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Freiberuflich tätige Ärzte und Zahnärzte
Die Versicherung auf Ihrer Seite.
Ärzte sind es gewohnt, täglich präzise und zuverlässige Arbeit zu leisten. Dennoch kann einmal ein Fehler unterlaufen oder es zu sonstigen Schwierigkeiten kommen, die zu hohen Kosten führen. In solchen Fällen ist eine Ärztehaftpflichtversicherung entscheidend.
Die Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte und Zahnärzte der GRAWE schützt Ihr Vermögen durch Befriedigung gerechtfertigter und Abwehr ungerechtfertigter Schadenersatzansprüche (im Rahmen des vereinbarten Versicherungsvertrages).
Darüber hinaus übernimmt sie die Kosten der Feststellung einer von einem Dritten behaupteten Schadenersatzverpflichtung.
Mit der Top-Berufshaftpflichtversicherung für freiberuflich tätige Ärzte und Zahnärzte werden sämtliche gesetzlichen Erfordernisse der Pflichthaftpflichtversicherung für Ärzte bzw. Zahnärzte erfüllt. Sie können eine Versicherungssumme zwischen € 2.000.000,00 und € 10.000.000,00 für Personen- und Sachschäden wählen.
Eine Ärztehaftpflichtversicherung bietet Schutz für freiberuflich tätige Ärzte und Zahnärzte, unabhängig davon, ob sie ihren Beruf im Rahmen einer Niederlassung oder als Wohnsitzarzt/Wohnsitzärztin ausüben, vor den möglichen Folgen von Behandlungsfehlern und den damit verbundenen rechtlichen Streitigkeiten. Die Ärztehaftpflichtversicherung überprüft im Fall der Fälle die Rechtmäßigkeit von Schadensersatzforderungen Ihrer Patienten. Sollten diese berechtigt sein, übernimmt die Ärzteversicherung die entstehenden Kosten, selbst wenn der Fehler durch einen Ihrer Angestellten verursacht wurde.
In Österreich müssen freiberuflich tätige Ärzte und Zahnärzte, sowohl niedergelassene als auch Wohnsitzärzte, sowie Gruppenpraxen eine verpflichtende Berufshaftpflichtversicherungabschließen.
Wohnsitzärzte sind Ärzte, die zur selbstständigen Berufsausübung berechtigt sind und ausschließlich solche ärztlichen Tätigkeiten ausüben, die weder eine Ordinationsstätte erfordern noch in einem Angestelltenverhältnis ausgeübt werden. Darunter fällt zum Beispiel die Erstellung von Aktengutachten, Vertretungen in Ordinationsstätten, arbeitsmedizinische und schulärztliche Tätigkeiten und die Teilnahme an ärztlichen Not- und Bereitschaftsdiensten.
Die gesetzliche Mindestversicherungssumme für eine Berufshaftpflichtversicherung von Ärzten und Zahnärzten beträgt zwei Millionen Euro pro Versicherungsfall. Eine Gruppenpraxis in der Rechtsform einer GmbH muss sicherstellen, dass die Haftungshöchstgrenze pro Jahr mindestens das Fünffache der Mindestversicherungssumme beträgt. Bei einer sonstigen ärztlichen Tätigkeit muss die Obergrenze mindestens das Dreifache der Mindestversicherungssumme ausmachen.
Die Preise für eine Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte/Zahnärzte variieren stark, je nachdem, für welchen Versicherungsumfang Sie sich entscheiden. Außerdem sind fachspezifischen Prämien zu berücksichtigen. Es ist wichtig, dass sowohl Sie als Arzt als auch Ihre Praxis umfassend geschützt sind. Durch eine individuelle Beratung können Sie sichergehen, den für Sie optimalen Versicherungsschutz zum bestmöglichen Preis zu erhalten. Bei Fragen oder für nähere Informationen wenden Sie sich gerne an einen GRAWE Kundenberater in Ihrer Nähe.