Arbeiten während des Studiums – was du wissen musst!
Wie viel kannst du steuerfrei verdienen?
Ab wann du Steuern zahlen und eine Steuererklärung abgeben musst, ist abhängig von deinem Dienstverhältnis:
1. Arbeitnehmer
Wenn du als Angestellter oder Arbeiter unter € 11.000 pro Jahr verdienst, dann ist dieses Einkommen steuerfrei.
Eine Lohnsteuererklärung, auch Arbeitnehmerveranlagung (ANV) genannt, musst du nur dann beim Finanzamt abgeben, wenn du mehrere lohnsteuerpflichtige Dienstverhältnisse hast.
Die ANV kannst du auch 5 Jahre rückwirkend beim Finanzamt einreichen, was durchaus lohnenswert sein kann.
2. Selbständige/Freiberufler
Auch hier ist ein Jahreseinkommen unter € 11.000 steuerfrei. Als Selbständiger bist du aber verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben.
Gleichzeitig ist die Selbständigkeit neben dem Studium natürlich auch unsicherer als ein fixes Dienstverhältnis. Achte auf eine gute Absicherung für den Fall, dass du einen Fehler machst oder mit Schadenersatzforderungen konfrontiert bist. Welche Möglichkeiten dir diesbezüglich zur Verfügung stehen, findest du hier.
3. Jobmix: Arbeitnehmer & Selbständig
Beziehst du Einkünfte aus einer Anstellung UND einer z.B. selbstständigen/betrieblichen Tätigkeit, bist du erst bei Überschreiten der Einkommensgrenze von jährlich insgesamt € 12.000 steuerpflichtig,
Eine Einkommensteuererklärung musst du nur dann abgeben, wenn du aus selbständiger Tätigkeit mehr als € 730 verdienst. Bis zu diesem Betrag kannst du steuerfrei neben einem Dienstverhältnis etwas dazu verdienen.
Familien- und Studienbeihilfe: Wie viel darfst du dazu verdienen?
Wenn duFamilienbeihilfe oder eine Studienförderung beziehst, musst du die Zuverdienstgrenze beachten. Als Student darfst du derzeit ab dem 20. Lebensjahr höchstens € 15.000 pro Jahr dazuverdienen. Das gilt unabhängig von der Art deiner Beschäftigung:
- Nichtselbstständige Tätigkeit: Die genannten € 15.000 beziehen sich auf das Bruttoeinkommen abzüglich Sozialversicherungsbeiträgen, Werbungskosten und Sonderausgaben. Sonderzahlungen und Überstunden werden ebenfalls zum Einkommen gerechnet.
- Selbständige Tätigkeit: Bei selbständigen Einkünften sind an Stelle der Werbungskosten die Betriebsausgaben relevant.
Übersteigt dein Jahreseinkommen diese Grenze, verringert sich die Familienbeihilfe oder du musst dein Stipendium ganz oder teilweise zurückzahlen. Falls du eigene Kinder hast und Unterhalt zahlst, erhöht sich die Zuverdienstgrenze.
Achtung: Zuverdienstgrenze heißt nicht steuerfrei!
Viele Studenten glauben, sie dürften bis zur Zuverdienstgrenze steuerfrei dazu verdienen. Das entspricht leider nicht der Realität. Es gelten die Grenzen wie oben dargestellt.
Was kannst du als Student steuerlich absetzen?
Wenn du mehr als € 11.000 bzw. € 12.000 pro Jahr verdienst, kannst du im Rahmen der Steuererklärung sämtliche Ausgaben absetzen, die für dein Studium essentiell sind. Dazu gehören zum Beispiel:
- Studiengebühren
- Fachliteratur, Lehrbücher, Skripten
- Computer, Laptop und Zubehör
- Fahrtkosten (auch für Bewerbungsgespräche)
- Kurskosten
- Grundgebühr für das Handy
Tipp: Beachte auch, dass du Rechnungen sieben Jahre lang aufbewahren musst. Einen guten Leitfaden, wie du als Studierender Steuern sparen kannst, findest duhier. Übrigens bietet auch die Österreichische Hochschülerschaft Steuerberatung an.
