Bestattungskosten – Mit diesen Kosten müssen Sie rechnen
In Österreich können für eine Bestattung schnell bis zu 10.000 Euro anfallen – abhängig von den persönlichen Vorstellungen und Wünschen der Bestattungsart und -ausführung.
Aber wie setzen sich die Bestattungskosten eigentlich zusammen? Wer muss für die Kosten aufkommen? Und was leistet ein Bestatter? Diese Fragen beantwortet Ihnen die GRAWE in folgendem Artikel und zeigt Ihnen, wie Sie bereits zu Lebzeiten vorsorgen können, um Angehörige finanziell zu entlasten.
Was sind Bestattungskosten und wie hoch fallen diese aus?
Zu den Bestattungskosten zählen sämtliche Kosten, die im Zusammenhang mit einer Beerdigung entstehen. Dazu gehören bei der Erdbestattung beispielsweise die Kosten für den Sarg, den Bestatter, den Blumenschmuck und anfallende Friedhofsgebühren. Für eine Feuerbestattung müssen die Kosten für den Kremationssarg und die Urne berücksichtigt werden. In der Regel fallen die Kosten für die Feuerbestattung in Österreich niedriger aus als für die Erdbestattung.
Die Kosten für eine Bestattung setzen sich wie folgt zusammen:
- Sterbeurkunde: Stirbt ein geliebter Mensch, muss das bei der zuständigen Behörde gemeldet werden. Diese stellt eine Sterbeurkunde aus, wofür Sie mit Kosten zwischen 10 und 15 Euro rechnen müssen – je nach Bundesland.
- Überführung: Die Überführung eines Leichnams übernimmt das Bestattungsunternehmen und berechnet dafür durchschnittlich 100 bis 200 Euro. Wird ein Leichnam mehrmals überführt, steigen die Kosten dementsprechend an, wenn z. B. jemand in einem Pflegeheim verstirbt, die Angehörigen eine Aufbahrung zu Hause wünschen und der Leichnam erst danach an den Ort der Beisetzung gebracht wird. Überführungen aus dem Ausland sind noch um einiges kostspieliger.
- Aufbahrung: Die Aufbahrung ist keine Verpflichtung, wird aber gerne gemacht, um sich nach einem Todesfall gemeinsam vom Verstorbenen zu verabschieden. Dabei wird der Leichnam im offenen oder geschlossenen Sarg – entweder zu Hause oder in einer Aufbahrungshalle – ausgestellt. Je nachdem, wo diese stattfindet, liegen die Kosten zwischen 80 und 250 Euro.
- Bestatter: Für die Basisleistungen eines Bestatters müssen Sie rund 1.000 bis 1.300 Euro einkalkulieren. Die Überführungskosten sind hier nicht eingerechnet.
- Sarg: Der Sarg stellt oftmals den größten Kostenfaktor dar und kann die Bestattungskosten daher maßgeblich beeinflussen. Weil es Särge aber aus vielen verschiedenen Holzarten gibt und diese unterschiedlich aufwendig verarbeitet sind, variieren die Kosten stark. Einfache Modelle gibt es bereits für einige Hundert Euro. Bei einem Sarg aus Massivholz sind knapp 1.000 Euro realistisch – nach oben hin gibt es jedoch keine Grenzen.
- Leichenschmaus: Auch bei den Kosten für den Leichenschmaus gibt es erhebliche Unterschiede. Richten Sie den Leichenschmaus zu Hause aus, kommen Sie mit etwa drei bis fünf Euro pro Person aus. Findet der Leichenschmaus in einer Gaststätte statt, belaufen sich die Kosten auf 20 bis 30 Euro pro Person.
- Blumenschmuck: Für die Trauerfeier wird üblicherweise Blumenschmuck organisiert. Einen einfachen kleinen Kranz mit wenigen Blüten erhalten Sie bereits ab 50 Euro. Nach oben hin sind jedoch auch hier die Preise offen.
- Trauerredner: Soll es eine weltliche Bestattung sein, wird ein Trauredner organisiert, der die Rede während der Trauerfeier hält. Hierfür sollten Sie mit einer finanziellen Belastung von mindestens 300 Euro rechnen.
- Grabstein: Auch die Kosten für den Grabstein fallen ins Gewicht. Je nach Größe, Form und Material sind hier die Preise sehr unterschiedlich. In der Regel kann mit einem Preis von 400 bis 5.000 Euro kalkuliert werden. Hinzu kommen dann noch die Kosten für die Grabeinfassung, den Transport und die Beschriftung des Grabsteins durch den Steinmetz. Dafür müssen Sie nochmals 400 bis 2.000 Euro einberechnen.
