Freiberuflich tätige Ärzte und Zahnärzte
Berufshaftpflichtversicherung für freiberuflich tätige Ärzte und Zahnärzte
Ärzte sind es gewohnt, täglich präzise und zuverlässige Arbeit zu leisten. Dennoch kann einmal ein Fehler unterlaufen oder es zu sonstigen Schwierigkeiten kommen, die zu hohen Kosten führen. In solchen Fällen ist eine Ärztehaftpflichtversicherung entscheidend.
Die GRAWE Versicherung für Ärzte und Zahnärzte
Die Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte und Zahnärzte der GRAWE schützt Ihr Vermögen durch Befriedigung gerechtfertigter und Abwehr ungerechtfertigter Schadenersatzansprüche (im Rahmen des vereinbarten Versicherungsvertrages).
Darüber hinaus übernimmt sie die Kosten der Feststellung einer von einem Dritten behaupteten Schadenersatzverpflichtung.
Mit der Top-Berufshaftpflichtversicherung für freiberuflich tätige Ärzte und Zahnärzte werden sämtliche gesetzlichen Erfordernisse der Pflichthaftpflichtversicherung für Ärzte bzw. Zahnärzte erfüllt. Sie können eine Versicherungssumme zwischen € 2.000.000,00 und € 10.000.000,00 für Personen- und Sachschäden wählen.
Versicherungsschutz der Berufshaftpflichtversicherung
- Hausapotheke
- Zeitlich unbegrenzte Nachdeckung
- Reine Vermögensschäden bis zur gesetzlichen Höchsthaftungssumme
- Sach- und Personenschäden bis zur gewählten Versicherungssumme
- Behandlung von Angehörigen
- Weltweiter Versicherungsschutz
- sofern die schadenverursachende medizinische Behandlung in Österreich erfolgt ist
- für Erste-Hilfe-Leistungen
- bei Tätigkeiten im Rahmen organisierter Rettungseinsätze
- beim Besuch von Schulungen, Fortbildungen, Tagungen und Kongressen
- Angestelltes ärztliches und nichtärztliches Personal der Ordination inkl. Famulanten
- Vertreter bei Urlaub, Krankheit oder Fortbildung
- Notarzteinsätze, organisierte Rettungsdienste, Hubschraubereinsätze
- Anordnungen an Krankenhausärzte und an das nichtärztliche Krankenhauspersonal
- Tätigkeit als Konsiliararzt oder Belegarzt
- Betreuungstätigkeiten für Vereine (wenn die Tätigkeiten in Österreich ihren Ausgangspunkt haben), Tätigkeiten als Sport-, Schul-, Betriebs- und Amtsarzt
- Handel mit medizinnahen Produkten, sofern dafür keine Gewerbeberechtigung erforderlich ist
- Behandlungen, Methoden und Eingriffe auch ohne medizinische Indikation
- Verstöße gegen das Datenschutzgesetz und Persönlichkeitsrechtsverletzungen
- Schadenersatzverpflichtungen aufgrund des Amtshaftungsgesetzes
- Radionuklide; Elektromagnetische Felder
- Sachschäden durch Umweltstörung bis EUR 1,500.000,00
- Umweltsanierungskosten bis EUR 750.000,00
- Mietsachschäden (Feuerregress/Leitungswasserregress)
- Gutachterliche Tätigkeit, ausgenommen gerichtlich beeidete Sachverständige (hierfür bieten wir Ihnen ein eigenes Produkt an: Haftpflichtversicherung für Sachverständige)
- Übernahme der Kosten einer rechtlichen Beratung und eines rechtlichen Beistandes, wenn Sie als Zeuge geladen werden (Zeugenbeistand)
Bei folgenden Beispielen sind Sie mit der GRAWE Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte und Zahnärzte auf der sicheren Seite.
- Fehlerhafte Behandlung: Ein Arzt verschreibt einem Patienten ein falsches Medikament oder führt eine Operation fehlerhaft durch, was zu gesundheitlichen Schäden oder Komplikationen führt.
- Missverständnisse in der Kommunikation: Ein Arzt kommuniziert wichtige medizinische Informationen falsch oder unzureichend an den Patienten, was zu falschen Erwartungen oder unangemessenen Handlungen führt.
- Fehlerhafte Diagnose: Ein Arzt stellt eine falsche Diagnose oder übersieht Symptome, was zu einer verzögerten oder falschen Behandlung führt und beim Patienten zusätzliche Gesundheitsschäden verursacht.
FAQs zur Versicherung für Ärzte und Zahnärzte
Was ist eine Ärztehaftpflichtversicherung?
Eine Ärztehaftpflichtversicherung bietet Schutz für freiberuflich tätige Ärzte und Zahnärzte, unabhängig davon, ob sie ihren Beruf im Rahmen einer Niederlassung oder als Wohnsitzarzt/Wohnsitzärztin ausüben, vor den möglichen Folgen von Behandlungsfehlern und den damit verbundenen rechtlichen Streitigkeiten. Die Ärztehaftpflichtversicherung überprüft im Fall der Fälle die Rechtmäßigkeit von Schadensersatzforderungen Ihrer Patienten. Sollten diese berechtigt sein, übernimmt die Ärzteversicherung die entstehenden Kosten, selbst wenn der Fehler durch einen Ihrer Angestellten verursacht wurde.
Welche Versicherung müssen Ärzte und Zahnärzte abschließen?
In Österreich müssen freiberuflich tätige Ärzte und Zahnärzte, sowohl niedergelassene als auch Wohnsitzärzte, sowie Gruppenpraxen eine verpflichtende Berufshaftpflichtversicherungabschließen.
Wohnsitzärzte sind Ärzte, die zur selbstständigen Berufsausübung berechtigt sind und ausschließlich solche ärztlichen Tätigkeiten ausüben, die weder eine Ordinationsstätte erfordern noch in einem Angestelltenverhältnis ausgeübt werden. Darunter fällt zum Beispiel die Erstellung von Aktengutachten, Vertretungen in Ordinationsstätten, arbeitsmedizinische und schulärztliche Tätigkeiten und die Teilnahme an ärztlichen Not- und Bereitschaftsdiensten.
Wie hoch ist die gesetzliche Mindestversicherungssumme einer Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte und Zahnärzte?
Die gesetzliche Mindestversicherungssumme für eine Berufshaftpflichtversicherung von Ärzten und Zahnärzten beträgt zwei Millionen Euro pro Versicherungsfall. Eine Gruppenpraxis in der Rechtsform einer GmbH muss sicherstellen, dass die Haftungshöchstgrenze pro Jahr mindestens das Fünffache der Mindestversicherungssumme beträgt. Bei einer sonstigen ärztlichen Tätigkeit muss die Obergrenze mindestens das Dreifache der Mindestversicherungssumme ausmachen.
Wie viel kostet eine Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte/Zahnärzte?
Die Preise für eine Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte/Zahnärzte variieren stark, je nachdem, für welchen Versicherungsumfang Sie sich entscheiden. Außerdem sind fachspezifischen Prämien zu berücksichtigen. Es ist wichtig, dass sowohl Sie als Arzt als auch Ihre Praxis umfassend geschützt sind. Durch eine individuelle Beratung können Sie sichergehen, den für Sie optimalen Versicherungsschutz zum bestmöglichen Preis zu erhalten. Bei Fragen oder für nähere Informationen wenden Sie sich gerne an einen GRAWE Kundenberater in Ihrer Nähe.