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  • 11. August 2018 ― Lesezeit: 6 Minuten

    Die 5 größten Fahrradmythen: Das dürfen Radfahrer wirklich

    Radfahrer haben grundsätzlich immer Recht. Autofahrer auch. Prallen die beiden im Straßenverkehr aufeinander, kracht es. Auch wenn gar nichts passiert ist. Wir nehmen das zum Anlass, um ein für alle Mal mit den größten Fahrradmythen aufzuräumen. Also, hier unser Beitrag zum Weltfrieden – das dürfen Radler wirklich:
    Radfahrer

    “Radfahrer müssen auf der Straße so weit rechts fahren, wie es geht”

    Einspruch! Radfahrer müssen so weit rechts fahren, wie es die Situation erlaubt. Das sind in der Regel 0,8 bis 1 Meter Abstand zum Fahrbahnrand. Bildet eine Reihe von parkenden Autos den Fahrbahnrand, kann dieser Abstand auf 1,2 - 1,8 Meter erhöht werden, das entschied 2016 das Verwaltungsgericht Wien.

    “Radfahrer dürfen bei stehenden Kolonnen vorfahren”

    Das stimmt und zwar links und rechts, es gibt aber einige Regeln zu beachten: Es ist verboten, sich nach dem Vorfahren vor die Haltelinie zu stellen. Ist vor dem ersten Auto in der Kolonne kein Platz, muss sich der Biker schon vorher einreihen: entweder zwischen oder neben die stehenden Autos vorfahren. Überholt darf außerdem nur werden, wenn genug Platz vorhanden ist – laut OGH sind das 1,4 Meter und die Autos stehen. Eine Trennlinie darf man dabei aber nicht überfahren. Ach ja, übrigens: Busspuren dürfen nur von Taxis und, richtig, Bussen befahren werden, immer.

    “Fahrradfahrer müssen, wenn vorhanden, immer am Fahrradweg fahren”

    Richtig: Fahrradfahrer müssen grundsätzlich die Radfahranlagen (Radfahrstreifen, Mehrzweckstreifen, Radweg, Geh- und Radweg oder Radfahrerüberfahrt) nutzen. Aber auch in diesem Fall gibt es wieder Ausnahmen:

    • Rennräder während einer Trainingsfahrt,
    • Einspurige Fahrräder mit einem Anhänger von maximal 80 cm Breite,
    • Einspurige Fahrräder mit einem Anhänger, der ausschließlich zur Personenbeförderung dient und
    • Mehrspurige Fahrräder, die nicht breiter als 80 cm sind, können zwischen Radfahranlage und Straße frei wählen.

    “Radfahrer dürfen nicht nebeneinander fahren”

    Ganz klares Jein! Nebeneinander fahren dürfen Radfahrer auf Radwegen, in Fahrradstraßen, in Wohnstraßen, in Begegnungszonen sowie in Fußgängerzonen, wenn das Befahren der Fußgängerzone mit Fahrrädern erlaubt ist. Und es gibt noch eine Ausnahme: Rennradfahrer dürfen, wenn sie sich auf einer Trainingsfahrt befinden, auch auf sonstigen Straßen des öffentlichen Verkehrs nebeneinander fahren. Und nein, das tägliche Rennen in die Arbeit, Uni oder Schule zählt sicher nicht als Trainingsfahrt. Auch nicht mit eurem schicken neuen Fixie (Bahnrennrad). Apropos...

    “Fahrräder brauchen immer zwei Bremsen”

    Das stimmt – wieder. Oft hört man von einem Präzedenzfall aus dem Jahr 2015 in dem vom Verwaltungsgericht Wien, der “starre Gang” eines Fixie, das nur mit einer Vorderbremse ausgestattet war, als Bremsvorrichtung anerkannt wurde. Man blockiert dabei mit beiden Beinen die Kurbel, wodurch das Hinterrad gestoppt wird. Dieses Urteil wurde aber mittlerweile vom Verwaltungsgerichtshof aufgehoben. Also: Köpfchen einschalten, Beine schonen: Fixie-Fahren mit nur einer Bremse ist nicht nur gefährlich, sondern auch strafbar.

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    08. August 2018 ― Lesezeit: 7 Minuten
    Martina Traisch, die Superwanderin

    376,2 Wanderkilometer und 17.478 Höhenmeter in 25 Tagen. Die Superwanderin Martina Traisch hat sich viel vorgenommen. Die Südroute "Vom Gletscher zum Wein" um genau zu sein, die quer durch die Steiermark führt. Wir haben sie unterwegs auf der Tonnerhütte getroffen und über das Wandern und ihren Flow-Zustand gesprochen.

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