- Friedhofsgebühren: Nicht zu vergessen sind die Friedhofsgebühren, die an die Friedhofsverwaltung zu zahlen sind. In der Stadt ist diese Gebühr meist höher als auf dem Land und kirchliche Friedhöfe sind in der Regel günstiger als kommunale. Hier ist von Kosten zwischen 500 und 5.000 Euro auszugehen, wobei die Nutzung der Grabstelle bereits inkludiert ist. Während bei einem Erdgrab für gewöhnlich alle 10 Jahre eine Gebühr für die Grabnutzung zu entrichten ist, wird diese bei einer Feuerbestattung nur einmal fällig.
Kosten für den Bestatter: Was leistet der Bestatter?
Wie bereits erwähnt, müssen auch die Kosten für das Bestattungsunternehmen bei der Planung der Beerdigung miteingerechnet werden. Hierzu zählen folgende Eigenleistungen des Bestatters, die im Zuge einer Beisetzung notwendig sind:
- Totenwaschung
- Ankleiden des Leichnams
- Einsargung des Leichnams
- Vorbereitung für die Aufbahrung
- Überführung des Verstorbenen vom "Sterbeort" zum Friedhof
Der Bestatter kümmert sich um die gesamte Planung der Trauerfeier und unterstützt die Hinterbliebenen so gut als möglich bei anfallenden Formalitäten. Oft stellt dieser auf Wunsch auch Kontakt zu Traurednern oder Musikern für das Begräbnis her. Üblicherweise werden die gesamten Kosten einer Beerdigung über das Bestattungsunternehmen abgerechnet – auch Fremdleistungen wie der Blumenschmuck oder Musik bei der Trauerfeier. Damit wird diese ohnehin schwierige Zeit so unkompliziert wie möglich für die Hinterbliebenen.
Was kostet eine Bestattung durchschnittlich?
Jede Bestattung ist individuell und wird nach den persönlichen Wünschen der verstorbenen Person bzw. der Hinterbliebenen ausgerichtet. Je nach Vorstellungen und Art der Ausführung der Beerdigung variieren auch die Bestattungskosten. Im Durchschnitt muss bei einer Erdbestattung in Österreich mit Kosten von bis zu 10.000 Euro gerechnet werden – nach oben hin sind allerdings keine Grenzen.
Auch wenn ein Begräbnis mit Trauerfeier und Leichenschmaus mit hohen Kosten verbunden ist, machen das die Angehörigen in der Regel gerne. Schließlich erweist man dem Verstorbenen an diesem Tag seine letzte Ehre und hat die Möglichkeit, sich in diesem schönen Rahmen zu verabschieden. Für die Trauerbewältigung ist dieser Tag für die meisten Menschen sehr wichtig.
Wer muss für die Beerdigungskosten aufkommen?
Jetzt wissen Sie, mit welchen Kosten Sie in Österreich für eine Bestattung rechnen müssen. Aber wer muss für diese Kosten eigentlich aufkommen? Die nächsten Angehörigen bzw. Erben sind dazu verpflichtet, für die Beerdigung aufzukommen, sofern der Verstorbene nicht vor seinem Todesfall eine Begräbniskostenvorsorge abgeschlossen hat. Sollten die Hinterbliebenen nicht in der Lage sein, die Beisetzung zu finanzieren, wird vom Staat eine minimale finanzielle Unterstützung bereitgestellt.
Begräbniskostenvorsorge: Wie Sie noch zu Lebzeiten vorsorgen können
Trauerfälle sind für die Hinterbliebenen immer tragisch und stellen oftmals nicht nur eine emotionale, sondern auch eine finanzielle Belastung dar. Die Begräbniskosten mit samt den anfallenden Nebenkosten für die Instandsetzung des Grabes, Friedhofsgebühren, Totenmahl usw. werden sehr oft unterschätzt.
Glücklicherweise gibt es die GRAWE Begräbniskostenvorsorge mit der Sie bereits zu Lebzeiten für die Bestattungskosten vorsorgen und so die Hinterbliebenen finanziell entlasten können. Mit dieser Bestattungsvorsorge können Sie die Kosten für die Bestattung samt Trauerfeier weitgehend abdecken. Es handelt sich dabei um eine Er-/Ablebensversicherung mit der Sie mit einer Versicherungssumme zwischen € 1.500,- und € 10.000,- für Ihren letzten Weg vorsorgen. Bei Ableben verfügen die Angehörigen sofort über die benötigten finanziellen Mittel und selbst bei Sterbefall im Ausland kann die Rückführung mit der Leistungssumme abgedeckt werden. Für nähere Informationen zur Begräbniskostenvorsorge scheuen Sie nicht die Experten der GRAWE zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.