Wann musst du dich selbst um die Krankenversicherung kümmern?
Die kostenlose Mitversicherung bei den Eltern ist bis zum 27. Lebensjahr möglich. Voraussetzung dafür ist, dass du den entsprechenden Leistungsnachweis in Form von Zeugnissen erbringst und nicht mehr als € 485,85 pro Monat verdienst (Geringfügigkeitsgrenze 2022, ab 2023 voraussichtlich € 500,91).
- Wenn du nach Ablauf der Mitversicherung ein Einkommen über der Geringfügigkeitsgrenze beziehst, bist du vollversichert (Unfall-, Kranken- und Pensionsversicherung).
- Arbeitest du aber gar nicht oder nur geringfügig, musst du dich selbst versichern. Denn auch bei einer geringfügigen Beschäftigung bist du nur unfallversichert!
Grundsätzlich stehen dir zwei Möglichkeiten offen:
- Studentische Selbstversicherung um rund € 65 pro Monat (Krankenversicherung)
- Selbstversicherung bei geringfügiger Beschäftigungum monatlich knapp € 70 pro Monat (Kranken- und Pensionsversicherung.
Zusätzlich besteht die Möglichkeit einerprivaten Krankenversicherung, wenn dir z.B. freie Arztwahl, alternative Behandlungsmethoden oder kürzere Wartezeiten wichtig sind. Außerdem kannst du eine freiwilligePensionsversicherung abschließen.
Tipp: Wenn du als Arbeitnehmer weniger als € 21.500,- im Jahr verdienst und SV-Beiträge bezahlst, kannst du eine teilweise Rückerstattung der SV-Beiträge über die Arbeitnehmerveranlagung beantragen (SV Bonus bzw. Negativsteuer).
Das gilt auch beim bereits erwähnten Jobmix, also der Kombination aus nichtselbständiger und betrieblicher Tätigkeit. Als freier Dienstnehmer oder Werkvertragsnehmer hast du allerdings keinen Anspruch auf die Rückerstattung.
Achtung: ÖH Unfall- und Haftpflichtversicherung gilt nur für die Uni
Sobald du an der Uni oder FH inskribiert hast, bist du mit der Zahlung des ÖH-Beitrages unfall- und krankenversichert. Was aber vielen Studenten nicht bewusst ist: Diese Versicherung gilt nur für Schäden und Unfälle, die in Verbindung mit dem Studium stehen - zum Beispiel auf dem Weg zur Uni (oder von der Uni nach Hause) sowie bei Exkursionen, Studienreisen oder Auslandssemestern.
Wenn also in deiner Freizeit oder im Urlaub etwas passiert, bleibst du auf den Kosten sitzen. Abhilfe schaffen hier eineprivate Unfallversicherung sowie eineprivate Haftpflichtversicherung. Sofern du eine Haushaltsversicherung abgeschlossen hast, besitzt du bereits eine Privathaftpflichtversicherung.
Wo findest du einen Studentenjob?
Neben den allgemeinen Jobportalen gibt es einige Plattformen, die speziell auf Studenten ausgerichtet sind. Hier die wichtigsten Anlaufstellen in Österreich, wenn du einen Nebenjob suchst:
- unijobs.at
- Studium.at
- uni.at
- StudentJob.at
- Jobcheck App
- iam Jobportal
- studieren.at
- Indeed Studentenjobs
- Schwarzes Brett der Österreichischen Hochschülerschaft
- Schwarze Bretter der Kammern (z.B.Schwarze Brett der Rechtsanwaltskammer)
- www.lawfinder.at
Das Thema Arbeiten und Studieren ist ein komplexes Thema. Wir haben hier nur die wichtigsten Punkte angesprochen. Hole dir Unterstützung bei der Arbeiterkammer oder ÖH, wenn du nur Bahnhof verstehst.
Bei Interesse an einer privaten Haft-, Betriebs- oder Krankenversicherung informiert dich ein GRAWE Kundenberater gerne ausführlich.