Auslandskrankenversicherung für Erkrankung & Unfall auf Reisen
Was ist eine Auslandskrankenversicherung?
Eine Auslandskrankenversicherung, auch Reisekrankenversicherung genannt, ist eine Versicherung, die die Kosten für eine medizinische Notfallbehandlung im Ausland abdeckt. Sie wird in der Regel als Ergänzung zur gesetzlichen Krankenversicherung abgeschlossen und kann für Urlaubsreisen, Geschäftsreisen oder längere Auslandsaufenthalte wie Auslandssemester gelten. Im Falle einer Krankheit oder eines Unfalls im Ausland werden die Kosten für ambulante und stationäre Behandlungen, Krankentransport, Heimtransport und Medikamente von der Auslandskrankenversicherung übernommen und der Versicherte somit finanziell entlastet.
Häufig wird eine allgemeine Reiseversicherung abgeschlossen, die je nach Bedarf mehrere Versicherungsleistungen wie eine Kranken-, Unfall-, Haftpflicht-, Reisestorno-, Reiseabbruch-, Reiseverspätung- und Reisegepäckversicherung beinhaltet.
Leistungen einer Auslandskrankenversicherung – das ist abgedeckt
Eine Auslandskrankenversicherung bietet verschiedene Leistungen für den Fall einer Erkrankung oder Verletzung im Ausland. Dazu gehören unter anderem die Übernahme von Arzt- und Krankenhauskosten, Medikamenten und Verbandsmaterial sowie der Transport zurück nach Österreich oder in ein geeignetes Krankenhaus vor Ort. Auch ein Krankenbesuch oder eine Begleitperson ist in manchen Tarifen abgedeckt.
- Kostenübernahme von ambulanten und stationären Behandlungen
- Übernahme der Transportkosten zum nächsten Arzt oder Krankenhaus
- Medizinisch notwendige Rücktransportkosten nach Österreich
- Kostenübernahme für Medikamente und Verbandmittel
Unterschied gesetzliche und private Krankenversicherung im Ausland
In Österreich haben Versicherte grundsätzlich Anspruch auf medizinische Versorgung durch die gesetzliche Krankenversicherung im Inland und innerhalb der EU. Bei Reisen in Länder außerhalb der EU, wie z. B. in die USA oder nach Asien, greift die gesetzliche Krankenversicherung jedoch nicht mehr. Aber auch innerhalb der EU stößt die gesetzliche Versicherung an ihre Grenzen. Denn es bestehen Einschränkungen bei der Wahl der Ärzte und Krankenhäuser, die in Anspruch genommen werden können. Zudem gibt es Unterschiede zwischen den einzelnen EU-Ländern bezüglich der Kostenübernahme und Abrechnungsmodalitäten.
Daher kommt hier die private Auslandskrankenversicherung ins Spiel und bietet viele Vorteile, damit Sie Ihre nächste Reise unbeschwert genießen können. Eine Auslandskrankenversicherung geht über die gesetzlichen Leistungen hinaus und deckt weitere Kosten ab. Dazu gehören zum Beispiel die Kosten für einen medizinisch notwendigen Rücktransport oder eine ärztlich angeordnete Heimreise nach Österreich. Auch höhere Kosten für eine stationäre Behandlung im Krankenhaus können von der privaten Auslandskrankenversicherung übernommen werden.
Reisekrankenversicherung abschließen: Die GRAWE ist Ihr Versicherungspartner
Die GRAWE bietet Ihnen mit der allgemeinen Reiseversicherung eine passende Versicherungslösung, die sowohl eine Reisekrankenversicherung, eine Reisestornoversicherung als auch eine Reiseabbruchversicherung enthält. Je nach Reiseland und Art der geplanten Aktivitäten können die Leistungen der Versicherung angepasst werden. Wählen Sie je nach Bedarf auch eine Reiseverspätungs- und eine Reisegepäckversicherung und seien Sie vollkommen abgesichert. Mit der GRAWE als Ihrem verlässlichen Versicherungspartner können Sie beruhigt in den Urlaub starten und müssen sich keine Gedanken über die finanziellen Folgen von Krankheit oder Unfall im Ausland machen.
Mit der GRAWE Reiseversicherung sind Sie umfassend versichert:
- Reisekrankenversicherung: Mit der Reiseversicherung der GRAWE haben Sie nicht nur eine Reisekrankenversicherung, die Sie bei plötzlichem Erkranken oder einem Unfall bestens absichert, sondern auch eine Reisestorno- und eine Reiseabbruchversicherung.
- Reisestornoversicherung: Diese Versicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen, falls Sie vor der gebuchten Reise erkranken und ebenjene daher nicht antreten können.
- Reiseabbruchversicherung: Mit dieser Versicherung sind Sie selbst dann abgesichert, wenn Sie Ihre Reise mittendrin abbrechen müssen – beispielsweise aufgrund einer Erkrankung oder anderen versicherten Gründen.
Häufig gestellte Fragen zur Auslandskrankenversicherung
In welchen Ländern brauche ich eine Auslandskrankenversicherung?
Eine Auslandskrankenversicherung ist grundsätzlich in allen Ländern empfehlenswert, da die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung begrenzt sind. Im Ausland können medizinische Behandlungen sehr teuer werden. Eine Auslandskrankenversicherung ist daher eine wichtige Absicherung bei Reisen, unabhängig von der Reiseart oder dem Reiseziel. Mit der GRAWE Reiseversicherung können sowohl Inlands- als auch Auslandsreisen versichert werden.
Wie sinnvoll ist eine Auslandskrankenversicherung?
Eine Auslandskrankenversicherung kann sehr sinnvoll sein, insbesondere wenn man in Länder reist, in denen das Gesundheitssystem nicht so gut ausgebaut ist oder in denen hohe Kosten für medizinische Behandlungen anfallen können. Besonders empfehlenswert ist eine solche Versicherung bei Reisen mit Kindern.
Wer braucht eine Auslandskrankenversicherung?
Eine Auslandskrankenversicherung ist für alle Personen empfehlenswert, die ins Ausland reisen, sei es für Urlaub, Geschäftsreisen, Auslandsaufenthalte oder Auslandssemester. Die GRAWE TRAVELSTAR Reiseversicherung kann sowohl für Einzelpersonen als auch für die Partner oder die ganze Familie abgeschlossen werden.
Was passiert, wenn man keine Auslandskrankenversicherung hat?
Wenn man keine Auslandskrankenversicherung hat und im Ausland krank wird oder einen Unfall hat, muss man die Kosten für medizinische Behandlungen und eventuell auch für einen Rücktransport selbst tragen. Diese können sehr hoch sein und schnell eine finanzielle Belastung darstellen.
Ab wann gilt eine Auslandskrankenversicherung?
Im Idealfall schließt man eine Reisekrankenversicherung gleich im Zuge der Reisebuchung ab. Die Prämie muss vor Reiseantritt bezahlt werden, damit der Versicherungsschutz in Kraft tritt.